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Amts- M AlUUblatt Abonnement viertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. des .Jlluftr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für den Sezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Mrngebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Lelegr.-Aürcfle: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Fernsprecher Nr. 219. SS. — 54. Jahrgang. ----- Sonnabend, den 18. Mai LSSS Endlich nah st du, Fest des Glanzes, Da Natur still, hochbeglückt, Freut stch ihres Slntcnkrauzcs, Den der Lenz ihr anfgrdrückt! Tausend Vogelstimmen singen, — Lausend Düste hauchen süß, — Sonnenstrahlen leuchten, schwingen Sich in gold'nrn Mtrrringrn Nm das Lrdrnparadirs. . . . Welt, wie bist du schön geworden, Wo ich schaue, ringsumher! Und der rauhe Sturm vom Norden Dräust sein kaltes Lied nicht mehr! Fest, da wiederum aufs neue Alles laut den Schöpfer preist. Der in Gnaden und in Treue, Daß stch Glück und Glan; erneue, Ausgoß seinen hril'yrn Geist! Flieder atmet und Hollunder. . . Und der Nachtigallen Zang Schluchzt in diesem Dliitrnwnndrr Süße Klagen nächtelang. — Ach! der Himmel stieg zur Erden, Dir nun strahlt, wir nie zuvor! Und kein Her; drückt mrhr Leschwcrdrn! Was will nur dies alles werden: All' der reiche Llütrnflor? . . . „pstngstrn!" klingt es allenthalben, Liner sagt s dem andern flink! „pstngstrn!" zwitschern froh dir Schwal- „pstngsten!" jubiliert der Fink! jbrn! „pstngstrn!" rauschen tausend Gurllrn, Dir vom starren List frei! Wo noch braun dir knospen schwellen, Wo in weißen Llütrnbällrn Leben haucht, — da stngt -er Mai! Ium Mngstfest. Und rin Hangen und rin Sangen, Wie nach neuem Lrbensglück Spricht in hoffendem Verlangen Sehnsuchtsvoll aus deinem Slick! „pstngstrn!" jubeln froh die Glocken Durch die holde Frühlingspracht. Und ihr Uns klingt wie Frohlocken! Und die weißen ülütcnftockcn! Fallen, gleiten nm dich sacht. . . . In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 13. März 1905 verstorbenen Tischlers Zkortt« I v»nU»r«1t INstrlek in Hundshübel ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 14. Juni 1907, vormittags 10 Mr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Eibenstock, den 16. Mai 1907. Königliches Amtsgericht. In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 417. Firma Hermann »oll« in Eibenstock. a) Ein versiegelter Umschlag, enthaltend: 49 Muster von Seidenstickereien für Besatz zwecke. Dessin-Nummern: 14048 14060 14066 14071 14077 14084 14088 14100 14102 14118 14118'/, 14123 14155 14156 14162 14181 14182 14225 14238 14243—14254 14256 14257 14261—14263 14268 14270 14271 14275 14277 14278 14279 14281—14284 14287 14288. d) Ein versiegelter Umschlag, enthaltend: 16 Muster desgleichen. Dessin-Nummern: 14290-14294 14296 14298 14303 14304 14306-14312. Flächenerzeugnisse. Schutzfrist 2 Jahre. Angemeldet am 13. Mai 1907, Vormittag 10 Uhr. Nr. 418. Firma ^»nl Saxvrt in Eibenstock 6 versiegelte Briefumschläge, enthaltend: je 50 Muster von Seidenstickereien für Besatzzwecke. Fabriknummern: 7478-99 7500—14 7517—21 7527-34. 7535—42 7544-51 7553-65 7569-86 7595-97. 7598 7600—7648. 7649—59 7661 7700 7703—24 7726—36 7738. 7739-40 7742-50 7752-90. 7791—99 7800-13 7815 7818—26. 7587-94. Flächenerzeugnisse. Schutzfrist 3 Jahre. Angemeldet am 13. Mai 1907, 5 Uhr 40 Minuten Nachmittag. Eibenstock, am 17. Mai 1907. Königliches Amtsgericht. Die Fortbildungsschule betreffend. Lehrherren und Arbeitgeber, die fortbildungsschulpflichtige Personen anlernen bez. be schäftigen, werden daran erinnert, daß ihnen nach dem Volksschulgesetze die Pflicht obliegt, flir rechtzeitige Anmeldung und regelmäßigen Schulbesuch dieser Schüler Sorge zu tragen und daß sie bei Vernachlässigung dieser Verpflichtung mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft belegt werden können. Stadtrat Eibenstock, nm 15. Mai 1907. Heffe. L- Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs Friedrich August wird in diesem Jahre nach folgendem Programm gefeiert werden: Freitag, den 24. Mai l9O7, abends 7 Uhr: Zapfenstreich. Sonnabend, den 25. Mai 1907, früh 6 Uhr: Weckruf durch das Stadtmusik korps, nachmittags ,2 Uhr Festmahl im Rathausfaale. Die städtischen und öffentlichen Gebäude werden Flaggenschmuck erhalten. An die gesamte Einwohnerschaft ergeht das Ersuchen, auch ihrerseits durch Beflaggen der Häuser oder auf sonstige Weise zu einer würdigen Feier dieses Tages nach Kräften beizutragen. Stadtrat Eibenstock, dm 16. Mai 1907. Hesse. Müller. Wir weisen noch besonders darauf hin, daß zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen Sonnavend, den 25. Mai 1SV7, nachmittags v-2 Mr ein Festmahl im Rathaussaale stattfindet. Diejenigen Herren aus Eibenstock und Umgegend, die sich hieran beteiligen wollen, werden mit dem Bemerken ergebenft eingeladen, daß der Preis eines Gedeckes 3 Mark be trägt und die Anmeldungen der Beteiligung bis zum 23. Mai 1907 bei Herrn Hotelier Schimmel zu bewirken sind. Stadtrat Eibenstock, den 16. Mai 1907. Hesse. M Impfungen betreffend. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen und Nachschautermine finden in der Turnhalle Hierselbst statt und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Erstimpfung kommen Dienstag, den 28. Wat 1007, nachmittags 5 Mr die impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit 4^ ki Mittwoch, den 20. Mai 1007, nachmittags 5 Mr die Kinder, deren Namen mit 1,-28 anfangcn. Jmpfpflichtig in diesem Jahre sind alle bis zum Jahre 1907 etwa von de« Impfungen auf Grund ärztlicher Zeugnisse befreiten, sowie alle im Jahre 1906 geborenen Kinder. Bemerkt wird hierbei, daß nicht nur die vorstehend benannten hier geborenen, sondern auch die hierher verzogenen 1906 und früher geborenen noch nicht geimpften Kinder in diesem Jahre impfpflichtig sind. Sämtliche zur Erstimpfung gelangten Kinder sind Mittwoch, den 5. Juni 1007, nachmittags 5 Ayr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung erfolgt Donnerstag, den 30. Mai 1007, nachmittags 5 Mr für diejenigen Knaben und Irettag, den 31. Mai 1007, nachmittags 5 Mr für diejenigen Mädchen, u. für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, d. welche im Laufe dieses Jahres ihr 12. Lebensjahr zurücklegen. Zur Nachschau haben sich diese Kinder Jireitag, den 7. Juni 1907, nachmittags und zwar die Knaben um 5 Uhr und die Mädchen um '26 Uhr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzte, Herrn Or. med. Schlamm hier vorgenommen. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Masern, Scharlach, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krank heiten des Kindes Mitteilung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper, mit reine« Kleidern und reiner Wäsche gebracht werden. Die zur Ausgabe kommenden Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Erst- und Wiederimpflinge sind genau zu beachten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder impfpflichtiger Kinder werden unter Hinweis darauf, daß für Unterlassung der Impfung Geldstrafen bis zu 50 Mark oder Haft strafen bis zu drei Tagen angedroht pnd, zur pünktlichen Beachtung dieser Vorschriften ermahnt. Stadtrat Eibenstock, ten 17. Mai 1907. Hesse. Neumerkel. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters ^.rn» Wlsellor in Schönheide soll mit Genehmigung des Konkursgerichtes die Schlußverteilung erfolgen. Es stehen hierzu 946,»4 Mk. zuzüglich der Zinsen der Hinterlegungsstelle zur Verfügung. Bei der Schlußverteilung sind 12115,ü4 Mk. nicht bevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen. Ein Verzeichnis dieser Forderungen ist zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Gerichtsschreiberei des hiesigen Königlichen Amtsgerichtes niedergelegt. Eibenstock, den 15. Mai 1907. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt 8»«8knrtli«r. Mngsten. Pfingsten wird gemeinhin .das liebliche Fest' ge nannt, aber freilich nicht nach seiner christlichen Eigenart, sondern vielmehr im Hinblick auf das Grünen und Blühen m der Natur, die sich unter den warmen Strahlen der milden, Wunder wirkenden Frühlingssonne neu belebt hat und nun in einer unendlichen Fülle farbenprächtiger Blumen zu einem herrlichen Garten geworden ist. Da wird uns das Herz weit, und es zieht uns mit Allgewalt hinaus in die frische Gottesluft, um alle die Pracht zu schauen, sei es, um dem Schöpfer aller Dinge aus tiefstem Grunde inmitten seiner Werke zu danken, sei es nur, um sie zu genießen und auszuruhen von der Arbeit vergangener Wochen oder Monate. Doch nicht nur draußen in der Natur ist es Frühling ge worden, nein, wir haben ihn auch hineingetragen in unsere Wohnung, die wir mit blühenden Blumen aller Art schmückten, und in unser Haus, das wir mit dem ersten saftigen Grün verschiedener sogenannten Maien verzierten. Woher stammt diese Sitte? Gewiß aus uralter Zeit, denn schon die ältesten Heidenvölker haben Jahr für Jahr, wenn der Lenz seine Herrschaft angetreten hatte, ein Frühlingsfest gefeiert, doch ist unser Pfingsten aus dem jüdischen Wochenfest, an dem sich die erste christliche Gemeinde um ihre Avostel scharte, ent standen, und die christliche Kirche feiert seitdem 50 Tage nach Ostern zum Andenken an die AuSgießung deS heiligen Geistes das heilige Pfingstfest. Wie stark und wie kräftig hat die Lehre Christi gewirkt! Aus der ersten Gemeinde von etwa dreitausend Seelen sind unzählige Gemeinden geworden, die je nach den örtlichen Verhältnissen bis zu sechzigtausend Glieder und noch mehr zählen, die ausgebreitet sind über die ganze Erde, über alle fünf Weltteile. Wenn wir das Anwachsen des Christentums sehen und uns vergegenwärtigen, wie es trotz der Feindschaft Andersgläubiger und trotz der Bestrebungen, es auszurotten, wie es zur Zeit der Chustenoerfolgungcn geschah, alle Fähr nisse überdauert hat und heute fester denn je dasteht, so werden wir nicht verkennen, daß die Lehre Christi eine Perle ist, die dem Gläubigen um keinen Preis feil ist, ja ihm steht, wie der Märtyrertod so vieler Christen zeigt, der Glaube