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Im Schiesthause sowie außerdem und Hz Bestellungen werden bei allen Postanstallen de» deutschen Reiche». für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition^Dieses Bsatte» angenommen, vter»«»vier»«,fte« Jatzr,a»r N«f*r«te, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung finden, werden bi« Dienstag und Freitag srich » Uhr angenommen u. kostet dir drrigrspaltrnr LorpuSzrile 10 Ps., unter «Eingesandt" S0Pf. EeringsterJnseratrnbetrag2üPf. eine ZSHlMkß der Hierbei Zur Vorstellung gelangen ». die von Truppentheilen abgewiesenen Einjährig-Freiwilligen, b. die bei der diesjährigen Musterung zur Ersatzreserve vorgemusterten o. die als tauglich zum Militärdienst befundenen Mannschaften, ä. aus de« Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Bischofswerda die bei der diesjährigen Musterung für dauernd untauglich bezeichneten und die zum Landsturm I. Aufg. vorgemusterten Mannschaften nach der Reihenfolge in den Vorstellungslisten und der Loosnummern. Diese Militärpflichtigen werden noch durch besondere Ordres vorgeladen werden und haben sich, zu Vermeidung der in 8 33 des Reichs- militärgesehes und 88 26,7 und 66,3 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile, zur bestimmten Stunde pünktlich in dem bezeichneten Local einzufinden. - Allr im Jahre 1869 oder früher geborenen Militärpflichtigen, welche von der Gestellung zur diesjährigen Aushebung nicht ausdrücklich entbunden sind und noch keine entgültige Entscheidung der Ersatzbehörden erhalten, jedoch die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt unterlassen haben, haben sich zu Vermeidung gleicher Strafen und Nachtheile nunmehr sofort bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes zu melden. Ueber nachträgliche An- und Abmeldungen Militärpflichtiger haben die mit der Führung der RecrutirungS-Stammrollen betrauten Orts behörden jedesmal schleunigst mittels eines Auszugs aus der Stammrolle Anzeige anher zu erstatten und zu letzterer auch den betr. MiliiärauSwciS (Loosungsschein u. s. w.) beizufügen. Die Ortsbehörden haben in gleicher Weise und zu Vermeidung gleicher Strafen, wie im letzten Absätze der diesseitigen Bekanntmachung über das diesjährige MusterungSgcschäft vom 28. Februar 1889 ausgesprochen ist, im Aushebungstermin mit anwesend zu sein und die Militär pflichtigen ihrer Gemeinde der Commission rechtzeitig vorzustellen. Die in diesem Jahre von der Aushebung zurückgestellten oder als dauernd untauglich bezeichneten oder dem Landsturm I. Aufgebots überwiesenen Militärpflichtigen erhalten ihre bezüglichen Scheine nach dem Aushebungsgeschäft durch die Ortsbehörden ihrer Aufenthaltsorte zugestellt. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen, am 27. April 1889. vor» Boxberg, Amtshauptmann. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch» und Emma»««»», und kostet einschlieblich der Sonnabends erscheinenden „belletrWfcho Beilage vierteljährlich 1 Mark SO Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Bekanntmachung. Das Aushebuugsgeschäft im AuShebuugsbezirk für da» Jahr 1880 findet 1) für d,e Militärpflichtigen aus den Ortschaften des AmtSaerichtSbezlrkS Bischofswerda am 13. und 14. Mai d. I., von Vormittags 7 Uhr an, im Echiesthause zu StwvwottrverN», 2) für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der AmtSgerichtSbezirke Bautzen und Schirgiswalde Bekanntmachung. Verordnungsgemäß hat alljährlich am 1. Mai bei allen denjenigen Gewerbsunternehmern, welche 1) in ihren GewcrbSanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen, oder 2) Dampfkessel verwenden, oder 3) mit l^ind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinen-Betrieb arbeiten, oder 4) nach 8 16 der Reichsgewerbeordnung und den Nachträgen zu dieser besonderer Genehmigung zu ihrem Gewerbebetrieb bedürfen brist und sonstigen Arbeiter zu erfolgen. jedoch - a) die der Aufsicht der Berginspectionen unterliegenden Bergwerke, auch wenn mit denselben ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, b) Steinbrüche, sofern in denselben die gebrochenen Steine nicht besonders bearbeitet werden, c) Baugeschäfte, welche von Elementarkraft betrieben, Maschinen nicht benutzen, Dachdecker, Stubenmaler, Steinsetzer-, Ofen setzer- und Brunnenbaugeschäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, äl Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchtung oder für häusliche Zwecke benutzen,, s) Fuhrwerks-, Spedition-- und Verlagsgeschäfte, t) Schlächtereien und x) Anlagen, welche zwar Dampfkessel, nicht aber Dampfmaschinen für ihren Betrieb benutzen, sofern dieselben weniger al» zehn Arbeiter beschäftigen oder nicht zu den in 8 16 der ReichSgewerbe-Ordnung verzeichneten genehmigungspflichtigen Betrieben gehören unberücksichtigt zu lassen.' - Zu Vein eingang-gedachten Zweck werden den Ortsbehörden (Gemeindevorständen und VutSvorstehern) nächster Tage die erforderlichen w Zählsormulare zugestellt werden, welche sodann an die fraglichen Gewerbsunternehmer obenerwähnter Art, auch wenn solche momentan keine Arbeiter beschäftigen,-u vertheilen sind. Diese aber Haven die ihnen mitgetheilten Formulare am 1. Mai diese» Jahre» gehörig auSzufülleck und bi» späteste»» den 4. Mai dieses Jahres Kn die Ort»b«hörden zurückzugeben, welche dieselbe» sodann auf die Richtigkeit der Ausfüllung zu prüfen, eventuell zu vervollständigen Bängsten» den - . ' I 8. Mai dieses Jahres Du Vermeidung von b Mark Ordnungsstrafe anher «inzureichen haben. . H j de" „sächsischen Erzähler" auf die Monate Mai und Juni IX! Z I werden zu dem Preise von 1 Mark in der Expedition dieses Blattes 1.1Ov^14 i^llle^ v/11 sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. Inserate finden vortheil- O haste Verbreitung. Die Expedition des „sächs. Erzählers." Per sächWe ZrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt da Kgl. Amtshau-Imamschaft, da Kgl. Schuliuspeetimr «. des Sgl. Hmchtsteuaamtes zu Bmchr», sowir drs Kgl. Amtsgerichtes md des Stadtnahes zu Bischofswerda.