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5 - j!, wri Mal, N- vierteljährlich 1 Mark SO P. Einzelne 'M 7«, 7-7-? s 2.^ 8 . wel OG k H 7-' 4-,7 -T.«' .K ' -x ATZ' L» s d«8r? oejrrns von xonigaverg an v« nordvsKchm AMl wüchelS,M» ä« deü W ^cNLv ssff-Z § 3 » - A 2 Z - Tagesordnung: Rathsdecret: die in der Stadtverordnetensitzung vom 7. September vorgenommene Wahl eines neuen Vorstehers der Stadtverordneten betreffend. Adolph Uäubkich, stellvertretender Vorsteher. SKZ- ZK 3 ÄS'« Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten König!. Amtsgerichts wurde heute auf Folium 145 Herr Kaufmann Carl Gustav Emil Böhmer in Bischofswerda als Mitinhaber der Firma Ludwig Winter eingetragen. Der Sitz der Handelsgesellschaft ist von Burkau nach Bischofswerda verlegt. Königliches Amtsgericht Bischofswerda,'am 3. October 1887. " Küchler. ' k? .L DZ ' n «s, _ :s?? S- «, Z" 3.^ 8 EGz L ^Z- Är L-'ö- s 'D ßW N .ung sanden, schoß Kaufmann dreimal und sich sodann zurück, da alsbald auch hinter Bäumen auf französischem Gebiet aus ihn „ ?. „ , französischen Behörden aufgestellte Behauptung bestätigen, wonach Wangen und Brignon auf französischem Boden verwundet wurden, so wird Kaufmann trotz der vorhandenen mildernden Umstände der Bestrafung nicht entgehen. Die französische Regierung will angeblich nur auf Bestrafung Kaufmanns und eine Frankreich schuldige moralische Genugthuung dringen, dagegen bezüglich der Entschädigungsfrage Deutschland die Jnmative überlassen. Jedenfalls ist durch da traurige Lreigniß festgestellt worden, daß, Dank der fortgesetzten Hetzereien der nach Frankreich auSgewanderten Elsässer, an der Grenze -wischen Deutschland und Frankreich sich ein Zustand entwickelt^- dm man mit treffend bezeichnet. ' Die s Politische Weltscha«. Wenn auch der Grundcharacter der Beziehungen des deutschen Reiches zu Frankreich so unbe friedigend wie nur möglich ist, scheint doch eine längere Fortdauer des Fnedens keineswegs aus-. geschloffen, was sich gerade aus dem an und für sich sehr bedauerlichen Zwischenfall an der Grenze bei Raon ergeben hat. Fehlt es auch jetzt wieder keineswegs an Schwarzsehern, welche, wie bei den früheren Anlässen, in dem jüngsten Vorfall den „Tropfen" erblicken wollen, der das Gefäß über laufen macht, so sind sie doch nur vereinzelt und völlig außer Stande, die öffentliche Meinung in beruhigendem Sinne zu beeinflussen. Vielmehr hält Letztere an der Ueberzeugung fest, daß das Geschehene im Wege diplomatischer Verhandlung zur Zufriedenheit aller billig denkenden Leute hüben wie drüoen ausgetragen werden wird. Die Friedensliebe unserer westlichen Nachbarn mag nicht eben sehr aufrichtig sein, indessen muß man doch zugeben, daß die Republik aus inneren und äußeren Gründen augenblicklich so wenig wie zur Zeit der Angelegenheit Schnäbele senior in oer Lage ist , Deutschland den Krieg zu erklären. Andererseits hat die deutsche Regierung durch ihre schonende Behandlung der Angelegenheit des jungen Schnäbele wiederum den besten Willen gezeigt, Alles zu vermeiden, was die Gemüther der Franzosen noch mehr aufstacheln könnte. Man wird in Paris zugebm müssen! daß Schnäbele, der Jüngere! durch den Vnadenact unsere» mild- «sinrttek Kftiser» sehr glimpflich weggekommen A Ma» «er den Fall art der Grenze bei Raon so wird deutscherseits streng untersucht EWMö^umForstschutzcommandirte Jäger - zoll-Erhöhung sich al» ein evSste»! die Verhandlungen über den nm« trag mit Oesterreich-Ungar« esveish al» Hegehrenswerth. Der Plan, I schaftlichen Zölle nur geaenMMH da» keinen Anspruch auf die-Mri hat, stößt ebenfalls äuf eMste DH NUferae«, welch« M diesem Blqtte di« weiteste «rrbrSUgtz? fmdim,werdm bt» Dienstag und Ureltag MH » Umsatz» j angenommen u. kostet die drrtgespallene LvrMtzril« tA sämter „Eingesandt" 2V Pf. vermgfier JnseramtStträgLdM-A H Kaufmann nicht im Diensteifer zu rasch verfahren ist. Immerhin wird dabei in Erwägung gezogen werden müssen, daß die deutsche Forstverwaltung Jahre hindurch ihr Werk am Donon durch massenhafte französische Wilddiebe beeinträchtigt sah und daß das deutsche Aufsicht»- und Schutz personal von der französischen Forstverwaltung nicht die geringste Unterstützung genoß. Die Begegnung bei Raon war derart, daß Kaufmann in der Annahme, es mit Wilderern zu thun zu haben, bestärkt werden mußte. Er sah die Jagen den herankommen und rief dreimal Halt! Sein Genosse Linhoff, der abseits streifen gegangen war, um den Jagenden in den Rücken zu kommen, hat es gehört. Da die Betreffenden sich trotz dem näherten und hinter Gebüsch und Bäumen Deckung fanden, schoß Kaufmann dreimal und zog den angeschlagen wurde. Sollte sich die von den französischen Behörden aufgestellte Behauptung bestätigen, wonach Wangen und Brignon auf französischem Boden verwundet wurden, so wird Kaufmann trotz der vorhandenen mildernden Umstände der Bestrafung nicht entgehen. T- französische Regierung will angeblich nur auf Bestrafui „ , schuldige moralische Genugthuung dringen, dagegen bezüglich der EntschädigungSfraae Deutschland die haben eS in der Hand, diesem häßlichen Zustand ein Ende zu machen, denn wenn sie ernstlich jeder Hetzerei entgegentreten wollten, würde die deutsche Reichsregierung sofort bereit sein, die lediglich zur Abwehr m Elsaß - Lothringen getroffenes scharfen Maßregeln sofort wesentlich zu mildertt- Jn kürzester Zeit gedenkt der Statthalter in El- saß-Lothringen, Fürst Hohenlohe, seine durch die Bemühungen um die Wittgenstein'sche Erbschaft , in Rußland unterbrochene amtliche Thätiakeit in Straßburg wieder aufzunehmen. Der Besuch, den der Statthalter noch vorher dem Kaffer in Baden-Baden abstatten wird, ist schon lange , beabsichtigt. Ein politischer Hintergrund dürste > sich da vergeblich suchen lassen. Nachdem nun- ' mehr von allen Seiten die Gerüchte über den. . Rücktritt des Statthalters, seinen Ersatz u. dgl. abgethan worden, wird nun auch die Angabel stimmt widerlegt, wonach im Laufe diese» Sommer» 7! mit dem Abg. vr. Miquel wegen UebetnqhM de» preußischen HandÄSMiuifieMmS verhandelt worden sein sollte. Dieser Poste« D g«ade jetzt, wo die von so vielen Seiten veklaügkk Getreidt- M MdKlSveV» ! ZLLr Goch-MM Mr Mfch-Wo-Mt, Stolpe« Wß ««geßeM Amtsblatt da dcsMl. HWtpeumuilteS ri Freitag, den 7. October 1887, Vormittags 10 Uhr, sollen die auf dem am Geistmarmsdorfer Wege hier gelegene«, eirea LAcker Areal haltende« Kauferschen Feldgrundstücke anstehenden Kartoffel« furchenweise an Ort und Stelle gegen das Meistgebot und sofortige Baarzahlung versteigert werden. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 4. October 1887. Appolt, Ger.-Bollz. Bestellung«« werden bei allen Postanstalten MtttweHS und E«uu»b«wS, uni löstet emschlichlich de» deutschm Reiche», für Bischofswerda Und Umgegend brr EonnabrndS erscheinenden „belletriftisch«, Beilage" in der GMedition diese« Blatte» angenommen. ! vierteljährlich 1 Mark S0 P. Einzelne Nummer 10 Pf. — Bekanntmachung. « Nach 8 1 des BranNtweinsteuergesetzes vom 24. Juni d. I. soll Branntwein, welcher zu gewerblichen, Heil-, wissenschaftlichen, Putz-, M Heizung»-, Koch-und Beleuchtungszwecken Verwendung findet, völlig steyersrei sein. - W Die Steuerfreiheit ist aber dadurch bedingt, daß der Branntwein durch Versetzung mit einem allgemeinen oder einem auf Antrag zukäfsiaen " -eionderen Vcrmischungsmittel zum menschlichen Genüsse untauglich gemacht (denaturirt). wird oder statt dessen nach näherer Bestimmung de» Kömgt. Finanzministeriums ständige Ueberwachung der Verwendung des Branntwein» oder eine sonstige Sicherungsmaßregel eintritt. Verkäuflich ist nur der mit dem allgemeinen Vermischungsmittel versetzte Branntwein. ' Dasselbe besteht aus einem Gemisch von 2 Theilen Holzgeist und 1 Theil Pyridinbasen, welches dem Branntweine im Verhältniß von 3 L Lu je 100 1^ reinen Alkohols zuzusetzen ist. . Die Bestandtheile des Gemisches müssen gewissen Erfordernissen entsprechen, und von einem vom Königlichen Finanzministerium bestellt«! Chemiker geprüft, hiernächst in einer vom Königlichen Finanzministerium dazu ermächtigten Fabrik unter amtlicher Aufsicht zusammengesetzt, und endluhu muß das Vermischungsmittel seit dem bis zur Verwendung unter amtlichem Verschlüsse geblieben sein. 7 Zur Vermischung von Branntwein mit dem allgemeinen Mittel bedarf es keiner besonderen Genehmigung, sondern nur der Anmeldung depZ^ amtlich zu überwachenden Vermischungshandlung nach vorgeschriebenem Muster. Gewerbtreibenden kann auf Antrag gestattet werden, Branntwein für den eigenen gewerblichen Bedarf statt mit dem allgemeinen -Ver^ Eschungsmittel nur mit Pyridinbasen im Verhältniß von Vr auf 100 L reinen Alkohols zu versetzen. Hinsichtlich der Zubereitung und des Bezugs dieses Mittels gilt dasselbe wie bezüglich des allgemeinen Vermischungsmittels. - ? s Mr den Bereich des Königreichs Sachsen ist die chemische Fabrik von Max Mb in Dresden, Trompeterstraste zur Herstellung des allgemeinen BermischungSmittels «nd der Pyridinbase« ermüchtigt worden. i Im Uebrigen können zur Herstellung von Essig, Lacken und Polituren, Knallquecksilber, Anilinfarben und verschiedenen Chemikalien bis auf^ L Weiteres auch andere Vermischungsmittel zugelassen werden. 2 " Die näheren Bestimmungen hierüber (Seite 101 ff. der vorläufigen Ausführungsvorschriften zum Branntweinsteuergesetze) sind hier sowie / bei jedem Untersteueramte, der Steuerreceptur Schirgiswalde und dem Nebenzollamte Steinigtwolmsdorf eikzusehen. ' V Bautzen, am 3. October 1887. K ö n i g l i ch-e s H a u p t - S t e u e r - A m t. . Haupt, O.-J °