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s, en Vie e 1 l e s s für den Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlmgebung 38 L«»U Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 210. Abonnement viertelt. 1 M. 2b Pf. einschließl. deS „Illustr. Unrerhaltungsbl" u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Letrgr.-Adrestr: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ----- 54. Jahrgang. — — —- Donnerstag, den 28. März Ausstellung der Schnlerarbciteu der gewerblichen Zcichcnschnle hier Gründonnerstag und Charfreitag, den 2«. und 29. März 1907, mittags 11 bis 1 Uhr und nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Zeichensaale der Industrie schule Hierselbst. Am Gründonnerstag mittags 11 Uhr findet daselbst die Entlassung der ab gehenden Schüler statt. Freunde und Gönner der Schule werden hiermit ergebenst eingeladen. Eibenstock, den 18. März 1907. Der Stadtrat. Die Schulleitung. Hesse. Lützner. Zur Einführung der deutschen Personentarifreform in Sachsen. Vor wenigen Tagen sind in preußischen Blättern Artikel über die am 1. Mai dieses Jahres einzuführende Personen- larifreform erschienen, die in der Hauptsache eine Zusammen stellung der Neuerungen des Reformtarifs enthalten. Diese Zusammenstellung ist auch von einem Teil der sächsischen Presse abgedruckt worden, obwohl sie vorwiegend von den Verhältnissen bei der Preußischen Staatsbahnverwaltung ausgeht und somit auch Angaben aufweist, die für das Bereich der Sächsischen Staatsbahnen nicht in jeder Bezieh ung zutreffcn. Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, wird die Sächsische Staatseisenbahnverwaltung demnächst eine Zufam- stellung der wesentlichsten in ihrem Bereich eintretenden Neuerungen in Gestalt eines Merkblattes herauSgeben. Das Merkblatt, das voraussichtlich unentgeltlich verteilt werden wird, soll dazu dienen, das reisende Publikum bereits vor dem 1. Mai d. I. mit den bevorstehenden Tarifänder ungen vertraut zu machen und ihm den Uebergang zu den neuen Verhältnissen nach Möglichkeit zu erleichtern. Wie wir schon heute mitteilen können, wird das Merkblatt im wesentlichen folgende Angaben enthalten: A. Beförderung von Personen. 1) Fahrpreise: Der Fahrpreis für das Kilometer beträgt in I. Klasse: 7 Pf., in II. Klasse: 4,» Pf., in III. Klasse: 3 Pf., in IV. Klasse: 2 Pf. Hierzu kommt, — außer bei Fahrkarten, deren tarifmäßiger Preis den Betrag von 0,«» M. nicht er reicht und bei Fahrkarten IV. Klasse, — die Reichsfahrkarten steuer. 2) Schnellzugszuschläge: Die Schnellzüge zerfallen in Zukunft in zwei Gattungen: in zuschlagpflichtige („Schnellzüge"') 'und in zuschlagfreie QEilzüge"). Welche Züge zuschlagpflichtig sind, ist aus den Fahrplänen zu ersehen. Als Schnellzugszuschläge werden erhoben: für 1 bis 75 km O.r» M in I. u. II., 0,-s M in III. LI. - 76 bis 150 „ I,oo „ „ „ „ „ 0,b» „ „ „ „ „ über 150 „ 2,»» „ „ „ » „ 1,°» „ „ „ „ Für die Benutzung der Eilzüge ist lediglich der Personenzug ¬ fahrpreis zu bezahlen. Von den zuschlagpflichtigen Schnell zügen sind diejenigen, die ständig und ausschließlich aus Durchgangswagen mit Faltenbalgverbindung bestehen, in den Fahrplänen mit v (Durchgangszug) bezeichnet. Eine Platzgebühr wird in diesen Zügen nicht mehr erhoben. (Vorausbestellung von Plätzen vergl. Ziffer 8.) Bei Benutzung der in den Fahrplänen mit I, bezeichneten Zügen (Luxus züge) ist außer dem Schnellzugszuschlag noch eine weitere Gebühr zu entrichten. 3) Fahrkarten: Die bisherigen Rückfahrkarten fallen weg und es werden im allgemeinen nur noch Fahrkarten zur einfachen Fahrt ausgcgeben. Um jedoch dem Reisenden bei kürzeren Hin- und Rückreisen einen zweiten Gang zum Schalter zu ersparen, kann ihm auf Verlangen schon beim Antritt der Hinreise eine zweite Fahrkarte zur Benutzung für die Rückfahrt ver abfolgt werden, die durch den Stempelaufdruck „Rückf." als zur Fahrt in umgekehrter Richtung gültig gekennzeichnet wird. Zur Entnahme einer solchen Fahrkarte ist übrigens die gleichzeitige Lösung einer Fahrkarte zur Hinfahrt nicht erforderlich. Auch können diese Karten zur Rückfahrt von einer anderen Station, für eine andere Klasse, für eine an dere Znggattung, über einen anderen Weg oder in größerer Anzahl gelöst werden als zur Hinfahrt. Eine verlängerte Giltigkeitsdauer erhalten die mit dem Stempel „Rückf." ver sehenen Fahrkarten nicht (vergl. Ziffer 4). Im Verkehr mit gewissen Nord- und Ostseebädern werden, wenn Schiffs oder Fuhrwerksstrecken in die Fahrkarte einbezogen sind, Rückfahrkarten zum doppelten Preise der einfachen Fahrt aufgelegt. Zur Benutzung von zuschlagpflichtigen Schnell zügen werden entweder Fahrkarten „Für alle Züge" mit cingerechnetem Zuschlag oder besondere Schnellzugszuschlag karten ausgegeben. In beiden Fällen ist der Zuschlag steuerfrei. Schnellzugszuschlagkarten werden auf allen Schnellzugs Ka tionen und außerdem auf solchen Sta.wn-n aufgelegt, wo ein Bedürfnis dazu vorhanden ist. In den Schnellzügen selbst werden Zuschlagkarten nicht verkauft. 4) Reiseantritt: Auf alle Fahrkarten des gewöhnlichen Verkehrs, auch auf die zur Fahrt in umgekehrter Richtung gütigen, ist die Reise am Tage der Abstempelung oder am nächstfolgenden Tage anzutreten. (Fahrscheinhefte vergl. Ziffer 9,o.) 5) Fahrtunterbrechung: Freiwillige Fahrtunterbrechung ist einmal auf der Reise gestattet. Der Einholung einer amtlichen Bescheinig ung hierüber bedarf es nicht mehr. Die Weiterreise ist spätestens am Tage nach der Fahrtunterbrechung anzutreten. (Fahrscheinhefte vergl. Ziffer 9,6.) 6) Uebergang in die höhere Klasse: Beim Uebergang in die nächsthöhere Klasse haben als Zusatzkarten zu lösen: Reisende mit ganzen Fahrkarten eine halbe Fahrkarte der Klasse, in die sie übergehen, Reisende mit halben Fahrkarten eine halbe Fahrkarte der Klasse, aus der sie übergehen. Für den Uebergang in eine noch höhere Klasse und bei Benutzung von Schnellzügen gelten besondere Bestimmungen. 7) Umschreibung: Bei Fahrkarten des gewöhnlichen Verkehrs ist eine Um schreibung nicht mehr zulässig. (Fahrscheinhefte vergl. Ziffer 9,e.) 8) Bestellung numerierter Plätze: Auf den Ausgangsstationen der in den Fahrplänen mit I) bezeichneten Züge können bestimmte Plätze in diesen Zügen bestellt werden. Hierzu bedarf es der Vorzeigung einer für den betreffenden Zug gütigen und zur Fahrt von der Ausgangsstation dieses Zuges ab berechtigenden Fahr karte. Auf Fahrkarten, die auf Zwischenstationen gelöst werden, können Plätze nicht bestellt werden. Dem Besteller wird eine Bestellkarte ausgehändigt, eine Gebühr wird hier für nicht erhoben. Der bestellte Platz wird dem Besteller bis zur Abfahrt des Zuges bereit gehalten. Während der Fahrt haben die Reisenden selbst dafür zu sorgen, daß ihre Plätze als belegt kenntlich sind. 9) Ausnahmetarife: а) Aufgehoben werden: die nur in wenig Verkehrsbe ziehungen bestehenden Arbeiter-Monatskarten, Arbeiter-Rück fahrkarten (mit Ausnahme derjenigen der Mülsengrundbahn) und Sonntags-Fahrkarten, ferner die Preisermäßigung für gemeinschaftliche Reisen größerer Gesellschaften, die festen Rundreisekarten und die Rückfahrkarten mit wahlweiser Benutzbarkeit von Eisenbahn- oder Elbschiffsstrecken. d) Beibehalten werden ohne wesentliche Aenderungen: Monatskarten (und Monatsnebenkarten), die Schülerkarten und die Arbeiter-Wochenkarten, ferner die Fahrpreisermä ßigung für Kinder, für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, für Schulfahrten und für Ferienkolo nien, zu gunsten der öffentlichen Krankenpflege, der Magda- lenenstifte und der Kciegskrankenpflege, für mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Personen, für deutsche Kriegsteil nehmer und für wehrpflichtige Angehörige der Oesterreichisch- Ungarischen Monarchie.« б) Beibehalten werden ferner die zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen, nur betragen hier in Zukunft die Einheitssätze für das Kilo meter in I. Klasse: 7,3 Pfg., in II. Klasse: 4,« Pfg., und in III. Klasse: 3,s Pfg., also in der I. und II. Klasse um 0,s Pfg., und in der III. Klasse um 0,» Pfg. mehr als die regel mäßigen Fahrpreise. Dafür berechtigen die Hefte zur Be nutzung von Schnellzügen ohne weiteren Zuschlag. Auch darf die Reise innerhalb der Geltungsdauer an jedem be liebigen Tage angetreten und beliebig lange und ost unter brochen werden. Ferner ist hier die Umschreibung auf eine kürzere, dieselben Stationen verbindende Strecke zulässig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob an den in Frage kommen den Strecken verschiedene deutsche Verwaltungen beteiligt sind. ä) Besondere Ermäßigungen werden gewährt für ge wisse Verwaltungs- und Feriensonderzüge sowie für die auf Antrag zu gemeinschaftlichen Reisen größerer Gesellschaften gestellten Gesellschaftssonderzüge. 8) Beförderung von Reisegepäck: I. Gepäck: Freigepäck wird nicht mehr gewährt,, doch wird Reise gepäck im Gewicht bis zu 25 kx- zu folgenden besonders ermäßigten Sätzen befördert: von 1—50 km 0,-» Mk., von 51-300 km 0,5» Mk. und auf alle weiteren Entfernungen l.o» Mk. Im übrigen richtet sich die Gepäckfracht nach Gewichtsstufen (1. Stufe: 26-35 kx, 2. Stufe: 36—50 kx und dann weiter von 25 zu 25 k^) und nach Entfernungs zonen (Nahezone: 1-25 km, Zone l: 26-50 km und dann weiter um je 5 km bis zu 500 km, von da an um je 100 km bis zu 800 km, die letzte Zone XIV umfaßt alle Entfernungen über 800 km). Der Tarif ist auf dem Be trage von 0,»5 Mk. für jede Gewichtsstuse und für je 50 km aufgebaut. Die Fracht wird wie bisher nicht für jedes einzelne Stück, sondern für alle zusammen aufgegebenen Stücke einheitlich ermittelt. Der Gepäcktarif wird nur an gewendet, wenn mindestens eine Fahrkarte vorgelegt wird. Wird das Gepäck zusammengehörcnder Reisender auf mehr als eine Fahrkarte abgefertigt und beträgt das Gesamtge wicht nicht mehr als 200 kx, so wird für jede weitere Fahrkarte zunächst ein Gewichtsteil von 25 kx abgezogen und hierfür der ermäßigte Frachtsatz für dieses Gewicht ge währt. Werden auf je eine Fahrkarte mehr als 200 k^ aufgegeben, so wird das diese Grenze überschreitende Gewicht für die Frachtberechnung verdoppelt. Die GepäckentscrnungS- zone wird auf die Fahrkarte aufgedruckt und der Gepäcktarif wird an den Gepäckabfertigungsstellcn ausgehangen werden, so daß der Reisende die Richtigkeit der Frachtbercchnung jederzeit nachprüfen kann. Das Gepäckabfertigungsverfahren entspricht im wesentlichen dem gegenwärtigen. 2. Fahrräder: Unverpackte einsitzige Zweiräder - ausschließlich Motor fahrräder — werden auf Entfernungen bis zu 100 km nach Wahl des Reisenden entweder gegen Lösung einer Fahrrad karte zum Satze von 0,-» Mk. für jedes Rad oder auf Ge päckschein zu den Sätzen des Gepäcktarifs abgefertigt. In letzterem Falle werden jedoch mindestens 0,3» Mk. erhoben. Bei der billigeren Abfertigung auf Fahrradkarte hat der Reisende das Rad auf der Abgangsstation nach dem Pack wagen zu bringen, es beim Zugwechsel auf Unterwegs stationen von Packwagen zu Packwagen zu überführen und auf der Bestimmungsstation am Packwagen abzuholen. Auf Entfernungen über 100 km erfolgt die Abfertigung stets auf Gepäckschein. 0) Uebergangsbestimmungen: Rückfahrkarten, die vor dem 1. Mai 1907 gelöst sind, können zur Rückfahrt auch nach diesem Tage bis zum Ab lauf ihrer nach dem alten Tarif zu bemessenden Geltungs dauer benutzt werden. Zu den nicht für alle Züge gültigen Rückfahrkarten sind bei Benutzung von Schnellzügen Zu schlagkarten nach dem neuen Tarif zu lösen. Ebenso müssen für den Uebergang in höhere Wager.klassen Zusatzkarten nach dem neuen Tarif entnommen werden. Wird nach dem 1. Mai 1907 Reisegepäck auf eine vor diesem Tage gelöste Rückfahrkarte aufgegeben, so wird es nach dem alten Tarif unter Gewährung von Freigepäck ab gefertigt. Für die Auslandsverkehre bleiben bis zur Ausgabe neuer Tarife vorläufig noch die bisherigen Bestimmungen in Kraft. Taaesgeschichte. — Deutschland. Für die an der Niederwerfung derAufstände in S ü d w e st a f ri k a beteiligt gewesenen deutschen Streitkräfte har der Kaiser mittels Urkunde vom 19. d. M. eine Denkmünze gestiftet, um ihnen „in Aner kennung ihrer hervorragenden Tapferkeit und bewunderungs würdigen Ausdauer im Ertragen von Anstrengungen und Entbehrungen" eine Auszeichnung zu verleihen. Die Denk münze wird in Bronze und in Stahl ausgeführt. Sie zeigt auf der Vorderseite den Kopf der Germania und die Inschrift „Südwestafrika 1904 — 06", auf der Rückseite den kaiserlichen Namenszug, darüber die Kaiserkrone, und bei der Denkmünze aus Bronze darunter zwei gekreuzte Schwerter, sowie die In schrift: „Den siegreichen Streitern", bei derjenigen aus Stahl einen Lorbeerzweig, sowie die Inschrift: „Verdienste um die Expedition". Die Denkmünze wird auf der linken Brust an einem an beiden Rändern mit schwarzen und weißen Längs- streifen und in der Mitte mit roten und weißen Querstreifen versehenen, 36 mm breiten Bande getragen und rangiert an der Ordensschnalle unmittelbar vor der Chinadenkmünze. Ausgeschloffen von der Verleihung der Denkmünzen sind die jenigen Personen, welche während der Dauer der kriegerischen Erreignisse unter der Wirkung von Ehrenstrafen standen oder seitdem unter diese getreten und noch nicht rehabilitiert sind. — In Krefeld ist der bekannte Zentrumsabgeordnete Prinz von Arenberg gestorben, der schon seit einiger Zeit hoffnungslos darniederlag. Er ist das erste Mit glied des neuen Reichstags, das der Tod dahingerafft hat. Er war im Zentrum einer der wenigen, welche die kolonialen Fragen sachlich und ohne Voreingenommenheit prüften und auf Grund tatsächlicher Vertiefung ein Urteil fällten. Ihm mag die neue Richtung im Zentrum, wie sie Erzberger und Gröber repräsentieren, nicht minder widerwärtig gewesen sein wie den nationalen Parteien. — Wiesbaden, 25. März. Professor v. Bergmann ist heute Vormittag 11'/, Uhr nach einer zweiten Operation gestorben. Ursache der Erkrankung war Darmverschluß;