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MW Bransttwrin, gleichviel. Besitze von Gewer! eigenen oder in fremden Räumen aufbewahrt ca. 50 Iah !beu kann ui »lüri'i Her Gonnavrndr wiertrljkhrlich 1 MMMch RMM in oder zum Kleinhandel »örständen rc. nicht mehr nyWMrMpönd«M oder M äntz zum Tatze vstu 125 bezw. Beweismitteln (Zollquittun-eih st>. M. zu k tbordch, Stands ist. . - , ... . «- Geld befundm. Zn dem Sitten Gesetbüche hat Nachstehende Bekanntmachung der Königlichen Zoll- und Steuer- Direktion Hierdurch zur öffentlichen Kenntlich gebracht. B st u tz e n, den 29. Septemb«c-488S. K ö n i g l i ch e s-, H a u p t - S t e u e. r - Ä m t. Von der Nachsteuer bleibt befreit: ' a) Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Essigbereitung, zu Heil-, zu wissenschaftlichen oder zu Putz 6''. ------- b) Branntweii mit- Prann als' 1g W o) Brannl ' ekntzs^, , , / ck) Branntwein, welcher zur Au die Grhrörmg Ans Grund von 8 46 des Gesetzes, die Besteuerung de» liegt aller am 1. Oktober d. IS. innerhalb des Gebietes der Brann? abgabe in Fon« eines Nachsteller von 0,30 Mark für düs Liter lei» zu und ist nut den vorgeoachten laubigten Auszügen au» deMbßj 1. Octqh«/ M? im fwi«Wr^ yachsteuerpflichtigeu BraZMyDM Mdeutzturirtmt § Oästb« .1> »eizungS-, Koch- oder Beleuchtungszwecken verwendet wird. " ' - l' welche die Erlaubniß zum Ausschänk mntwein, welcher nachweislich gegen Erlegung des Zollbetrages von 125 bezw, eiUgesÜhn worden ist. uSsuhr Mtz dsm Gebiete der deutschen, Br-smtweinsteuesg v) Bereits amtlich denqturirter Branntwein. 8 3t' . 1. Oftyber 1887, im .freien Verkehr, befindliche Branntwein, welcher, zu gewerblichen Aung der Nachsteuerbefreiung nach stattaehabter amtlicher Feststellung bis zur amtlich-» wntrole zu stellen. Hierbei findest die Vorschriften de« Yranntivem-Niederlage-Reguläti «... der Nachsteuer in den freien Berk Ar Ausfuhr au»' dem Gebittt i der Bransttwy Dem jeden Sonnabend eine „belletristische Beilage" zur Unterhaltung M alle Stm Postanstalten, sowie unsere Ztttustgsboten an. M unsete geehrten auswSrtiM AbonMtep, welche die Abonnements-Erneuemng iM eigenen JssteMe thunlichs regelmäßige Empfang des Blattes keine Unterbrechung erleide. DienSta- und yrrtt«; srMestlg d^ HoMmttpm^WWMM W. ttsMeff „Dchfihche» GrzShlerS Nach einer Mittheilung der k. k. BezirksffmWMchchD'zS ^schlaD alte taubstumme Frauetttzfjersön aüfgegriffen Md wegen Hülfsbedürftigkeit» in P! weder über ihre Heimath, noch über die Richtung, wo sie heGÄbsttmist! Angaben In ihrem Besitze haben sich 2 katholische Gebetbücher, eine Bibel W Stück Papier gelegen, auf welchem mit Bleistift der Name^uhhe PHstffchf" Die Person ist von langer Statur und hat schwarzes ziemlich km Alle Diejenigen, welche im Stande sein sollten, üh^r M Ursür entweder der unterzeichneten Behörde oder der k. k. Bezirkshauptmannschaft S Bautzen, am 26. September 1887 , ,» . . Die Königsi^ch!e OM-S Vst» B«i wll, ist behufs Grlci bezw. unter Steuer- «ur- -selliey Sfiqßgdbe kann derjenige-Branntwein^ welcher -am 1^ Octzher d. I. i, gestellt und sodann nach den Bestimmungen d?S „Regulativs für GewerbSa werden darf", behandelt werden. Soll die Befreiung von der Nstchsteuet aW durch Vorlage und Uebcrgabe der bezüglichen Zollquittungen und nqch strfi Tsonst glaubwürdiger Weise der Nachweis geliefert werden, daß der fragliche 180 Mark für 100 lcg unterlegen bat.!-> ->s c; // j t j.c, > . 6 t Die Entscheidung hierüvtt steht dem Hauptamt« des betreffender beglaubigten Auszügen au» den Handelsbüchern, den HandelScorrespondenzst " . .. 8' - c DieMnmrlhun- steuer liegt dem Ei-rstthßWw/M,VstmM^ - Ein M-i,' im freien UMv -M Obstbranntwein, parfümirten Spiritus, ferner sogen. BrMytryeinxfstiW«n,i A« ob er ihn in stinen eigenen oder in fremden Räumen aufbmUchrt itH -io'.'rhs gratis beiaegeben wird, nehmen BkHH.lt NO t'.rMHM'-wN' tt . LU et«rr Rachftener -o« Brarmtwekt vetreffmt. : ftsiw; Besteuerung des BrastistweinS betreffend, vom 24. Juni 188, üstM-gemtifischast im freien Birkehrvch m «dH Der Nachversteuerung unterliegt mit den unten näher angegebenen Ausnahmen aller im freien Berkel schriebest». . . . geschnittene« Haar. Die vordere Hälfte der Zunge fehlt. Ast der Fremden Auskunft zu geben, werden hiermit aufgeforder^ M htuckenau direkt Nachricht zugehen zu lassen. > > N . - i WK h-a u'p t m a n n s ch a f t. Schulze. b«tr^ die^ ErWuntz j^achHliL^^^anntwein, wird k-/ rill 5 «Hf