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Bekanntmachung. Nachdem die Bezirksversammlung drS hiesigen Bezirks in der Sitzung vom 6. December 1888 für das Jahr 1889 die Ausschreibung und Erhebung einer BezirkSsteuer nach Höhe von 4 Pfg. für jede Mark direkter Staatssteuern und zwar von 2 Pfennigen zur Bestreitung des Aufwandes für die zur Bekämpfung des Vagabundenwesens errichteten Berpflegstationen und 2 Pfennigen für die Bedürfnisse der Bezirksanstalt zu Seidau, beschlossen hat, werden die betheiligten Gutsherrschaften und Gemeinden hiervon in Senntniß gesetzt, die auf sie entfallenden Bezirkssteuerbeiträge, deren Höhe ihnen durch zugehende Steuerausschreiben besonders bekannt gemacht werden wird, bis zum 20. Juli dieses Jahres pünktlich zu bezahlen. Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung sind bei Verlust des Reclamationsrechtes dimm»» vom Empfang des gedachten Ausschreibens an gerechnet und spätestens bis zum 6. Juli dieses Jahres bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft einzureichen bez. anzubringen, wobei Reclamant den Beweis seiner Behauptung zu führen hat. Bautzen, den 4. Juni 1889. KöniglicheAmtshauptmannschaft. V.Boxberg. Schulze. Freitag, den 14., und Sonnabend, den 1ö. d. M., werden die Lokalitäten des unterzeichneten Amtsgerichts gereinigt und daher «ur dringliche, mnmffchiebbare Geschäfte erledigt. Bischofswerda, den 6. Juni 1889. Königliches Amtsgericht daselbst. Tchmalz. Khlhd. Bekanntmachung. Das Königliche Finanz-Ministerium hat dem Untersteueramte Bischofswerda dw unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleit scheinen II beigelegt und wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Königliches Haupt-Steuer-Amt Bautzen, am 7. Juni 1889. Hertel. an bereits bestehende Verwaltungskörper anlehnen wird und daß man, schon auf Grund der früheren Arbeiten Erfahrungen auf dem Gebiete der Ar beiterversicherungs-Organisation gewonnen hatte, welche gleichfalls zur leichteren Durchführung der letzteren beitragen werden. Bon bedeutenden Schwierigkeiten, welche sich der Organisation der Alters- und Invaliditäts-Versicherung in den Weg stellen sollten, kann darnach kaum ernstlich gesprochen werden. In den deutschliberalen Kreisen Oesterreichs ist die Stimmung eine sehr gehobene, weil nach träglich von glaubwürdiger Teste versichert wurde, daß die von dem Erzherzog Rainer vor Kurzem bei der Eröffnung der Akademie der Wissen schaften in Wien gehaltene Rede von dem Kaiser von Oesterreich gebilligt worden ist. Die heftigen Auslastungen der klerikalen österreichischen Organe bekräftigen die Annahme, daß an maßgebender - Stelle nicht die geringste Neigung vorhanden ist, noch über die Zugeständnisse deS Minister- von Gautsch hinaus die Bolksschulgesetze entsprechend den Forderungen des Fürsten Liechtenstein umzu modeln. Um sy mehr verstimmt eS die Wiener Regierungskreise, daß von deutschliberaler Seite in Böhmen nach wie vor der sogenannten „Ver söhnungspolitik- ein tiefes Mißtrauen entgegen gebracht wird. In der zu Prag am 2. d. abgehaltenen Versammlung der deutschen Ver trauensmänner wurde auf Vorschlag des Abg. v. Plener beschlossen, mit Rücksicht auf die Un nachgiebigkeit der Czechen von dem Wiedereintritt in den böhmischen Landtag abzusehen. Ein ent sprechender Wahlaufruf fand einstimmige Annahme und dann wurde noch eine Resolution angenommen, welche den eimnüthigen Willen deS böhmischen Volk« ausdrückt, die freie Schule selbst ckit den schärfstem Mitteln zu Vertheidigen. — Die heWMirs Angriffe der Opposition haben dem ungaEWP > Ministerpräsidenten TiSza wieder Gelegenheit ae-, «wen, na ungarischen Abgeordnetenhaus« ^oie Summe der Erfolge seiner Politik Politische Weltschau. Eine auffallende Stille ist in der deutschen Reichshauptstadt dem Geräusch der parlamen tarischen Verhandlungen gefolgt und machte sich in den letzten Tagen das Herrannahen des Pfingstfestes daselbst durch eine fast feierlich ruhige Stimmung geltend. Nach mehrtägigem Aufenthalt auf den Besitzungen des Grafen zu Dohna-Schlobitten bei Prökelwitz kehrte der Kaiser nach dem Schlosse Friedrichskron bei Potsdam zurück, von wo er am Pfingst-Sonn- tag nach Berlin zu kommen gedachte, um den dort eintreffenden Schah von Persien zu begrüßen. Von seinem Gute Schönhausen wieder in Berlin eingetroffen, schickt sich der Reichskanzler an, nach Pommern zu reisen, um dort unter den Ulmen von Varzin längere Zeit Erholung zu suchen. Mit der Annahme der Beschlüsse deS deutschen Reichstages zu dem Gesetze über die Alters- und Invaliditäts-Versicherung hat auch der deutsche Bundestag seine wichtigste Aufgabe erledigt und das Recht erworben, seine Ferien anzutreten. Der Gesetzentwurf zum Ersatz des SocialistengesetzeS ist vollständig zurückgestellt worden, weil der Antrag Preußens im Bundes rath nicht genügenden Anklang fand. Die An gelegenheit soll in veränderter Form dem Bundes rath nach Ablauf deS Sommers abermals unter breitet werden, so daß es immerhin möglich ist, daß dem deutschen Reichstage in nächster Herbst- Session eine darauf bezügliche Vorlage zugeht. Der Kaiser hat bereits seiner großen Befriedigung über das Zustandekommen des Alters- und Jn- validitätS-VersicherungS-GesetzeS durch Verleihung hoher Auszeichnungen an die betheiligten Reichs beamten Ausdruck gegeben. ES erhielten der Staatssekretär von Bötticher die Kette zum Hohenzollrrn-HauSorden, der Ministerialdirektor Bosse das Eomthurkreuz und der Geheime Re- -irrung-rath von Wordtke das Ritterkreuz deS- .rf«kn Ordenß/^Nw mathematischen Sachver- Der Gemeinderath. Wiederholt ist behauptet worden, daß die Orga nisation des durch das erwähnte Gesetz neuge schaffenen staatlichen Versicherungszweiges noch manche Schwierigkeiten zu überwinden haben, und daß es bis zum Inkrafttreten der materiellen ge setzlichen Bestimmungen noch großer Anstrengungen bedürfen werde, die Organisationsfrage zu einem befriedigenden Abschluß zu bringen. Dieser An sicht treten die preußischen Regierungsblätter sehr entschieden entgegen, indem sie darauf Hinweisen, daß man die Organisation nicht mit der der Ausführung der Einzelbestimmungen verwechseln dürfe. Das Alters- und Invaliditäts-Gesetz weise allerdings eine ganze Reihe von Bestimmungen auf, welche auf künftige nähere Ausführung und Regelung durch Kaiserliche Verordnung, durch den Bundesrath, durch die Einzelregierungen, durch das Reichs-Versicherungsamt und durch die Landes-Centralbehörde» Bezug nehmen. Die Ausarbeitung aller dieser Einzelerlasse werde jedenfalls Zeit und Mühe in Anspruch nehmen. Indessen habe diese Seite der Ausführung deS neuen Gesetzes mit der Organisation als solcher nichts zu thun. Die letztere werde vielmehr viel leichter sich vollziehen lassen, als dies bei der Kranken- und bei der Unfallversicherung der Fall war. Das ist um so wahrscheinlicher, als bei dem neuen Gesetz der Umfang der einzelnen Organe durch geographische Grenzen bestimmt ist. Wahrscheinlich werden die größeren Bundesstaaten für bestimmte vorhandene größere Bezirke, die mittleren für ihre Gebiete Versicherungsanstalten errichten, und von den kleineren immer mehrere zusammen eine Versicherungsanstalt bilden. Irgend eine Schwierigkeit der Abgrenzung des Umfanges für die Träger der Versicherung ist demnach nicht ersichtlich. Auch sind die Bestimmungen über die Versicherungspflicht so genau, daß Zweifel in dieser Beziehung, wie sie bei der Unfallver sicherung vorgekommen, ganz ausgeschlossen sind. Dazu kommt, daß die ganze Organisation sich Kirschenverpachtung. Areitag, den 14. Juni, Nachmittags 1 Uhr, sollen die Kirschen der Commun Pohla verpachtet werden. Pohla, den 12. Juni 1889. drr«sl.AmtshMPtm-mWft,»er «gl. SchulWectim «.desMSalWewramter W«ailtzei, lowic deSM. Amtsgerichtes M des StadttathtSDMosswrrdL «1 dt« weiteste «erbrewm, mW Freitag stich » Mr mnaen ». kostet die dreioestalten« rorbuseril, 10 «.. Lwgrscuwt^2»Pl. 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