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»sMM. Gebhardt. 885. sowie WIWN rrn, wlt ssdr ;rl»886ll, :kvQ. km vsn- ;a Dnt- l ^Vorto ivlumiek rmz rar ^ws de- Oradv, »tsr in rrsedsn ftigüngerr batt.''"- » auch diese Ausgabe aer ist, so giebt et den Bvnstahlungen z T'ksll- ^srlusts wa, ä«8 lüscdvn >emb« 188S. ISS bi« 170, las.biS 180, ISS bi» 1S8, 148.. Krrstr ISS bi» 170, r«ab«»t48. voll« t. Liok Lrsioo» in uv» nnogo- sgiLlsn >. viv« i, äass k.Ps. «.»s. s —bi»ia^- Sprengstoffe herstellt, vertreibt, oder auch nur im Besitze mgstoffe enthält nicht zugleich die Erlaubniß zum Betrieb. Dik Md bezirken und mit ivetyuse werden. Da» und die Wähl ist ächten, deren «st» Bezahlung versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, dast sich 1« dem b«Sy«ch ' - - - schon vor der Versteigerung zur Ansicht hier bereit Warnung. Es ist zu bemerken gewesen, daß die Vorschriften über den Verkehr mit Sprengstoffen, wie sie in dem Reichsgesetze vom 9. Juns 1A84, " 1884 und in der Verordnung vom 3. November 1879 enthalten stich, in der dazu gehörigen sächsischen Ausführungs-Verordnung vom 8. Aw , nicht so allgemein bekannt geworden sind, wie es zu wünschen wäre, und es ist wiederholt vorgekommen, "daß Personen lediglich infolge von Unbe kanntschaft mit jenen Vorschriften denselben zuwidergehandelt und Strafe verwirft haben. Es ist daher Jedem, der mit Sprengstoffen zu verkehren hat, dringend anzurathen, sich über jene Vorschriften genau zu unterrichten. -Insbesondere mag aber auf Folgendes aufmerksam gemacht werden: Mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu 2 Iah " "" ' " """ ' bestrafen, wer ohne polizeiliche Erlaubniß Dvnamit oder Shn Die poltzeiliche Erlaubniß zum Besitze solcher S . Sprengstoffe, die er mit polizeilicher Erlaubniß sich angeschafft Hat, än Andere überlassen" will, bedarf dazu, falls er nicht schon im Allgemeinen die Grlaubniß zum Vertriebe hat, einer weiteren polizeilichen Erlaubniß. - „ Bei gleicher Strafe ist den Händlern mit solchen Sprengstoffen untersagt, dieselben an Personen abzulassen, welche nicht den erforderlichen -Polizeilichen Eftaubnißschein vorweiscn können. Die Nichtbeachtung der über den Transport, die Versendung und Aufbewahrung von Dynamit und ähnlichen Sprengstoffen ergangenen ^Vorschriften ist ebenfalls mit der eingangsbemerkten Strafe bedroht. Dresden, am 3. November 1885. Ministerium des Innern. ... — von Stostitz-Wallwitz schofswerda, den 19. November 1885. Sinz. Spittwitz eingetragenen Grundstücke, als 1) eine w Wasserkraft und Bäckcreibetricb, sowie 2) das hierzu gehörige Felo- und Wiefengrundstück, Gesäinmtareal 2 Grundbuchs für^Spittwitz, von denen erstere auf 43,145 DH, Letzteres auf 7020 Mk. geschätzt ist, soll« der 30. November 1885, Vormittag» 10 2 20 . 240 !1— - 23 so der 12. Decembkr 1885, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung de» Berthellungsplaus anberaumt worden. , Eine Ucbersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhaltmsses kann m der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bischofswerda, am 5. October 1885. Königliches Amtsgericht. Küchler. Montag, den 23. November 1885, 11 Uhr vormittags, sollen st« Amtsgericht-Hofe hier eine Mähmaschine, et« Ekoirpv nnd ein eiserner nicht einfanden und die gedachten Gegenstände , Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 16. November Appolt, Ger.-Vollz. Zwangsversteigerung Die im Grundbuche auf den Namen des Müllers Hieronymus Robert Stendel Mühle mit 4 Mahlgängen, ausreichender Wasserkraft und Bäckcreibetricb, sowie 2) das ' Hektar 64,7 Ar, Folium 5 und 22 des s" "" ^an unterzeichneter Amtsstellc zwangsweise versteigert werden und ist sollen in einem Besammtbilde dargefttlltwtrb Wer darüber unrichtige Angaben macht vl Personen und Thatsächen verschweigt, fälscht d . ... versttzt eine Mhti >t gegen Gemeinde, SIE hi - . . ... - -füll^in abgchrchMi Zäl Zur Volkszählung vom 1. Dec 1885. Wiederum sind nahezu fünf Jahre seit der letzten großen Volkszählung verflossen. Das deutsche Volk wird am 1. December 1885 diese wichtige Staatshandlung zum vierten Male seit der Begründung de» Deutschen Reich» vor nehmen. Aue ayf deutscher Erde wmenden Personen werden an diesem Tag« auf Millionen von Zählkarten Wer Häu»haltung»listett vet- zeichnet, um von dawftter auf die Hauptbücher der Einzelstaaten und schließlich m die tabellarischen Uebersichten de» Reiche» übertragen zu werd«. Wir Bücher der modernen Staaten haben, es bequemer ul» die Bewohner de» RSMschrn «eich» znr Zeit M «Mi Geburt, an wWe Montag, den 23. November 1885, 1 Mr Nachmittags, sollen beim Harrsgrrmdstücke des Schmiedemeifters Earl «ehmmm st» Obernenkirch ein doppelläufiges Jagdgewehr, eine neue Hobelbank mit eisernen Schraube« und estre Bohrmafchstre versteigert werden ' Komglrches Amtsgericht Bischofswerda, am 17. November 1885. — ' Appolt, Ger.-Vollz. . - - , - . . , -- -- "" Die durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigte Stelle des städtischen Waldaufsehers ist demnächst wieder zu besetzen und wollen sich zur Uebernahme derselben geeignete und geneigte Personen bis zum 1. December d. I. bei uns anmelden. > Stadtrat --- - «««. brauchen. Der Zähler bringt 1 oder 2 Tage vor oem 1 December die ZählunaSlfften m jede» HauS und der Staat verlangt weitet nichts, al- daß alle HausbaftungSvorstände die For- mulare aufmerksam durchlesen uNd die verschie denen Rubriken am Morgen de» 1. December gewissenhaft ausfüllen, damit sie an demselben oder am nächstes Tage von dem Zähler wieder abgeholt werden könnt». Go einfach u«ch M für jchen eimrlnsti Be d ^ch leider Wkt, wcl atgwShnisch gcgevüberf rausche / Äer militäris—. iyÄe» ist Unbegründet. Der FÄeu» und die MilttttrbthÜldeN MnMkn auf andeten «egen zui st: Hä" n»'j I rur^^rs ich'»' Mi tchvii . -- ....... - s wi,- jhst Aül