Volltext Seite (XML)
Abonnement viertel;. I M. 2b Pf. einschließl. des „Jlluftr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, kni unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. flyirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 210. Lelegr.-Ildreste: Amtsblatt. L« Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —54. Jahrgang. -----—- Sonnabend, den 11. Mai Das diesjährige Obcrcrsatzgcschäst in den Aushebungs bezirken Schneeberg und Schwarzenberg bett. Nach dem von der Königlichen Oberersatzkommission II im Bezirke der 7. Infanterie- Brigade Nr. 88 aufgestellten Geschäfts- und Reileplan findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen I. im Ausyevunasvezirk Schneeberg ». am 21., 22. und 23. Mai dieses Jahres von vormittags 'g10 Uhr an in der Restauration Zenträlhalle in Eibenstock, I». am 24., 25., 27., 28. und 29. Mai dieses Jahres von vormittags '/,9 Uhr an im Hotel zum blauen Engel in Aue, II. im Ausvevungsvezirk Schwarzenberg am 30., 31. Mai, 3. und 4. Juni dieses Jahres von vormittags 8 Uhr an im Bade Ottenstein in Schwarzenberg statt. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zur Aushebung zu gestellen haben, werden durch ihre Ortsbehörden noch besondere Ordres erhalten und haben sich zur Vermeidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesctzcs vom 2. Mai 1874 ««gedrohten Strafen und Verluste an den auf diesen Ordres angegebenen Tagen und Stunden vor der Königlichen Oberersatzkommission in reinlichem und nüchternem Zustande ein zufinden. Das Erscheinen der Militärpflichtigen zur Aushebung in unreinlichem Zustande, Trunkenheit, Ungebührlichkcit jeder Art, wie Ungehorsam der Militär pflichtigen gegen Anordnungen der Aufsichtsorgane bei dem Aushcbungsgeschäfle usw. wird, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutreten hat, mit Geld bis zu 150 M. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Die beorderten Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe von 3 M. ihre Ordres und Losungsscheine mitzubringen und auf Erfordern abzugeben. Bei der Aushebung sind nur solche Anträge auf Zurückstellung zulässig, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgcschäftcs entstanden ist und welche spätestens im Aushcbungstermine angebracht und bescheinigt werden. Wenn Zurückstellungsanträge auf Grund von tz 32,- rr und b der Wehrordnung an gebracht werden, haben sich diejenigen Personen, deren Erwerbs- bcz. Arbeitsun fähigkeit behauptet wird, gemäß 8 63, Ziffer 7, Absatz 4 und § 33, Ziffer 5 der Wehr ordnung im Aushcbungstermine persönlich mit cinzufindcn, während etwa vorge legte von beamteten Aerzten ausgestellte Zeugnisse beglaubigt sein müssen. (H 65,» der Wehrordnung.) Als beamtete Aerzte sind die Bezirksärzte einschlietzlich der Stadtbezirksärzte und Anstaltsbezirksärzte, die Bezirks-Assistenzärzte, die Gerichts- und die Gerichts- Assistenzärzte anzusehen. Nach 72,- der Wehrordnung ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks ge führte Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungstermine zu erscheinen und der Königlichen Oberersatzkommission etwaige Anliegen vorzubringen. Bis zum Aushcbungstermine haben die der Königlichen Oberersatzkommission vorzu stellenden Mannschaften ihren Aufenthaltsort, wenn irgend tunlich, nicht zu wechseln. Die Herren Stammrollcnführcr haben am letzten Aushebungstage sämtlich anwesend zu sei» und die Stammrollen mitzubringen. An- und Abmeldungen von Militärpflichtigen sind mittels Stammrollen auszugs und bez. unter Beifügung des Losungsscheines jederzeit sofort anher cinzureichen. Schwarzenberg, den 30. April 1007. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommissivn der Aushetmngsbezirle Schneeberg und Schwarzenberg. Berufs- und Betriebszählung am 12. Juni 1907. Nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 25. März dss. Js. findet am 12. Juni >907 eine. Berufs- und Betriebszählung im deutschen Reiche statt. Diese soll ebenso wie die früheren Zählungen durch Aeiwlsslfte Aätzlek erfolgen. Das Amt des Zählers ist ein Ehrenamt, welches der zu selbigem ausersehcnen Person in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie die Zählungsgeschäfte mit Umsicht und der Anweisung gemäß ausführen werde. Für unsere Stadt macht sich die Annahme von wenigstens 60 freiwilligen Zählern und einer Anzahl Stellvertretern nötig. Wir bitten die Bewohner unserer Stadt, sich recht zahlreich spätestens bis 16. dieses Monats zur Nebernahme des Ehrenamtes bereit erklären bez. die etwa noch speziell er gehenden Aufforderungen nicht ablehncn zu wollen. Da es wertvoll ist, möglichst schreibge wandte Personen als freiwillige Zähler zu bestellen, so wäre es sehr zu begrüßen, wenn zur Heranziehung kaufmännischer Angestellter zum Zähleramte die Genehmigung von den Ge schäftsherren erteilt würde. Eibenstock, den 10. Mai 1907. Der Stadtrat. I. V. Iustizrat Landrock. Die Ratsexpeditioncn bleiben oorzunehmender Reinigung halber Montag, den 13. und Dienstag, den 14. Mai 1607 geschlossen. Im Standcsamte werden Anmeldungen von Geburts- und Sterbcfällcn vor mittags von 9—10 Uhr entgegengenommen. Das Schauamt ist von 5—6 Uhr nachmittags geöffnet. Stadtrat Eibenstock, den 6. Mai >907. Hefte. 6. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums Montag, den 13. Mai 1907, abends 8 Mr im Sitznngsfaale des Rathauses. Eibenstock, am lO. Mai 1907. Der Stadtverordneten-Borsteher. G. Diersch. 1) Bau eines Wohnhauses für die Gasanstaltsarbeiter. 2) Verbesserung des Weges Nr. 380 des Flurbuchs zwischen innerer Auerbacherstraße und Haberleithe. 3) Verwendung des Sparkassenreingewiimes vom Jahre 1906. 4) Uebersicht über den Stand der Sparkasse auf das Jahr 1906. 5) Maßnahmen zur Förderung des Baues von Arbeiterwohnhäusern. 6) Lateinunterricht an der Selekta. 7) Stiftungen für das neue Rathaus. 8) Vortrag der vorgeprüften Rechnungen a. von Abschnitt II des Haushaltplanes für das Jahr 1905 und b. der Fortbildungsschulkasse für das Schuljahr 19041905. 9) Event. Versicherung der städtischen Gebäude gegen Wasserleitungsschäden. Hierauf geheime Sitzung. Brcmholzversteigeruvg aus HmidSlMlcr Staatssorslrcvirr. Es sollen gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden: I) im Wapplerschen Gasthofe zu Hundshübel Mittwoch, den 15. Mai 1907, von vormittags 9 Uhr an 7,» IM Brennscheite, 69,» „ Ärennknüppek, / 4 „ Jachen, -Abt. 3, 8, 9, 33, 5l, 64, 65, 66, 83. 69,» . Arennälle, i 140,» „ Stäche, ' II) im Gasthofe zum Weißbachtale zu Unterstützengrün Sonnabend, den 18. Mai 1907, von abends ' 8 Uhr an 13,» rm Brennscheite, 35 „ Brennknüppet, 39,» „ Zacke«, 127,» „ Arenuäüe, Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt über obige Brennhölzer nähere Auskunft. Königliche Reviervcrwalmng Hundshübel. Abt. 60, 61, 62, 70, 74, 77, 78, 80. Wo find die wahren Ausbeuter? Die Sozialdemokratie hält immer von neuem groß prahlerisch ihre „Arbeiterfreundlichkeit" den betörten „Ge nossen" vor und stellt, um zu verhetzen, die bürgerliche Ge sellschaft als den ärgsten Feind der Arbeiterschaft hin. Das Unerhörteste an Verleumdung und Verhetzung aber leistet sich die Sozialdemokratie mit der Phrase vom Ausbeutertum. Wer die wahren Ausbeuter in ihrer ganzen traurigen Gestalt kennen lernen will, der braucht nur einen Blick in die von Sozialdemokraten geleiteten gewerblichen Betriebe zu werfen. Ein klassisches Beispiel hierzu ist die Zigarrenfabrik des sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Fritz Geyer. Nach einer Statistik, die der deutsche Tabak arbeiterverband >902 herausgab, bezahlte Geyer seinen 9 männlichen und 3 weiblichen Arbeitern folgende Wochen - löhne: für Formarbeit 8,»« bis 11 Mark, für Roller >4 Mark, für Zurichter 6,»n Mark; dabei betrug die tägliche Ar- beitszeit 10 Stunden. Der Achtstundentag und der Menschen- würdige Lohn scheinen sich also in der sozialdemokratischen Theorie und Praxis recht schlecht zu vertragen. Geyer ent gegnete zwar hierauf, daß auch in bürgerlichen Fabriken dieser Branche nicht mehr gezahlt werde, Rexhäuser aber wies ihm nach, daß dies in vielen Fabriken wohl der Fall sei, und daß Geyer außerdem durch verschiedene Umstände die Möglichkeit eines viel größeren Absatzgebietes habe. Solche Hungerlöhne bezahlt also ein Sozialdemokrat seinen Arbeitern. Und von solchen Hungerlöhnen müssen diese weißen Sklaven dann noch Beiträge in die zahllosen Kassen leisten, hier 10 Pf., dort 20 Pf., da 30 Pf. Das summiert sich im Laufe des Jahres. Welche Summen sich daraus ergeben, verrät das „Korrespondenzblatt der Generalkommission Deutschlands". Darnach bezogen zum Beispiel von den Ge werkschaftskommissionen im Jahre 1905 von jedem Mitglied jährlich die Organisation der Notenstecher 58,»» Mark, die Buchdrucker 55,^ Mark, die Lithographen 44,„ Mark, die Bildhauer 42,»» Mark u. s. w. Die Holzarbeiter zahlen (nach der Erhöhung der wöchentlichen Beiträge für männliche Mitglieder auf 90 Pf., für weibliche au, 30 Pf.) jährlich 46,4» Parteiabgaben, die Holzarbeiterinnen 15,«« Mark. Zu dieser direkten Besteuerung kommt dann noch eine umfang reiche indirekte in Gestalt von Sammlungen für alle mög lichen Zwecke, Umlagen für Parteivergnügungen u. s. w., die alles in allem mindestens noch einmal dieselbe Höhe erreicht. Dies alles hindert die Sozialdemokratie aber nicht, immer über staatlichen Wucher und Steuerlasten zu schreien. Wer aber 46 Mark staatliche Steuer zahlt, muß schon ein Ein kommen von 2200 — 2500 Mark haben. Man vergleiche damit den sozialdemokratischen Steuerdruck! Diese von den Arbeitern erpreßten Groschen werden je doch nur zum kleinsten Teile für die Arbeitersache verwendet, zumeist dienen sie zur Förderung revolutionärer Zwecke im In- und Auslands. So wurden laut „Vorwärts" nicht weniger als rund 3396 l3 Mark für die Revolutionäre und Mordbrenner nach Rußland geschickt. Wie viel Not hätte sich mit dieser Summe unter den deutschen Arbeitern lindern lassen! Ein großer Teil der Arbeitergroschcn wandert ferner in die Taschen der Obergenossen und Parteibeamlen, die so glänzend bezahlt sind, wie nicht leickt ein Angestellter in einem bürgerlichen Berufe. Man hat es ja beim letzten Zaymbend der Berliner „Genossen" erlebt, daß sich eine tiefe Gärung breit machte und von allen Seiten sich die Klage erhob, die begünstigten Parteibeamten bezögen zu hohe Gehälter, z. B. die Herren Fischer und Ernst, die den Spitzel dienst in der Partei leiten, je 9000 Mark. In der Tat ein recht nettes Gehalt, das die Arbeiter mit ihren sauer ver dienten Groschen bezahlen müssen! Und damit die Kriegskasse ja immer recht gut gefüllt sei, wurde beschlossen, daß die Beiträge pro Mann und Monat um 5 Pfennige erhöht