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asu Ostld. «nd iso Heute. 108 -SQ Grabner. solle« »en. 2U «Nk» «m ruor r in BelmSdorf, >tz zu Bautzen. sichte zu Rammenau, kho«aS in Ringenhain, von demselben Tage da« Ausscheiden des zeitherigen Inhabers Herrn Ernst August Reitz aus Sohland a/Spree verlautbart, ferner sind die Herren .Fabrikanten Carl Gottlob Reiz und Wilhelm Oskar Reiz aus Ober-Neukirch als neue Inhaber dieser Firma eingetragen worden. ' und Carl Gustav HSbler in Ober-Neukirch ertheilte Collectiv-Procura ist erloschen. ibruar 1887. Königliches Amtsgericht. «Schier. den 17. «uv IS. Februar 1887, je»« r«> ton ««Mitloss 101, Uir «, 1» NeRftLttrr Forstrevier Versteigerung von Nutzhölzem. Mt Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums sollen Soirrmben-, den IS. Februar s. Mittag- 1 Uhr au, auf der Kamenz-Königsbrücker Straße von Stat. 9,» bis Stat. 9,». zwischen Neukirch und Ko 12K Stück Eschen, Mrken, Ebereschen und Ahornbäume, in Stärken bis zu 29 Centimeter, gegen Baarzahlung und unter sonst vorher bekannt zu gebenden " " SWWchk Straß, Am 18. und 19. hieseS Monats sollen die Lokalitäten des Amtsgerichts gereinigt werden, was mit dem »Bemerken bekannt gemacht wird, Laß an diesen beiden Tagen nur dringliche, unaufschiebbare Geschäfte erledigt werden können. Königliche» Amtsgericht Bischofswerda, am 10. Februar 1887. Manitius. das Königliche Ministerium d«S Innern verordnet, »daß jungen Leuten zwischen 14 und 16 Jahren in der Regel gemäß 8 107 der Gewerbeordnung Arbeitsbücher zu ertheilen sind, Arbeitskarte« -aber nur dann, wenn solche junge Leute aus besonderen Gründen, z. B. auf Grund der Bestimmungen in 8 4 Abs. 7 oder 9 des BolkSschulgesetzeS »die Werktagsschule (Bolksschule, wozu jedoch die Fortbildungsschule nicht zu rechnen) über das vollendete 14. Lebensjahr hinaus besuchen. Daß ein Kind, welches bereits vor vollendetem 14. Lebensjahre aus der Werktagsschule entlassen worden ist, als zur Führung eines 'Arbeitsbuches berechtigt angesehen werden kann, ergiebt sich au» der Bestimmung im zweiten Absätze d<S § 107 der Gewerbeordnung. Unabhängig hiervon aber ist jedenfalls die Frage wegen der Dauer der Beschäftigung eine- solchen Kindes zu beurtheilen. Bei wahrgenommener Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift in 8 135 Abs. 2 der Gewerbeordnung, welche sich auf Kinder zwischen 12 mnd 14 Jahren ohne Rücksicht aus deren Schulpflichtigkeit bezieht, wird daher ebenso wie bei sonstigen Contraventionen zu verfahren und nach Befinden die Einleitung des Strafverfahrens herbeizuführeo sein. AnordnungSgemäß wird solches den OrtSpolizeibehärden zur Kenntnißnahme und Nachächtung hierdurch bekannt gemacht. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 7. Februar 1887. von Boxberg Haller. Bekanntmachung. Wochenblatt Pir Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. MntSklatt da Kgl. Amtshachümwllschast, da Sgl. Schuliatzeüim ».des Sgl. HaaMeuaamtks z» Bach«, sowie der Sgl. Amtsgerichtes nad des Städtisches zn BifchiWada. Bekanntmachung. Zur Herbeiführung eines einheitlichen Verfahren» und Beseitigung von Zweifeln Hai 1 Jahren in der Regel gemäß 8 107 der Gewerbeordnung Arbeiti Bekanntmachung. Nach Vornahme der Ergänzungswahlen besteht der Bezirksausschuß gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern 1) Herr Rittergutsbesitzer Hetzer auf Niedenama, 2) - Gutsbesitzer PSWr m BelmSdorf, 3) - Stadtrath HeerNotz zu Bautzen, 4) - Kaufmann Huste zu Bischofswerda, 5) - Gemeindevorstand 6) - Gemeindevorstand 7) - Rittergutsbesitzer Pfmrnensttel auf" Neudorf bei Guttau 8) - Rittergutsbesitzer Lindner auf Guhra, ' ' maS in Gemäßheit de» 8 28 der Verordnung vom 20. August 1874 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bautzen, am 3. Februar 1887. Der Königliche AmtShauptmann. von Boxberg. — ' Bekanntmachung. Der von Rückersdorf über Großdrebnitz nach Bischofswerda führende Communicationsweg ist innerhalb der Großdrebnitzer Flur während Lek Wintermonate für allen Verkehr gesperrt und wird letzterer aus den durch Großdrebnitz führenden Dorsweg verwiesen. > Bautzen, am 9. Februar 1887. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. _ , Heust. Auf Folium 102 des hiesigen Handelsregisters, die Firma tzk. El. Reiz in Neukirch betreffend, ist am 31. Januar d. I. zufolge Antrags von demselben Tage das Ausscheiden des zeitherigen Inhabers Herrn Ernst August Reitz aus Sohland a/Spree verlautbart, ferner sind die Herren Die den Herren Carl Gottlob R Bischofswerda, den 7.