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Amts- M AUUbtlltt für den KM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Abonnement viertetj. 1 M. 2b Pf. einschließl. de« „Jlluftr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen- blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Letkgr.-Adrrste. Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Insertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Frrnsprrchrr Ar. 2lll. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 54. Jahrgang. . Dienstag,, den 15. Januar Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinengewehr- Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthalts ortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seme Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a. von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Mel dende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Melde scheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7) Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein und die Dienstprämie von 1000 M. bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reiten den Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 0) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompanien und der sächsischen Teleqraphenkompanie in Berlin sind die Anineldungen an den Kommandeur deS König!. Preuß. Eisenbahnregiments Nr. 2 beztv. des König!. Preuß. Telegraphenbataillon« Nr. I zu richten. haben, werden zu Uebungen während des Reseroeverhältniffes in der Regel nicht herange zogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden (auf das Los verzichten), erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppenteils nicht. K r i c g s m i n i st e r i u m. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Rlnrlv verw. Eronvrt geb. Rath geber, früher Kastellanin der Gesellschaft „Union" in Eibenstock, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Eibenstock, den 7. Januar 1007. Königliches Amtsgericht. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist heute auf Blatt 93 (Stadtbezirk) Firma: k«ck«1pli L Vvarxl in Eibenstock eingetragen worden, daß dem Kaufmann Hax RivNarck lUorsnu in Eibenstock Prokura erteilt worden ist. Eibenstock, den 11. Januar 1907. Königliches Amtsgericht. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist heute auf Blatt 149 (Stadtbezirk) Firma: »«rinnnii »acka in Eibenstock eingetragen worden, daß den Kaufleuten Lugo k'soclor SalLdrsnusr und Laus Lsuuo lUsobsig, beide in Eibenstock, Prokura erteilt worden ist. Eibenstock, den 11. Januar 1907. Königliches Amtsgericht. Reichstagswahl betr. Die aus Anlaß der bevorstehenden Reichstagswahl erfolgte Abgrenzung der in hiesigem Orte gebildeten drei Wahlbezirke, die Wahllokale, ingleichen die Namen der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter werden nachstehend mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß die Wahlhandlung am 25. Januar 1007, um 10 Uhr vormittags beginnt und um 7 Uhr nachmittags desselben Tags geschlossen wird. I. (unterer) Wahlbezirk umfaßt die Häuser Nr. 1 bis 33, 278 bis 415, 458 bis 472 des Brandvers.-Katasters. Wahllokal: Rathauswirtschaft. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Dmll Vuvli8vli«rvr. Stellvertreter: Herr Gem.-Aelt. k»l»«rk lavls- H. (mittlerer) Wahlbezirk umfaßt die Häuser Nr. 34 bis 81 ö, 196 bis 221, 229 bis 277, 416 bis 457 des Brandvers.-Katasters. Wahllokal: Hotel „zur Post". Wahlvorsteher: Der unterzeichnete Gemeindevorstand. Stellvertreter: Herr Gem.-Aelt. III. (oberer) Wahlbezirk umfaßt die Häuser Nr. 82 bis 1950, 222 bis 228 und 473 (Carolagrün) des Brandvers.-Kat. Wahllokal: Lauckner's Restaurant „Wiener Spitz". Wahlvorsteher: Herr Friedensrichter Viktor 8vlii«8ing«r. Stellvertreter: Herr Gem.-Aelt. U»l»«rt 8«l»«rig. Schönheide, den 11. Januar 1907. Der Gemeindevorst and. Haupt. Die Stellung und Bedeutung unserer Kolonien im handelspolitischen Weltgetriebe. Kolonialdirektor Dernburg hielt am Freitag in einer vom Deutschen Handelstag einberufenen Versammlung in Berlin abermals eine Rede über unsere Kolonien. An der Hand eines umfangreichen Zahlenmaterials führte er den Beweis, daß die in den Kolonien erzeugten Rohstoffe unsere Industrie in Zukunft hinsichtlich ihres Bedarfs an Baumwolle, Kautschuk, Kupfer, Hanf usw. unabhängig vom Auslande machen könnten. Der Besitz von Kolonien ist aber ferner ein Mittel, um auch auf handelspolitischen Gebieten auf überseeischen Märkten gegenwärtig noch Erfolge zu erzielen. Die Entwickelung unseres deutschen Kolonialbe sitzes ist demnach vom handelspolitischen Standpunkte aus gesehen nach folgenden vier Richtungen zu beurteilen: 1) Sie sichert der stetig wachsenden Bevölkerung unseres Vaterlandes, die mit Rücksicht auf das zur Verfügung stehende limitierte innerdeutsche Areal mehr und mehr sich der Industrie zuwenden muß und auf den Export angewiesen bleibt, zu nächst große und sich steigernde Aufträge, also: Arbeit. Daneben ermöglicht sie eine bessere Lebenshaltung durch billige Produktion von Nahrungsstoffen der verschieden sten Art und gestaltet diese Ernährung unabhängiger vom Ausland. 2) Kolonien, die richtig und zielbewußt geleitet sind, sichern der deutschen Produktion einen großen Teil derjenigen Rohstoffe, welche zum eigenen Verbrauch innerhalb der Nation und zum Zwecke der Veredelung des Arbeits-Materials vieler Millionen deutscher Arbeiter dienen. 3) Sie sichert dem deutschen Fabrikanten, dem deutschen Arbeiter einen Einfluß auf die Preisgestaltung dieser Rohmaterialien gegenüber monopolistischen Tendenzen des Auslandes, sei es in der Zoll- und Steuerpolitik der Staaten, sei es in den Kombinationen einzelner Individuen. Sie sind deshalb, da sich der Preis einer Ware auf dem Weltmärkte regelt, der Arbeitslohn aber niemals mehr als Weltmarktpreis minus Kosten des Rohmaterials betragen kann, ein wichtiger Regulator für den Preis unserer nationalen Arbeit. 4) Sie schützt und stärkt unsere nationale Zahl ungsbilanz, indem sie unsere Kapitalien und den Nebel schutz unserer Arbeit nicht zur Zahlung für Rohmaterialien an das Ansland zu schicken nötigt, sondern venselben inner halb unserer eigenen Binnenwirtschaft erhält. Sie sichert damit gleichzeitig die Stabilität unserer deutschen Währung, vermin dert die Gefahr des Abflusses von Edelmetall an das Ausland und vermag auf diese Weise Mich in der eigentlichen deutschen Wirtschaft eine größere Stabilität für den Preis des Geldes zu erreichen. Schließlich bildet sie ein kräftiges strategisches und taktisches Mittel in all denjenigen Fällen, wo für die deutsche nationale Wirtschaft Verträge oder Vereinbarungen mit anderen Weltnationen geschloffen werden müssen zur Sicherung des gegenseitigen Absatzes und Austausches von Roh- und Fertigprodukten. Die deutsche koloniale Wirtschaft bedeutet demnach nicht mehr und nicht weniger als die Frage der Zukunft der nationalen Arbeit, die Frage des Brotes vieler Millionen Industriearbeiter, die Frage der Beschäftigung der heimischen Kapitalien im Handel, im Gewerbe, in der Schiffahrt. Kolonialdirektor Dernburg schloß mit einem Appell an die deutsche Kaufmannschaft, an der Lösung dieser Frage mitzuwirken Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Frage nach den Reichszu- schüssen für unsere afrikanischen und Süd seekolonien, das heißt diejenigen, welche der Verwal tung durch die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes unterstehen, spielt im gegenwärtigen Wahlkampfe eine große Rolle. Es mag daher interessieren, genaue Zahlen kennen zu lernen. Nach Abzug der eigenen Eingänge, aber unter Einschluß der an die Schutzgebiete gewährten Darlehen und Fehlbeträge (1885 bis 1904 nach den Abschlüssen und 1905 nach dem Etat) waren ausgegeben 460 Millionen Mark. Hierzu treten für 1906 nach dem bewilligten Etat 122 Mill., ferner der angeforderte, aber nicht bewilligte Nachtraasetat für die Expedition in Südwestafrika, 29,, Millionen Mark, und die im Wege einer besonderen Kreditvorlage anzufordern den Neberschreitungen, geschätzt auf 30 Millionen Mark. Mithin Summa für 1906 181,, Millionen Mark, und Summa Summarum rund 641 Millionen Mark. Hierzu kommt der Afrikafonds mit 4 Millionen Mark, macht zusammen: direkte Zuschüsse für die Schutzgebiete 645 Millionen Mark für 22 Jahre, das heißt bis 31. März 1906. Die indirekten Aus gaben für die Kosten der Stationäre der Postverwaltung und Dampfersubventionen belaufen sich auf 31,4 Millionen Mark. Würden diese Summen sämtlich den Unkosten für die Schutz gebiete belastet werden müssen, so käme die Gesamtaufwen dung auf 676,4 Millionen Mark. Die Belastung der 31,« Millionen Mark auf Schutzgebietsrechnung ist aber unrichtig, da sie, wie die Dampfersubventionen und die Kosten der Marine, welche den größten Teil dieser Summe ausmachen, auch anderen handelspolitischen Zwecken dienen.