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in in erden. für den Abonnement viertel;, 1 M. 25 Pf. einschließl. ^eS .Jllustr. Unterhaltungsbl ' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, d i unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Gestrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlrngebnng. «erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Insertionspreis: die lleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 3c> Pf. Lelkgr.-Abrrlic: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. -1-——— 54. Jahrgang. Frrnsprrchrr Ur. 2ill. IS. Dienstag, den 12. Februar LAOS. hmack und adern st. etall, upd llan, ich er. eise. unx. adr, wst-, ssr- »L. ;len und ew. l bei h- er >r- en I » ei I t l ReichstaMahl im 21. Wahlkreise. Nach der heutigen Feststellung sind bei der am 5. lauf. Mts. im 21. Reichstagswahl kreise stattgefundenen engeren Wahl von 27773 gültigen Stimmen 18104 auf Herrn Syndikus vr. Gustav Strefemann in Dresden-Altstadt und 12668 ans Herrn Expedient Ernst Grenz in Schönefeld bei Leipzig gefallen. Es ist sonach Herr Syndikus Vr. Gustav Strefemann in Dresden-Altstadt zum Abgeordneten des 21. Kreises gewählt worden. Annaberg, am 9. Februar 1907. Der Wahlkvmmissar. Amtshauptmann v. HVelek. Um einer überstürzten Zuführung von Geisteskranken in staatliche Heil- und Pflegean stalten vorzubeugen, ist vom Königlichen Ministerium des Innern gewünscht worden, daß die städtischen Krankenhäuser und die Bezirksanstalten sich mehr als jetzt darauf einrichten, Geisteskranke zur Beobachtung oder vorläufig bis zur ordnungsmäßigen Aufnahme in eine Landesanstalt annehmen und gegen Bezahlung auch Auswärtigen ihre Pforten öffnen zu können. Diesem Wunsche wollen die Stadträte zu Aue, Eibenstock, Schneeberg, Schwarzen berg, Lößnitz und der Stadtgemeinderat zu Johanngeorgenstadt, sowie der Gemeinderar zu Schönheide und die Bezirksanstalt in Grünhain entsprechen; und zwar will der Stadtrat zu Aue auswärtigen Gemeinden auf vorherige Anfrage und soweit möglich Aufnahmegesuche erfüllen; der Stadtrat zu Eibenstock auswärtige Geisteskranke auf jedesmaliges Ansuchen vorläufig aufnehmen; der Stadtrat zu Schneeberg anderen Gemeinden die daselbst im Krankenhause vorhandene Zelle — soweit sie von Schneeberg nicht selbst gebraucht wird — überlassen; der Stadtrat zu Schwarzenberg das dasige Krankenhaus zur vorläufigen Unterbringung geisteskranker Personen — soweit Platz vorhanden ist — den Nachbargemeinden auf vorheriges Ansuchen zur Verfügung stellen; der Stadtrat zu Lötznitz aus den Dorfschaften des Amtsgerichtsbezirks hoch gradig erregte Geisteskranke auf vorherige Anfrage im Krankenhause daselbst aufnehmen; der Stadtgemeinderat zu Johanngeorgenstadt im dasigen Krankenhause Geistes- i kranke aus Nachbargememden vorläufig aufnehmen; der Gemeinderat zu Schönheide Geisteskranken aus den Nachbargemeinden Schönheiderhammer, Neuheide, Oberstützengrün und Unterstützengrün Unterkommen im Krankenhause daselbst gewähren und verlangt, daß die ärztliche Behandlung dieser Kranken durch einen der Schönheider Aerzte erfolgt. Auch die Bezirksanstalt Grünhain nimmt — soweit Platz vor handen — Geisteskranke vorläufig auf. Was die Kosten anlangt, so wird anheimgegeben, sich noch vor dem ersten Aufnahme gesuch mit den vorgenannten Stadträten, dem Stadtgemeinderate zu Johanngeorgenstadt, dem Gemeinderate zu Schönheide und der Bezirksanstalt zu Grünhain über die Kostenfrage zu einigen. Wenn die Kosten auch im Einzelfalle sich etwas hoch stellen werden, so darf doch nicht übersehen werden, daß die vorläufige Aufnahme eine kurze Zeit dauert und nur in Notfällen beansprucht werden muß. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden angewiesen, sofern sich in ihren Orten die vorläufige Unterbringung eines Geisteskranken nötig machen sollte, rechtzeitig mit einer der vorgenannten Stellen — es wird in der Regel die örtlich zunächst liegende anzugehen sein — über Aufnahme und Kosten in Verbindung zu treten. Schwarzenberg, am l. Februar 1907. 30b r'. Königliche Amtshau-tmannschast. Das MustcruliMcschäst in dca Aushebungsbezirkea Schwarzenberg und Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Ämtshauptmannschast Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1887 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangs vorführung und der in ß 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht entgiltig, erst von der Königlichen Oberersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Be stimmtheit darauf rechnen, beini Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil über« w'ffen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Be stimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupte«, habe« auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür -« stellen und abhören zu lasten, oder ein Zeugnis eines beamtete« ArzteS (Be ¬ zirks-, Gerichts-, Armen- und Polizeiarzt) beizubringen. (8 6ü,6 der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrages der eine zurückgesteür und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,2 der Wehrordnung). Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeits- bezw. Aufsichtsunsähigkeit der Eltern ufw. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und habe« sich die Beteiligten persönlich mit einzufinden. (88 33,5 und 63,7 der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadlräten, Bürger meistern oder Gcmeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhältnisse der bann Nachsuchenden oder auf einge zogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzkommission zur Entscheidung vorgclegt. lieber die cingegangenen Zurückstellungsanträge wird an de» beiden Lofungstermincn entschieden werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und dieselben kttlk Stunde vor dem Beginne der im Gefchäftsplane festgesetzten Musterungstermine zu beordern; die mit der Stammrollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Re- krutierungsstaminrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,3 und 106 der Wehrordnung). Schwarzenberg, am 7. Februar l907. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission in den Anshebungs- vezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Geschäfts-Plan. I. Musterungstermine. Aushebungs-Bezirk Schneeberg. a) in im HaUbofe „zum Schwan" von vormittags b/M Uhr an Donnerstag, den 28. Februar für die Militärpflichtigen aus Schönheide und Schönheiderhammer, Freitag, den I. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstützengrün und Unter stützengrün, d) in in der Hietianratton „Jenlrakyalle" von vormittags /.IO Uhr anl Sonnabend, den 2. März für die Militärpflichtigen aus Eibenstock, Montag, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsfeld, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtslhal, Sosa, Wildcnthal und Wolfsgrün. II. Lojungstermin. in im Kotel „zum Stauen Gugel" von vormittags 1/rS Uhr an Donnerstag, den 14. März ds. Js. für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1887 aus dem Aushebungsbezirk Schneeberg. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter — von Beruf Gelbgießer — 81vx»I, geboren am 26. Oktober 1889 in Eibenstock i. S., zuletzt in Berlin, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Urteil der Strafkammer bei dem Herzoglichen Landgericht in Altenburg vom 6. November 1906 erkannte GesamlstrafeLvon drei (3) Wochen Gefängnis vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Amlsgerichtsgefängnis ab zuliefern, sowie zu den hiesigen Akten 8. I,. Nr. 150 151,06 sofort Mitteilung zu machen. Altenburg, den 7. Februar 1907. Der Erste Staatsanwalt. Beglaubigt Vaamv. Beschreibung: Alter: 17 Jahre. Größe: 1 m 62 cm bis 1 m 65 em. Statur: schmächtig. Haare: dunkelblond. Augen: — Nase: — Mund: — Bart: bartlos. Gesicht: — Gesichtsfarbe: blaß. Sprache: — Besondere Kennzeichen: Stottert ein wenig. Kleidung: Dunkelgrauer, weißgesprenkelter Jackektanzug, dunkelgraue Sportmütze. > Ms uemischtcus Eheu betrcfsciid. k M Die unterzeichnete Bczirksschulinspektion weist erneut auf die Bestimmungen in den 88 6 und 8 des Gesetzes, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubens-