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aä Ls-- Sus HaudrlS* uuä vdr ls, -ü srs, r 'M Ä Ik der ^dachten «tt nicht M täon, üebs MM srrL unä ' inmx- ^üKsriv, 08 vsr- Zsvviss UUS2U- 8 äem ^Vorts , sovis dsnävu Usdsu i idrvr 1 äurod >. Dank on llad öluivvll rdlllkvlls 887. snvn. äsm coss- ;87. K En-Kauten-, di »stellvertretenden UL8 dsil- ielsll 61111 erru inien IllSll -stvn 7»- >-L «iftubltch, dal». MW «inrnaanz lierinoen Zoll^ ver > den Ätet^ »3 Waren nicht Sberfteige, eingejührt neerden können, würde der Zolhi and StM-WtMM zm Die Stettiner Kaufmannschaft hat sich darüber '.b^- EM iMW^usirM-rfÄ UWMUM Haudel«. m»d Gnho-rKecknmmer ZÜtm» ! «m Mittwoch, de»» 14. September 1887., (Fortsetzung au» dem Hauptblattr.) , Vom Secretariate der Kammer war beab». sichtigt worden, mit Rücksicht auf das Ablaufen des Oesterreichisch - Italienischen bez. Deutsch« Oesterreichischen Handelsvertrags eine Statistik der im diesseitigen Grenzbezirke vorhandenen Bäckereien, der in denselben beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge rc. aufzustrllen und solche dem K^. Ministerium zu überreichen, um durch dieselbe und di« daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen nachdrücklicher da« diesseitige Gesuch begründen zu können, eS möge wenigstens für den Grenz- dezirk die Aufrechterhaltung der freien Einfuhr von Brot nach Oesterreich auch für die Zukunft «rstrebt werden. Zu diesem Zwecke bedurfte der Secretär zunächst eines genauen Verzeichnisses derjenigen Orte, welche zu dem resp. Grenzbezirke des Kgl. Haupt-Zoll-AmteS Zittau und des Kgl. Haupt-Steuer-Amtes Bautzen gehören. Derselbe wandte sich deshalb mit einem entsprechenden Gesuche an die beiden genannten Hauptämter. Während nun düs Kgl. Haupt-Steuer-Amt Bautzen diesem Ansuchen durch Mitteilung eitles Verzeichnisses dieser Orte für seinen Bezirk ent sprach, erteilte das Kgl. Haupt-Zoll-Amt Zittu»» in einem an die Handels- und Gewerbekammer Zittau gerichteten Schreiben die nachstehende Antwort: „Der Handels- und Gewerbekammer Zittau haben wir auf die geehrte Zuschrift vom.23. laufenden Monats unter Hinweis auf die m Nr. 53 der Zittauer Wöchent lichen Nachrichten vom Jahr« 1881 Seite 447 enthaltene Bekanntmachung vom 27. Juni 1881, den Lauf-der Binnenlinie im Hauptamtsbezirke Zittau betreffend, er- gebenst zu erwidern, daß alle diejenigen zwischen Binnen- lmie und Zollgrenze gelegenen Ortschaften als in deti Grenz bezirk gehörig zu erachten sind." Der Secretär theilte diesen Sachverhalt unter Vorlesen des Antwortschreibens des Kgl. Haupt- Zoll-Amtes Zittau mit. Der Vorsitzende deutete -an, daß man dieses Verfahren des Kgl. Haupt- Zoll-Amtes Zittau zunächst höheren-Ortes ledig lich zur Kenntnisnahme gebracht habe. Plenum nahm von diesen Bekanntgaben Notiz und behielt sich weitere Entschließungen vor. — Die Kgl. Eisenbahn-Direktion in Berlin hat eine Uebersicht der Veränderungen, welche durch den Ablauf des Rumänisch - Oesterreichischen Handesvertrages vom 22. Juni 1875 in den Zollverhältnissen mit Rumänien hervorgerufen sind, sowie eine Gegenüberstellung der sich für einzelne der wichtigeren deutschen undOesterreichisch- Ungarischen Exportartikel nach Rumänien zur Zeit ergebenden Fracht- und Zollbeträge in je zwei Exemplaren mit dem Ersuchen übersendet, für die möglichste Verbreitung derselben im Kreise der Interessenten Sorge zu tragen. Die Zoll- und Stcuerkommission, welcher diese Zusammenstellungen Vorgelegen hatten, empfahl dem Plenum in Würdigung der großen Bedeutung dieser interessanten Arbeit, die Anschaffung von ca. 20 Exemplaren dieser Uebersicht und sämmtlicher Anlagen zu derselben, eventuell gegen Erstattung der Kosten, zu beschließen. Dieselben sollen dann Interessenten aus dem Kammerbezirk, deren Er mittelung dem Sekretär zu übertragen sei, event. gleichfalls gegen Bezahlung, zugestellt werden. Plenum beschloß demgemäß. Das Komitee des großen für das Jahr 1888 in Brüssel geplanten internationalen Wettstreits der Industrie, Kunst und Wissenschaften sendet «inen Band Drucksachen, mit der Bitte unt Be nennung von auf den Gebieten der Industrie, Wissenschaft und Kunst hervorragenden Persön lichkeiten, welche aus dem Kammerbezirke in das für Deutschland zn bildende Ehrenkonntee gewählt werden könnten. Plenum beschloß, diesem Ansuchen zu ent sprechen und überläßt es dem Präsidiums die geeigneten Persönlikeitchen dem Brüsseler Komitee HU bezeichnen. Die Drucksachen, MA sich' äuf dich Aus stellung beziehen, werden äiif dem Kämmerbureaü zur Kepntnisnahme c^uSgelegt werden. Ebenso können daselbst die Drucksachen (Programme rc.), welche die Weltausstellung für Industrie, Kunst -und-Misseuschast zu Glasgow im Jahre 1888 betreffen, von Interessenten ein- .^Msrhen werden. Eine darauf bezügliche Motiz MtLMsiöS veröffentlicht tootten. : , < 1: WZWMW8 stattzugebe«. und M dech Vorsitzenden, Rekche-Vautzen, sowie den Kammer- secretär zü delegiereu. Die Kal. AmtShauptmannschast Zittau hatte mit dem BezirWusschuß hieWage, inSrwÜWng gezogen, ob eS sich nicht im Jntevffse d«S Wohles der Arbeiterfamilien empfehlen möchtx, de» Lohn, statt wie bisher üblich ach, Sonnabend, künftighin Freitags oder'an einem, anderen Wochentage auSzuzablen, damit den Arbeitern mehr Zett und Muße bleibt, ihre Einkäufe für, die kommende Woche zu bewirken, auch der Gefahr der Ver wendung eines unverhältnißmäßigen des Wochenverdienstes auf die meist Sonntags statt findenden Vergnügungen und öffentlichen Lust barkeiten begegnet werde, axnd endlich beschlossen, die Auszahlung des Lohpes thunlichst am Freitag bei den Arbeitgebern des BezirK in Anregung zu bringen. Die Kgl. AmtSyauptmapnschaft chatte ihre Erwägungen und den 'Erfolg der gegebenen Anregung innerhalb ihres Bezirks der Kammer mitgeteilt und diese Ersucht, in gleichem Sinne zu wirken. Die Verkehrskommission, welcher diese Vorlage zur Erörterung und Berichterstattung überwiesen war, empfahl dem Plenum folgende Resolution: Die Handels- und Gewerbekammer Zittau erkennt an, daß die Verlegung des Lohnzahlungstages vom Sonnabend auf einen anderen Wochentag dem Wohle der Arbeiter förderlich sein könne, glaubt aber die Bestimmung darüber, welcher Tag an Stelle des Sonnabend treten solle, der Entscheidung der einzelnen Arbeitgeber in den einzelnen Orte» um deswillen überlassen zu müßen, well diese Ent-, scheidung von zu vielen'örtlichen und intividuellen Ver hältnissen abhiingig sei, als daß sie generell getroffen werden könnte. Das Plenum machte diesen Beschluß einstimmig zu dem seinigen. Bei der Handels- und Gewerbekammer Chemnitz war der Antrag gestellt worden: „Die Handels- und Gewerbekammer wolle beschließen, das Kgl. Ministerium zu ersuchen, die Amtsgerichte zu , instruieren, daß bei den Verkäufen von Waren, hervor gegangen aus Konkursen, keineswegs du» beauftragten Auktionatoren gestattet werde, Waren aus anderen Be zugsquellen gleichzeitig mit zu verkaufen." Die Schwesterkammer Chemnitz hat die dies seitige Kammer um Mittheilung darüber gebeten, ob sich im diesseitigen Bezirke ähnliche Erscheinungen, wie sie durch obigen Antrag behauptet werden, bemerkbar gemacht haben und ob sich die dies seitige Kammer einem Vorgehe» gegen diese.Vor- kommnisse anschließen und demgemäß ebenfalls bei dem hohen Kgl. Ministerium vorstellig werden würde. Der bei Chemnitz gestellte Antrag ließ zunächst Zweifel darüber, welche Personen unter „beauf tragten Auktionatoren" zu verstehen seien. Eine Rückfrage ergab, daß damit „diejenigen Personen gemeint sind, welchen das Verauktionieren einer Konkursmasse übertragen worden ist oder übertragen werden soll". — Eine Anfrage bei den 14 Amtsgerichten des Kammerbezirks ergab, daß in den Bezirken der 13 Amtsgerichte zu Bautzen, Löbau, Kamenz, Neusalza, Herrnhut, Bernstadt, Pulsnitz, Ost ritz, Schirgiswalde, Ebersbach, Königsbrück, Zittau und Bischofswerda — die Antwort des Königl. Amtsgerichts zu Großschönau stand noch au«, dieselbe ist inzwischen eingegangen; auch in diesem AmtSgerichtsbezirke sind solche Mißstände nicht bekannt geworden, — Fälle, wie sie in dem be treffenden Anträge KhauMet worden, nicht zur Kenntniß der Amtsgerichte' gekommen sind. — Da der gleiche Antrag auch den» Vernehmt« nach Gegenstand der Beratung auf dem Ver bandstage sächsischer Gewerbevereine bilden sollte und da infolgedessen zu erwarten war, daß aüS diesen Verhandlungen Manches wertvolle Material aus anderen Teilen unsere« engeren Vaterlandes zur Kenntnis der Kammer gelangen werde, so beschloß die Kammer auf Empfehlung ihrer Äch- ußd zunächst'nur ouszusprechen, daß sie, obgleich im eigenen Bezirke Fälle der ^dachten Akt nicht zur Kenntniß der r«b. Amtsgerichte getätigt find, doch derartige Vorkommnisse, wo sie immÄ ge- sthehen, al« da» Publikum schädigende und im« sühreitbe verurteilen müsse. — " utter. f- M.Pf. -bl« 2 80 « 28» ' .. ... Gewerbekommission zur Prüfung, ü»d. Bericht- Z erstattung an da« Plenum überwiesen. — D Zu Punkt 2 der Tagesordnung erstattete A uqmenS der Redaktionskommission füuden ZHrM W bericht Kammermitglied Buchdruckereibrsitzer üitV A Redakteur May-B»schofSwerda Bericht über die Drucklegung des Jahresbericht- der Kammer auf < da« Jahr 1886. Gelegentlich der Revision dir Jahre-rechnung für 1885 war nämlich von einem Rechnungs revisor die Höhe der Kosten des Jahresberichts für 1885 moniert und hervorgehoben worden, daß die Herstellung desselben durch andereBuch« drvcktteien billiger hätte geschehen können, bez. wat anheimgtstellt worden, in Zukunft bei Ver gebung dieser jährlich wiederkehrenden Arbeit. Concurrenz eintreten zu lassen. Der sachverständige Referent der Kommission hat unter Zugrundelegung des Allgemeinen Deutschen BnchdruckertarifS eine specielle und genaue Berechnung darüber angestttlt, auf wie hoch sich die Kostm für den Jahresbericht 1885 stellen können. Derselbe war dabei zu deg» Schluffe gelangt, daß die Menzel'sche Druckerei den Bericht keineswegs zu theUer berechnet hat. Bei dieser Sachlage hatte die Kommission km Bedenken gehabt, inzwischen den Druck de» Jahresberichts für 1886 wiederum derselben Druckerei, Mit deren Leistungen sie, wie auch die Kammer, vollständig zufrieden zu sein, Ursache hatte, zu übertragen. Das Plenum hieß diesen Beschluß einstimmig gut; im übrigen beschloß dasselbe auf Antrag des Kammermitgliedes Hempel-PulSnitz, dem Präsidium, wie bisher, so auch für die Zukunft vollständig freie Hand in der Auswahl der Druck leger für die Arbeiten der Kammer zu lassen; dabei wurde als selbstverständlich der Grundsatz aufgestellt, daß dabei in pekuniärer Hinsicht soviel Rücksicht zu nehmen sei, als eine würdige Her stellung und Ausstattung der Kammerarbetten, insbesondere des Jahresberichts, vertrage. — An 3. Stelle stand auf der Tagesordnung der Bescheid des Königl. Ministeriums des Jnneru auf den diesseitigen, einheitliche Regelung des Submissionswesens erzielenden Antrag. Für die Verkehrskommission referierte das Kammermitglied Poppe-Zittau über diesen Bescheid, der inzwischen bereits durch den Jahresbericht der Kamcker für 1886 veröffentlicht worden ist, darauf kann hier Bezug genommen werden. - , Auf Empfehlung der Verkehrskommission be schloß daS Plenum, bei dieser Antwort des Kgl. Ministeriums Beruhigung nicht zu fassen, vielmehr eine weitere, eingehende und wohlbegründete Ein gabe an dasselbe zu richte», durch welche die vom Kgl. Ministerium vernnßte^WriellinÄnhältepunkte diesem gegeben werden. Mit Abfassung diese» Berichts wird das fach« verständige Kammermitglied Poppe-Zittau, mit dessen Unterstützung aber das Sekretariat beauf tragt.^' !' ' . - Des weiteren berichtete für die Verkehrs« kyinmission deren Vorsitzender, Kammermitglied Wäentig-Zittau, über eine Zuschrift der Königl. preuß. Elsenbahndirektioii zu Brömbxtg, M in mehrfacher Beziehung Interesse bietet 'mw des halb Hirt im Wortlauts mitjffteilt st „Die Stettiner Kaufmannschaft, hat siö schwer», daß dir für die Ausfuhr vdn drmf «rzeugniffen nach Moskau bestehenden Mi srachtsiitze dadurch die deutsche Rhrdrrei s dieselben infolge ihrer Billigkeit die TtänSs überseeischen Verkehr via Gtettin-Libatt, bezi Riga, via Stettin-Reval und - via Strttin-At. Arteri (Pntilowhafen) nach Moskau Ms .den.sirckta^Mni weg ableuken; namentlich wiro solchrS MrMVrfM führerin brjüalich der Artikel Dampfkessel, Landwirts KupstrblG, Rohkupser, Ka? < Farven, dlpöthekenvaren, roh und Mcht, zusammengestd»«. Manufaktur-, Kurz- und G « ti, «S-«, ll ütt ? r: