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Henke. Unter dem Viehbestände nicht stattfindet Jeder hierauf, bezügliche Verkehr, insbesondere der Auftrieb von Vieh zu diesem Markte wird daher mit dem Bemerken, daß Zuwider handlungen, insoweit nicht nach 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs höhere Strafe einzutreten hat, unter Androhung von Geldstrafe bis zu IbO Mark t'ez. entsprechender Haftstrafe, hiermit ausdrücklich untersagt. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 21. September 1889 > v. Boxberg. Diejenigen Eltern, welche ihre Kinder mit Be, sehen wünschen, wollen selbige bis zum 30. September d. Bischofswerda,, Behörde veranlaßt, um einer weiteren'Verschleppung dieser Krankheit thunlichst entgegenzutreten, auf Grund der Bestimm grsetzes vom 23. Juni 1880 hiermit anzuordnen, dich der für drn nächsten Monat- In Aussicht genommene Biehmartt zu Neschwitz Der Ms Montag, dm 14. October 1889, fallende Biehmartt zu Bischofswerda findet picht statt. Stadtrath Bischofswerda, den 25. September 1889. Bekanntmachung. Die Dampfstraßenwalze des Unternehmers -»Llltpp in LSI»»« wird voraussichtlich den 28. und 30. dieses Monats auf der Bischofswerda-Neustädter Straße bei Putzkau, den 1. und 2. October auf der Bischofswerda-Kamenzer Straße zwischen Geißmannsdorf und Burkau und den 30. October und 1. November auf der Bautzen-Kamenzer Straße bei Paßditz im Betriebe sein, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß während der Verwendung dieser Walze auf den betreffenden Strecken von den über das Ausweichen mit Fuhrwerk bestehenden Vorschriften nach Maßgabe der besonderen Weisungen des Straßenaufsichtspersonals abgewichen werden darf. Königliche Amtshauptmannscbaft Bautzen, am 23. September 1889. / von Boxberg Br. Bekanntmachung. Nachdem durch die Untersuchung des Königlichen BezirkSthierarztes Hierselbst festgestcllt worden, daß unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Johann Schmoke in Spittwitz die Maul- und Klauenseuche zum Ausbruch gekommen ist, so wird dies gemäß 8 65 der Verordnung zu Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautzen, am 24. September 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. Bekanntmachung. Gutsbesitzers und Viehhändlers August Berthold zu Nieder-Putzkau, Gutsbesitzers Ernst Wilhelm Marx zu Nieder-Putzkau, Nahruugsbesitzets Friedrich August Schlenkrich zu Ober-Putzkau und Gutsbesitzers Carl Pech zu Uhyst ist die Manl- und Klauenseuche ausgebrochen. Gemäß 8 65 der Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuche» betr., wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautzen, am 27. September 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. Schw. Für die am 15. October d. I. stattfindende Landtagswahl ist die hiesige Stadt in zwei Wahlbezirke getheilt worden, deren erster die Häuser unter Nr. 1 bis mit 220 des Br.-Cat. und deren zweiter die Häuser Br.-Cat. Nr. 221 bis mit 343, sowie die unter Abth. 8 de« Br.-Cat. aufgeführten Häuser umfaßt. Als Wahlvorsteher für den 1. Wahlbezirk ist Herr Stadtrath und als dessen Stellvertreter Herr Stadtrach als Wahlvorsteher für den 2. Wahlbezirk Herr Stadtrath ILInck und als dessen Stellvertreter Herr Stadlrath Sol»»«»»»»» von uns ernannt worden. Stadtrath Bischofswerda, den 27. September 1889. Sinz. L. Mit der am 30. dieses Monats fälligen Einkommensteuer pro 2. Termin ist von den betheiligten Handel» und Gewerbtreibenden em Beitrag von vier n«d einhalb Pfennige« von jeder Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Scala auf das in Spalte ä des Einkommensteuer-Catasters eingestellte und mindestens den Betrag von 600 Mark übersteigende Einkommen entfallen würde, zur Deckung des bei der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau entstandenen Aufwandes an die hiesige Kämmerei-Casse abzuführen. Gleichzeitig wird die pünktliche Abentrichtung der am 1. October o. fälligen Brandversicherungs-Beiträge andurch in Erinnerung gebracht. Stadtrath Bischofswerda, am 25. September 1889. Sinz. Wgnr. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß jeder Logi-wechfel Pünktlich auf hiesiger Polizeiexpedition anzuzeiaen ist und daß bet Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark kein Bermiether eine« Abmiethrr eher bei sich aufnehme« darf, als bis letzterer de« erforderliche« WohmmgSarrmeldefchei« dem Bernriether vorgezeigt hat. . Jngleichen ist j3>er Dienst- und Arbeit-Wechsel und jedes neue Dienst», Lehrling-» und Arbeit-verchältnist von den betreffenden Dienstherrschaften, Lehrmeistern und Arbeitgebern bei ebenmäßiger Strafe ungesäumt anher anzumelden. Stadtrath Bischofswerda, den 25. September 1889. Sinz. Wgnr. ünn des Winterhalbjahres in die Herrmannsche Kleinkinderbewahranstalt ausgenommen zu Z. in hiesiger Rathsexpedition anmelden. :ba, am 6? September 1889. Administratoren der Herrmann'schen Stiftungen. Sinz. Friedrich «ilh. Kind. «mil BSHmer. — UM MM