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Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt der Kgl. AmtshauMannschast, der Sgl. Schulmspcclioa u. des Kgl. HruMeinimtrs zu Balch«, m wrrden bn allen Postanstaltrn Inserate, welche m diesem Watte die weiteste Verbreitung >«beS, für Bischofswerda und Umgegend Adm, werd« bi» Dien-tag und Freitag früh S Uhr idition dieses BlatteS angenommen. angenommen u. kostet dir dreigrspaltrne LorpuSzelle 10 Pf., »vte^k^er^^^a»^^ ^nttr^m^«s^^P^»ermBerAisr^mbetrag2SPs. Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutschen Reich - -- - in der Expedt Awetundvieeztgster Jahrgaa» Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, MstNvochK und Eounabends, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristisch«» Beilage" vierteljährlich 1 Mark 5t> Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Bekanntmachung, betreffend de« Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum activen Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem activen Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatzcommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim ÄmtShauptman» von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Beamten der Kreishauptmannschaft, in den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Erlaubnis .zur Meldung nachzusuchcn. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Erthei- lung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Paters oder des Vormundes, -) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich «ntadelhast geführt hat. 4) Die mit Melde schein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppentheil« zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet nur bei vorhandenen Vakanzen und nur in der Zeit vom 1. October bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Frei willige, welche auf Beförderung dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikchor einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf auf merksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen activen Dienst bei -er Cavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. October. Wenn feine Vakanzen vorhanden sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, fo können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme Ihres Meldescheines .'bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Frei willige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der activen Armee und Erreichens der Unteroffizier- Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Cavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflich tung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben und daß sie in der Regel nicht zu Reserve-Uebungen einberufen werden. 9) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, am 1. Januar 1887. Kri eg s - M i n j st e r i u m. von Fabriee. Bekanntmachung. Es ist mehrfach darüber Klage geführt worden, daß das Schneeauswcrfen auf den Communicationswegen zum Theil in höchst mangel hafter Weise ausgeführt wird. Die Gemeinden und Gutsherrschaften werden hiermit aufgefordert, sofort für Auswerfen der Schneemassen durch eine genügende Anzahl kräftiger Arbeiter und Passirbarmachung der Wege, insoweit dies nicht bereits geschehen sein sollte, besorgt zu sein. Nicht gehörige Ausführung des Angeordneten wird an den betreffenden Gemeindevorständen oder Gutsvorstehern nach Befinden mit einer -ieselben persönlich treffenden Ordnungsstrafe von 20 Mk. geahndet werden. Bautzen, am 4. Januar 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. U. Die bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte in Pflicht stehenden Vormünder werden hiermit veranlaßt, die für ihre Mündel auf das Jahr 1886 fälligen Bormundschaftsberichte, wozu gedruckte Formulare allhier in Empfang zu nehmen sind, beziehentlich Vormund* schaftsrechnungen alsbald nach Jahresschluß und längstens bis Ende Januar 1887 -ei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark anher einzureichen. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 24. December 1886. Mauitius. Auf Folium 177 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma: Max Röthig in Bischofswerda und als deren alleiniger Inhaber Herr Georg Max Röthig daselbst eingetragen worden. Bischofswerda, den 30. December 1886. Königliches Amtsgericht. Nüchler. Auf Folium 176 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma: Alfred Boehme 1« Bischofswerda und als deren alleiniger Inhaber Herr Theodor Arthur Alfred Boehme in Bischofswerda eingetragen worden. Bischofswerda, am 30. December 1886. Königliches Amtsgericht. Küchler. Auf Folium 173 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute das Erlöschen der daselbst eingetragenen Firma: Alfred Boehme » Lo. in Bischofswerda verlautbart worden. Bischofswerda, den 30. December 1886. Königliches Amtsgericht. Mchlor. Montag, den 10. Januar 1887, Vormittags I2I2 Uhr, sollen stn AmtSgerichtShofe hier ein «euer Herren*«!- mit Stoffüberzug und ei« «euer Damenp^z mit Bisambesatz und Tuchüberzug argen da» Meistgebot und sofortige Baarzahlung versteigert werden. Königliche» Amtsgericht Bischofswerda, am 7. Jan»wr *«87. «ppott, Ger.-«ollz.