Volltext Seite (XML)
8 5 Kprth. Inserate, welche ln diesem Blatte die weiteste Verbreitung finden, werden bis Dienstag und Freitag früh S Uhr angenommen u. kostet die dreigespaltene Corpuszeile 10 Pf., unter „Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratrnbetrag 2d Pf. Zur Vervollständigung der diesseitigen Bekanntmachung über die diesjährigen größeren Truppenübungen vom 24. August d. I. (in Nr. 197 und 199 der Bautzner Nachrichten und Nr. 69 des Sächsischen Erzählers) wird hiermit bekannt gemacht, daß von den am 12. September d. I. stattfindenden Truppenübungen voraussichtlich die Fluren der Ortschaften Birkau, Bolbritz, Cannewitz bei Demitz, Coblenz, Dahren, Dobranitz, Döbschke, Göda, Großhähnchen, M. S., Großhähnchen O. S., Groß- seitschen, Leutwitz, Libvn, Mcdewitz, Muschelwitz, Nedaschütz, Pannewitz a. T., Paßditz, Pietschwitz, Pohla, Potschapplitz, Prischwitz, Roth- nauslitz, Schönbrunn M. S., Schönbrunn O. S., Semmichau, Spittwitz, Stacha, Taschendorf, Thumitz, Uhyst a. T, Wölkau, Zischkowitz, Zockau werden betroffen werden. Es werden daher die in der obenbczeichncten Bekanntmachung vom 24. August d. I., Absatz 3 bis zum Schluffe ergangenen Weisungen und Anordnungen und das in der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. September d. I. (in Nr. 204 der Bautzner Nachrichten und Nr. 71 des Sächsischen Erzählers) erlassene Verbot des Liegenlassens von landwirthschaftlichcn Gerüchen hiermit allenthalben auch auf die Truppenübungen am 12. dieses Monats und die davon betroffenen, vorbezeichneten Ortschaften ausgedehnt. Königliche Amtshauptmannfchaft Bautzen, am 5. September 1887. von Boxberg. U-Z-U DZ E Bestellungen werden bei allen Postanstalten deS deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blattes angenommen. Zwei«« »vierzigster Jahrg««g Bekanntmachung. Bekanntmachung über die diesjährigen grüß« tragen pflegte. Mehr und mehr ist man in Deutschland zu der Ueberzeugung gelangt, daß die ganze französische Nation trotz vereinzelter täuschender Friedenskundgebungen doch nur auf eine günstige Constellation wartet, welche ihr ge stattet, das Wagniß eines Rachekrieges mit einiger Aussicht auf Erfolg zu unternehmen. Ohne Bundesgenossen wagt sich das französische Volk nicht mehr an den waffengewaltigen Nachbar heran; inzwischen füllt es die Zeit damit aus, Deutschland durch gehässige Kundgebungen zu kränken und den nationalen Fanatismus unab lässig zu schüren. Solchen Herausforderungen gegenüber blieb das deutsche Volk bisher ruhig und fest, aber eS gelobte sich an diesem Sedan> tage auf's Neue, jede Bedrohung unseres Bodens und unserer Ehre mit dem Aufgebote aller Kräfte abzuwehren. Bei dieser Sachlage muß es der leitende deutsche Staatsmann als seine erste Aufgabe betrachten, Alles zu verhüten, was Rußland tief verletzen und dazu antreibcn könnte, der schmerzlich ersehnte Bundesgenosse Frankreichs zu werden. Das russische Rundschreiben, welche» mit verblüffender Gewißheit den „Zusammenbruch aller Dinge" in Bulgarien voraussagte, die von dem Vertreter des Czaaren in Constantinopel mit Erfolg geführte ernste Sprache und die vollständige Mißachtung de- Berliner Vertrage» rH LZ' " 2. «v Politische Wcltschau. Mit ganz besonderer Wärme ist diesmal im ganzen deutschen Reiche der stolzeste Ehrentag der deutschen Kriegsgeschichte, der Tag von Sedan, begangen worden, wenn auch die Feier sich zumeist in schlichten Formen bewegte. Die gleichzeitig in Frankreich unter erheblichen Opfern in's Werk gesetzte Probemobilisirung und die von Rußland in Constantinopel erlangte Zustimmung zu der in ihren Folgen unberechenbaren Entsendung des General» Ernrot nach Bulgarien mußten der Feier des SedantageS ein ernsteres Gepräge ver- lphen, als dieselbe in den letzten Jahren zu Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet einschlieblich Arr Sonnabends erscheinenden „belletristische« Beilage" vierteljährlich I Mark 50 P. Einzelne Nummer 10 Pf. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 7. September 1887, Abends 8 Uhr. Tagesordnung: 1) Einweisung des zur Ergänzung des Stadtverordneten-CollegiumS einzutretenden Herrn Riemermeister Adolph Männchen als Stadtverordneter. 2) Wahl eines Vorstehers der Stadtverordneten bez. eines Stellvertreters desselben an Stelle des aus scheidenden Herrn Ernst Robert Huste. 3) Wahl eines Mitgliedes der Stadtverordneten in den Gas-Ausschuß. Adolph Täubrich, stellvertretender Vorsteher. 52 «i Li I er säcIUche Frzähler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. 'Amtsblatt da Kgl. AmtshauPtmalmschast, da Kgl. Schulinspeclim u. des Kgl. HauptsteuemuNcs zu Baichcu, sowie des Kgl. Amtsgerichtes und des Stadtrathks zu Bischofswerda. . Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die diesseitigen Bekanntmachungen über die diesjährigen größeren Truppenübungen vom 24. August d. I. (in Nr. 197 und 199 der Bautzner Nachrichten und Nr. 69 des Sächsischen Erzählers) und vom 5. September d. I. (in Nr. 207 der Bautzner Nach richten und Nr. 72 des Sächsischen Erzählers) wird zur Nachachtung für die Ortsbehörden (Stadträthe, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher) andurch bekannt gemacht, daß die Abschätzung der durch die diesjährigen größeren Truppenübungen entstandenen Flurschäden im hiesigen Bezirk am 13. dss. Mts. in der Flur Holscha beginnt, voraussichtlich zunächst im nordwestlichen, dann im westlichen und schließlich im südwestlichen Thcile des amtshauptmannschaftlichen Bezirks erfolgen und in jedem dieser Theile ungefähr eine Woche dauern wird. Die Zeit, wann die Abschätzung in den einzelnen Ortsfluren stattfindet, wird den Ortsbehörden noch rechtzeitig mitgetheilt werden. Damit die Abschätzung beim Eintreffen der Flurschäden - Abschätzungs - Commission in die betr. Orte ohne Unterbrechung erfolgen kann, werden die Ortsbehörden hiermit angewiesen, die Beschädigten davon in Kenntniß zu setzen, daß selbige bei der Abschätzung zugegen zu sein und zu diesem Zwecke die Abschätzungs-Commission auf ihren beschädigten Grundstücken zu erwarten haben. Das Mitgehen mit der Abschätzungs-Commission auf fremde Grundstücke ist den Beschädigten jedoch streng untersagt. Die OrtSvorstündc (die Beauftragten der Stadträthe, die Gemeindevorstände und die Gutsvorstehcr) haben im Abschätzungstermine mit Flurkarte, Flurbuch und dem zurückbehaltenen zweiten Exemplare der „Nachweisung der Flurschäden und Resultate der Einigung bezw. Schätzung" zu erscheinen, die Commission zu erwarten und bei dem Abschätzungsgeschäft zu begleiten, um derselben jede erforderliche Auskunft geben zu können. Königliche Amtshauptmannfchaft Bautzen, am 6. September 1887. von Boxberg. Kprth. Für den Fall, daß wegen schlechten Wetters das Biwak vom 9. zum 10. dieses Monats nicht abgehalten werden kann, wird einschließlich der z. Z. bereits hier verquartierten Truppen für 62 Offiziere, 1390 Unteroffiziere und Mannschaften, sowie 337 Pferde Unterkommen „unter Dach und Fach" — enges Quartier — von hiesiger Stadt gefordert. Den einzelnen Quartierwirthcn wird die Zahl der eventuell von ihnen unterzubringenden Offiziere, Mannschaften und Pferde baldthunlichst angesagt werden, zugleich werden aber die Besitzer von Scheunen in hiesiger Stadt aufgcfordert, letztere bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 100 Mark zur eventuellen Aufnahme von Pferden bereit zu stellen und deshalb die Tennen gehörig zu räumen. Wegen Unterkommens unter Dach und Fach — enges Quartier — enthält das Reichsgesetz vom 21. Juni 1887 folgende Bestimmungen: 8 2. Wenn für einzuquartierende Theile der bewaffneten Macht nur Unterkunft unter Dach und Fach — enges Quartier — gefordert wird, so greifen außerdem folgende Bestimmungen Platz: a) Die Mannschaften vom Feldwebel abwärts haben in einem gegen die Witterung schützenden Obdache nur Anspruch auf eine Lagerstätte von frischem «troh und auf eine Gelegenheit zur Aufbewahrung der Waffen und zum Niederlegen der Montirungs- und Ausrüstungsstücke, sowie auf Mitbenutzung vorhandener Kocheinrichtungen. Lieferung von Brennmaterialien oder Benutzung der Geräthe des Quartiergebers dürfen nicht gefordert werden. b) Für die Pferde kann nur Unterkunftsraum und Schutz gegen Wind und Wetter mit Vorrichtung zum Anbinden beansprucht werden. o) Als Entschädigung wird für Offiziere und Mannschaften der volle tarifmäßige Servis, indeß für die unter 4 bis 6 des Tarifs aufgeführten Chargen nur der unter 7 für Gemeine gewährt. Für die Unterkunft der Pferde werden nur zwei Drittel der Tarifsätze unter 13 und 14 entrichtet. Stadtrath Bischofswerda, den '6. September 1887. Tinz.