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Amts- iinS Mmebllltt Abo«neme«t viertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltung?bl." u. der Humor. Beilage „Seifen- blasen"' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für den Vtzirl! des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Lrtrgr.-Adreste: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Fernsprecher Ur. 210. ., 54. Jahrgang. Donnerstag, den 23. Mai Am 12. Juni 1907 hat nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 25. März dieses Jahres (Reichsgesetzblatt Seite 87) und nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. April ds. Js. (Zentral blatt für das Deutsche Reith Seite 93 flg.) sowie der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. April 1907 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 95 flg. — für den Umfang des Reichs eine Berufs- und Betriebszählung und in Verbindung damit eine Zählung der Personen, für die zu der reichsgesetzlichen In validenversicherung Beiträge entrichtet werden, derjenigen Personen, welche auf Grund der Reichsgesetze Unfall- oder Invalidenrente beziehen und der Witwen und Waisen stattzufinden. Die Ausführung dieser Zählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeindebezirk einschließlich der selbständigen Gutsbezirke ob. Die Gemeindebehörden — Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände — können mit der unmittelbaren Leitung der Geschäfte unter fortdauernder eigener Verantwortlichkeit Zählungsausschüsse beauftragen. Die Bildung der Zählungsausschüsse muß bis zum 22. Mai erfolgt sein. Die Teilnahme an den Zählungsausschüssen ist ein Ehrenamt. Für die Zählungsaus schüsse sind nur solche Personen zu bestimmen, welche die Wichtigkeit dieser Zählung zu be urteilen imstande sind, Interesse an deren zweckentsprechender Ausführung nehmen und die das Vertrauen der Gemeindeangehörigen sowie Kenntnis der örtlichen Verhältnisse besitzen. Die Zählung ist in abgegrenzten Zählbezirken mit Hilfe von Zählern, deren Amt als Ehrenamt zu betrachten ist, vorzunehmen. Es empfiehlt sich, die Zählbezirke in der Art zu begrenzen, daß sie höchstens 50 Haushaltungen umfassen und sich an die in den Gemein den bereits bestehenden Einteilungen tunlichst anschließen. Die Einteilung der Gemeinde in Zählbezirke und die Annahme der Zähler ist spätestens bis zum 3V. Mai zu beenden. Die Zähler sind durch die Gemeindebehörde rechtzeitig mit den Zählpapieren zu ver sehen, sodaß sie für den Beginn des Zählungsgeschäfts (die Austeilung der Listen) schon am 7. Juni vollständig bereit sind. Die Ablieferung der ausgefüllten Zählpapiere sowie der Kontroll-Listen durch die Zähler an die Gemeindebehörde oder an den Zählungsausschuß hat spätestens bis Montag, den 17. Juni abends zu geschehen. Die Ablieferung sämtlichen Zählungsmaterials sowie der unbenutzt gebliebenen Druck sachen hat alsdann von den Gemeindebehörden an die König!. Anushauptmannschaft Schwarzenberg spätestens bis 15. Juli 1907 zu erfolgen. Im übrigen werden die Ortsbehörden auf die ihnen bereits übersandte Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 30. April 1907 und die Anweisung für die Ge meindebehörden verwiesen. Die König!. Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, sowohl auf die in Aussicht genommene Mitwirkung der Ortseinwohner, als insbesondere noch auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Berufs- und Betriebszählung selbst hiermit hinzuweisen. Zugleich wird noch auf die in g 5 des Reichsgesetzes, betr. die Vornahme einer Berufs und Betriebszählung im Jahre 1907, vom 25. März 1907, enthaltene Bestimmung, wonach mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft wird, wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetz und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften obliegen,' aufmerksam gemacht. Schwarzenberg, am 17. Mai 1907. 749 Königliche Amtshauptmamischast. Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs Friedrich August wird in diesem Jahre nach folgendem Programm gefeiert werden: Freitag, den 24. Mai 1907, abends 7 Uhr: Zapfenstreich. Sonnabend, den 25. Mai 1907, früh 6 Uhr: Weckruf durch das Stadtmusik korps, nachmittags ,2 Uhr: Festmahl im Rathaussaale. Die städtischen und öffentlichen Gebäude werden Flaggenschmnck erhalten. An die gesamte Einwohnerschaft ergeht das Ersuchen, auch ihrerseits durch Beflaggen der Häuser oder auf sonstige Weise zu einer würdigen Feier dieses Tages nach Kräften beizutragen. Stadtrat Eibenstock, den 16. Mai 1907. Hefte. Müller. Wir weisen noch besonders darauf hin, daß zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen Sonnabend, den 25. Wai 1907, nachmittags '/.2 Mr ein Festmahl im Rathaussaale stattsindet. Diejenigen Herren aus Eibenstock und Umgegend, die sich hieran beteiligen wollen, werden mit dem Bemerken ergebens! eingeladen, daß der Preis eines Gedeckes 3 Mark be trägt und die Anmeldungen der Beteiligung bis zum 23. Mai 1007 bei Herrn Hotelier Schimmel zu bewirken sind. Stadtrat Eibenstock, den 16. Mai 1907. Hefte. M. Anläßlich des Geburtstages Sr. Majestät des Königs Friedrich August bleiben Sonnabend, den 25. Wai 1907 die Ratsexpeditiouen geschlossen. Beim Standesamte werden Geburts- und Sterbefallsmeldungen von 0—10 Uhr vormittags entgegcngenommcn. Das Schauamt ist von 5—6 Uhr nachmittags geöffnet. Stadtrat Eibenstock, dm 16. Mai 1907. Hefte. M- Stadtanlage» betreffend. Am 15. Mai dieses Jahres ist der 2. Anlagentcrmin aus das Jahr 1907 fällig gewesen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß zur Zahlung des selben eine dreiwöchige Frist nachgelassen ist und daß hiernach gegen säumige Zahler ohne vorhergegangene Erinnerung das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, den 21. Mai l9O7. Der St ad trat. Hefte. Bg- HslzverstcigmW aus Eibenstocker Staatssorftrcvicr. In Grüner s Gasthof in Tchönheiderhammer Dienstag, den 28. Mai 1007, von mittags ' ,1 Uhr an 955 ficht. Stämme l0—19 em Stärke, 408 ficht. Stämme 20-22 em Stärke 366 „ „ . 23-36 „ „ 65l3 „ Klötzer 7-15 „ 5155 „ Klötzer 16—22 „ „ 3864 „ „ 23 —50 „ „ 80 „ Dervstanam 8-15 „ „ 20 „ Meisllangen 7 2 nn „ Muhscheite, 4,- im ficht. Mutzknüppel, und Mittwoch, den 20. Mai 1007, von mittags ,1 Uhr an 432,5. rm weiche Arennscheite, i 2 nn harte, 50 rm weiche Aelle, 492,-, „ „ Vrennknüppel, j 58 „ weiches Streureillg, in den Abt. 6 u. 20 (Schlaghölzer), I, 5, 6, 7, 30—32, 52—54, 56, 58—60, 65, 66, 68—75, 77 u. 78 (Einzelhölzer). Spezielle Verzeichnisse der zu versteigernden Hölzer werden, soweit der Vorrat reicht, auf Verlangen von der unterzeichneten Revierverwaltung abgegeben. Eibenstock, am 18. Mai 1907. Kgl. Forstrevicrverwaltung.Kgl. Forstrentamt. Bekanlltmachuull. Der nachstehende von der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau genehmigte II. Nach trag zum Kassenstatute tritt vom 27. Mai dss. Js. ab in Kraft. Eibenstock, am 22. Mai 1907. Der Vorstand der Ortskrankenkaffe für das Handwerk u. sonstige Betriebe. IVilkvlin Vnxvr, Vorsitzender. II. Nachtrag zum Statut der Ortskrankenkasse für das Handwerk und fonstige Betriebe zu Eibenstock von 10. Januar 1904. In der Generalversammlung vom 15. April 1907 wurden folgende Abänderungen des Kassenstatutes beschlossen: Mnterllützung für Familienangehörige. 8 21 Absatz 2 des I. Machtrages vom 2. Februar 1906 wird wie folgt geändert: Für diese Kassenleistungen werden von Kassenmitgliedern, welche für ihre Frauen und Kinder Unterstützung in Krankheitsfällen beanspruchen, Zusatzbeiträge in Höhe von wöchent lich 10 Pfg. für jeden derartig zu versichernden Familienangehörigen, im Höchstfälle zu sammen 40 Pfg., erhoben. Zusatzbeiträge für mehr als drei Kinder werden unbeschadet des Anspruches auf Familienunterstützung für diese nicht erhoben. Geschäftsordnung des Morllandes. Im K 45 Absatz 1 wff8 "ns Wort „dreimonatlich" durch „allmonatlich" ersetzt. :lechnungs- nnd Kaffenführung. Im K 64 Absatz 2 wird das Wort „doppelten" gestrichen. Dieser Nachtrag tritt nach Eingang der oberbehördlichen Genehmigung in Kraft. Eibenstock, den 19. April 1907. Der Vorstand der Ortskrankenkasse für das Handwerk u. sonstige Betriebe. Nr. 1084 IV. Wilhelm Mnger, Vorsitzender. Der vorstehende II. Nachtrag wird auf Grund von 8 24 des Krankenversicherungsge setzes genehmigt. Zwickau, den 3. Mai 1907. Königliche Kreishauptmannschaft. (U. 8.) vr. Forker-Schubauer. Stöß. Tagesgeschichte. — Deutschland. Durch kaiserliche Ordre vom 17. Mai ist die Bildung des Reichskolonialamts bestimmt worden. Gleichzeitig wurden die Ernennungen des stellver tretenden Kolomal-Direktors Dernburg zum Staatssekretär und des vortragenden Rats in der Reichskanzlei v. Loebell .um Unterstaatssekretär vollzogen. Ferner ist zum Unter- .aatssekretär im Reichskolon,alamt durch kaiserlichen Erlaß , er Gouverneur von Südwestafrika, Herr von Lindequist ernannt worden; besten Nachfolger wurde der frühere Ge neralkonsul in Kapstadt, v. Schuckmann. — Wie das „Ck)emn. Tgbl." an zuständiger Stelle erfährt, ist es nicht möglich gewesen, die zwischen Deutsch land und Spanien geführten Handels-Vertrags- Verhandlungen zum Abschluß zu bringen, so daß die neuen Handelsverträge am 1. Juli noch nicht in Kraft treten können. Es muß deshalb das augenblicklich bestehende meist begünstigte Provisorium bis auf weiteres verlängert werden. Die Schwierigkeiten, welche noch zu überwinden waren, liegen in der Hauptsache auf selten Spaniens, das sich nicht zu den Zugeständnissen herbeilasten will, auf welchen Deutschland zum Schutze von Industrie und Handel unbedingt be- I stehen muß. Auch könnte Deutschland unter keinen Um ständen eine Zollermäßigung auf spanische Verschnittweine I in der Höhe gewähren, wie es von Spanien gefordert wird. Unter diesen Umständen halte man es im Interesse beider Länder für angebrachter, die allen Bestimmungen vorläufig noch weiter bestehen zu lassen, als einen Vertrag zu schließen, mit dem die Beteiligten voraussichtlich in Kürze unzufrieden sein würden. Man wird nunmehr also über die neuen Verträge weiter verhandeln, doch hofft man, in absehbarer Zeit zu einem beide Teile befriedigenden Vertrage zu kommen. — Hamburg, 20. Mai. Hier hat sich am vergangenen Pfingstsonnabend ein Bund vaterländischer Ardener- vereitze Deutschlands gebildet, dem 43 Vereine mit 7000 Arbeitermitgliedern angehören. — Oesterreich-Ungarn. Zu den Wahlen in