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Wochenblatt für MschossnMUUolPennn-Umsegen- miTus Schulze. -E.Ä W Amtsdlatt da Kgl. Amlshao-tmwnschaft, dnAzl. Schall sowie des W. Amtskcrichtes mü>W< Da die Maul- und Klauenseuche unter den RinVvikhbesiänden de AmtShauptmanufchaft auf Grund der Bestimmung in ^28. des RLtchSgesetzeL nüch ni^t^ nachgelassen hat, so hat die unterzeichnete , , ... , ü beschlossen, den sür de« ». N»st»b». «- anstehend—- Mchmartt M Neschwitz ausfallen zu lassen.- Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Amtshauptmannschaft vom 21. September 1889 — Sächsischer Erzähler Nr. 77/78 1889 wird daher jeder hierauf bezügliche Verkehr, insbesondere der Auftrieb von Bish zu diefem Markte mit dem Bemerken, daßZuwider- handlungen, insoweit nicht nach 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs höhere Straf« einzutrrten hüt, unter Androhung von Geldstrafe bis zu 150 Mark bez. entsprechender Haftsträfe; hiermit ausdrücklich untersagt. . Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 28. Oktober 1889. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat am heutigen Tage die zeither auf Folium 149 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk eingetragene Firma: „Borschustvereiu zu Bischofswerda eingetragene Geuofleuschaft" auf Folium 1 des neuen, durch Reichsgesetz vom 1. Mai 1889 eingeführten Genossenschaftsregisters übertragen und auf letzterem Folium verlautbart, daß die Firma der Genossen schaft künftig „Borschutzverein zu Bischofswerda eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht" lautet, sowie daß „die Zeitdauer der Genossenschaft bis zum 1. Oktober 1891 festgesetzt worden ist." Die Einsicht der neuangelegten Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Zugleich werden gemäß 8 165» des Gesetzes vom 1. Mai 1889 alle die in der Liste aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. October 1889, als dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes, nicht Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Lille eingetragen ist, sowie die in der Liste nicht aufgesührten Personen, welche behaupten, daß sie am bezeichneten Tage Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Liste binnen einer AuSschlußfrist von einem Monat und längstens bis zum 7. December 1889 schriftlich oder zum Protokoll des GerichtsschreiberS zu erklären. Dieselben werden zugleich darauf hingewiesen, daß nach Ablauf der vorgedachten AuSschlußfrist für die Mitgliedschaft am Tage des Inkraft tretens des Gesetzes und für das Ausscheiden in Folge vorher geschehener Aufkündigung oder Ausschließung der Inhalt der Liste maßgebend ist, daß jedoch Einwendungen gegen die Liste den ebengedachten Personen Vorbehalten bleiben, sofern sie in Gemäßheit des tz 165» des Gesetzes den Wider spruch erklärt haben oder hieran ohne ihr Verschulden behindert waren und binnen 1 Monat nach Beseitigung dieses Hindernisses den Widerspruch schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt haben. Bischofswerda, den 4. November 1889. Königliches Amtsgericht. Schmalz. ' F- Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Kaufmanns Johann August zu Bischofswerda, in Firma 4l.. L-aeea» daselbst, ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den allgemeinen Prüfungs termin, nämlich auf den 11. November 1889, Vormittags 9 Uyr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Bischofswerda, am 4. November 1889. Uhle, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Der Reinigung der Lokalitäten halber bleiben die sämmtlichen Expeditionen des unterzeichneten Stadtraths nächsten Freitag, den 8. d. geschlossen und werden an diesem Tage nur unaufschiebbare Geschäfte erledigt. Stadtrath Bischofswerda, den 4. November 1889. Sinz. L. In der Liste für die diesjährigen Stadtverordneten-Ergänzungswahlen muß es auf Seite 5 in Spalte 3 hinter Nr. 157 heißen „Töpfer" statt „Markthelfer", was hierdurch zur Berichtigung bekannt gemacht wird. Stadtrath Bischofswerda, am 4. November 1889. .Sinz. Bekanntmachung -er Ortskrankenkasse für Hartha« und Umgegend. Die nächste Generalversammlung findet am 17 November d. I., Nachmittags 4 Uhr, mit Schlich der Präsenzliste nm 5 Uhr, im Erbgericht zu Goldbach statt, wozu alle Cassenmitglieder, welche großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, sowie deren Arbeitgeber hierdurch eingeladen werden. Die Tagesordnung ist folgende: 1) Wahl dreier Vorstandsmitglieder. 2) Wahl eines Vorsitzenden an Stelle des durch Wegzug ausgeschiedenen Vorsitzenden. 3) Bestimmung dreier Rechnungsrevisoren für daS-Jahr 1889. Der Borstand der Ortskrankenkasse sllr Hartha« und Umgegend. Wilhelm Leich, stellvertretender Vorsitzender. Bekanntmachung -er Ortskrankenkasse für Rammenau. Die nächste Geueralversammluug findet am Sonntag, den 17. November, Nachmittags S Uhr, im hiesigen Erbgerichte statt, wozu alle Cassenmitglieder, welche großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, sowie deren Arbeitgeber hierdurch eingeladon werden. Die Einzeichnungsliste wird 3»/, Uhr geschlossen. Die Tagesordnung ist folgende: , süchtigen Mitglieder, 3) Bestimmung "über Anstellung der Casstnärzte und Krankencontr'oleure. °4) Bestimmungen. über Bei'träge" unV'^ 1 5) Casiengeschästliches. : . . . /.>, . .Rfl m mena u.» am 4. Nqvember 1889. Die nächste Geueralversammluug findet am Sonntag, den 17. Rovember, Nachmittags S Uhr, im hiesigen Erbgerichte Die Tagesordnung ist folgende: 1) Wahl des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung. 2) Endgiltige Feststellung der Cautivn der befreit sein wollenden Versicherung»» ovrmorr. iso». . /V ' - - Der Vorstand der Ortskrankenkasse . « A »