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ailgameinB Bedingungen für Reparaturen, Ersatzteile und zubehQrlleferungeB £ ICJ lenei pr Arfto Union ,A-G nicht selbst tejGewälir; die Gewährleistung ^r'iär gegen Dritte wegen des f reih .turen £zn^ Der Besteller kann nicht gegen die Forderung der Anto mit einer Gegenforderung anfrechnen oder ein ZurückbehaÄ^s- reeht geltend machen. 3. Lieferung«. Lieferzeit. Dio angegebenonLieferzeitensindstets frei bleibend; Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen verspäte ter Lieferung können nnter keinen Umständen geltend gemacht werden. Falls Beparatnren auf Grund des Garantiescheines ausgeführt werden sollen, dann ist dies ausdrücklich vor Auftragserteilung hervorzu heben, der Garantieschein nnd auf Verlangen die Rechnung und evtl, auch die amtliche Zulassungsbescheinigung über das Fahrzeug unverzüglich vorzulegen. Später geltend gemachte Ansprüche auf Grund des Garantiescheines werden nicht berücksichtigt. 4. Haftung während der Instandaetzuugsarbeiten. Die Instand setzung des Fahrzeuges wird in eigenen oder fremden Werkstätten nach Wahl der Auto Union A-G ausgeführt. Die Auto Union AG haftet nicht für Beschädigungen und Zerstörungen der ihr zur Reparatur über gebenen Fahrzeuge nebst Zubehör, die durch Naturereignisse oder andere höhere Gewalt irgendwelcher Art verursacht sind. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge sich in fremden Werkstätten befinden. Die Haftung für das Abhandenkommen und Zerstörungen von Fahr zeugen, auch in fremden Werkstätten, ist ausgeschlossen. Soweit eine vertragliche Haftnng der Auto Union A-G in Frage kommt, ist sie auf den Ersatz des realen Wertes des Fahrzeuges beschränkt, den es im Augenblick der Beschädigung oder Zer störung hatte. Die Auto Union A-G kann nach eigener Wahl Ersatz leisten, entweder durch Wiederherstellung des Fahrzeuges in den Znstand, den es im Augenblick der Beschädigung hatte, oder durch Wertersatz. In allen Fällen trägt der Besteller die Kosten der In standsetzung des Fahrzeuges, die vor dem Schadensfälle entstanden sind. Im Falle des Wertersatzes geht das beschädigte oder zer störte Fahrzeug in das Eigentum der Auto Union A-G über. Probe- und Ueberführungsfahrten, die entweder auf Wunsch oder im Interesse der einwandfreien Ablieferung des Fahrzeuges stattfinden, gelten als im Auftrag des Bestellers ansgeführt und gehen ohne Aus nahme anf Gefahr und zn Lasten des Bestellers bezw. Auftraggebers. Znr Versicherung des Fahrzeuges ist die Anto Union A-G nicht verpflichtet, aber berechtigt. 5. Abnahme. Die Fertigstellung der Reparaturarbeiten teilt di« Auto Union A-G dem Besteller mit. Die Abnahme des reparierten Fahrzeuges hat spätestens eine Woche nach A.bsendnng des Benechriehtignng»»ehreiben.n cu erfolgen Wird io werd©» vjaits/eL’, zu oezanien. in Zahlung^MjeöcfQjthecKS/miusen ausgestellt oder bestätigt Ersatzteilrechnungen mit 1 WechsSlteiril* Jyjelehfr Erfolgt auf Wunsch des Bestellers oder eines Teiles außerhalb der beauftragt eWBieirkS die Reisezeiten des Monteurs, ebenso seine nnd die Reisespesen in Rechnung gestellt. Der Besteller kann nicht gegen die Forderung der das Fahrzeug innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, so darf die Auto Union A-G nach Ablauf dieser Frist für jeden ange fangenen Tag ein angemessenes Lagergeld nnd, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf, auf den nicht gezahlten Rechnungs betrag Verzugszinsen von p. a. 2°/ 0 über den jeweiligen Reichsbank diskont berechnen. Die Auto Union A-G ist anch berechtigt, das Fahrzeug anderweitig auf Kosten des Bestellers unterzustellen, sie hat die erfolgte Unterstellung anzuzeigen. Die Auto Union A-G ist berechtigt, das Fahrzeug auf Grnnd ihre» Pfand- und Zurückbehaltungsrechtes für ihre Forderungen versteigern zu lassen. Sie ist dabei von der Beobachtung der Bestimmungen über den Pfandverkauf befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Besteller hat das Recht, vor der Abnahme das reparierte Fahrzeug selbst zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen. Der Besteller kann auf seine Kosten eine kurze Probefahrt verlangen. Verzichtet der Besteller auf eine förmliche Abnahme oder auf eine Probefahrt, sei es ausdrücklich, sei es stillschweigend, so gilt da« Fahrzeug als ordnungsgemäß geliefert. Als stillschweigender Ver zicht gilt es, wenn das Fahrzpug eine Woche nach Absendung des Benachrichtigungssehreibens nicht abgenommen worden ist. Ist das Fahrzeug (Teile, Zubehöre) abgeuommen oder ist auf Ab nahme verzichtet, so ist eine Rüge von Mängeln, die erkennbar waren, ausgeschlossen. Ist die Auto Union A-G mit dem Versand des Fahrzeuges beauftragt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen durch "die vorteil hafteste Verkehrsverbindung, jedoch ohne Verbindlichkeit für die richtige Wahl der Verfrachtung. Sofern keine besonderen Ver einbarungen bestehen, gehen Frachturkunden, Stempel, Versicherungs spesen und Verladematerial, An- und Abfuhr zn Lasten des Bestellers. Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers. Sämtliche im Verlauf der Reparatur ersetzten Teile gehen oh^B Entgelt in das Eigentum der Auto Union A-G über. Nur auf aus drücklichen Wunsch, der auf dem Reparaturanftragsschein vermerkt sein muß, erfolgt bei Abnahme des reparierten Fahrzeugs die Rückgabe. 6. Gewährleistung. Die Auto Union A-G übernimmt für die bei ihr j. angeführten Reparaturarbeiten von dorn Tage ab, an dem die Ueber- Mthjpe im Werk oder der Versand ab Werk stattfindet, wenn der von Union A-G nach Prüfung der Schäden gemachte Beparaturvor- Auftrag gegeben wurde, auf die Dauer von 2 Monaten hi de?^£eise, daß sie die erneuerten Teile, welche innerhalb dwJük’hweisU’-r infolge Arbeitsfehier oder Materialfehler nn- ür.wsr^^acufckpr Wahl kostenlos ersetzt oder in ihrem Werke k’^>t f^pM^nr^d^ngrsatz nicht möglich oder mit unverhält- .yorkuüjNu. so behält sie sich einen angemes- .Jeddnä^s irgendeinem Beehtsgrund gestellte ,2a><be8ii«?leh>.naeh § 823 BGB und auf Ersatz tw&nttelbare^ Schadens, ist ausgeschlossen. LUatntyg igr Anto Union A - G ist, daß der yteindr 'Butdpckbug genau mitteilt und > ffi^tzteilen pnd , Reparaturen sofort die 'TjjU&r'Eiigtfuuluhg. der schadhaften Stücke M angmany jl Dl daß r.ei GewährlcistanüS^hm^ in Anspruch genom^M Für Teile oder Arbeite! erzeugt werden, übernimmF’MqJ beschränkt sich auf die AbtretuS Mangels zustehenden Ansprüche. _ Weiterhin leistet sie keine Gewähr für ScJMvoißarbeiten, für dW Haltbarkeit der Lackierung und der Glasscheiben. für eine bei der Reparatur verlangte, anormale Ausführung von Chassis oder Motor und für die Ansehlußschäden, die daraus entstehen. Auch leistet die Anto Union A-G keine Gewähr für Arbeiten, die sie auf Wunsch des Bestellers außerhalb ihrer Werkstätten ausführt oder ausführen läßt. Auch lehnt sie eine Haftung für Schäden ab, die inr Monteur in Ausführung oder gelegentlich der von ihm vorznnebmen- den Arbeiten anrichtet. Dio Gewährleistungspflicht erlischt, wenn das Fahrzeug innerhalb der Frist, während der Gewährleistungs ansprüche geltend zn machen sind, in andere Hände übergeht. Sie erlischt ferner, wenn das Fahrzeug nach der Abnahme von einer anderen Seite als der Auto Union A-G verändert oder repariert wird, oder Teile an ihm ersetzt werden. Die Kosten der Beseiti gung von Mängeln durch andere trägt die Auto Union A-G auch dann nicht, wenn das Fahrzeug bei Feststellung des Mangels weit entfernt von dem Sitz der Auto Union A-G ist, es sei denn, daß sie sich ausdrücklich mit der auswärtigen Reparatur einver standen erklärt hat. Das Fahrzeug ist der Auto Union A-G kosten los zu übersenden nnd ist innerhalb einer Woche nach Absendung der Anzeige von der Beendigung der Reparatur bei der Ante Union A-G abzuholen, andernfalls sich der Besteller ohne weitere Mahnung im Verzüge mit den unter 5 vereinbarten Folgen befindet. Die bet der Reparatur oder bei der Beseitigung der Mängel auf Grund der Gewährleistungspflicht ersetzten Teile gehen ohne Ent gelt in da» Eigentum der Auto Union A-G über. 7. Uehertragung der Vertragsreehte. Eine Uebertragung der Rechte aus diesem Vertrage durch den Besteller ist nur mit schrift lieber Genehmigung der Auto Union A-G zulässig 1. Allgemeines. Unter „Fahrzeug“ im Sinne dieser Bestimmungen sind anch alle Fahrzeugteile zu verstehen, auch solche, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeuges sind. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten anch für den Abschluß aller weiteren Verträge über Reparaturen nsw. zwischen der Auto Union A-G und dem Besteller. Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit nicht der Schriftform, doch gelten neben einem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Vertrage diese allgemeinen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt sind. Falls der Besteller den Reparaturanftrag nicht persönlich erteilt, so gilt der Ueberbringer des Wagens zum Vertragsabschluß ermächtigt. Entgegennahme nnd Weitergabe telegraphischer und telephonischer Aufträge geht anf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Münd liche Erklärungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt und von nns bestätigt sind. Erfüllungsort für Lieferung ist der Sitz des Lieferwerkes, für alle weiteren Verpflichtungen beider Teile, auch aus Scheck- nnd Wechsel protesten, Chemnitz. 2. Preise und Zahlungsbedingungen. Kostenanschläge sind un verbindlich nnd werden nur auf ausdrücklichen Wunsch aufgestellt. Bei Aufstellung eines Kostenanschlages gehen die hierzu erforder lichen Demontage- nnd Montagekosten anch dann zu Lasten des Bestellers, wenn später von der Reparatur abgesehen wird. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß etwaige Mängel, die erst während der Reparatnrarbeit zn Tage treten, ohne vorherige Verständigung mit »usggbessert, bzw. durch Einbau von Neuteilen repariert werden. S'ollteül’diesb'xi;ivorherge«ehenen Arbeiten oder Ersatzteil-LieferungeiLeineifziwnTsprünglich angeordneten Reparatur unverhältnisroäßia'hd^^^etragälusmacbeii, so wird nach Möglich keit das vorherige ÄwyefiÖ^dnis deü "Auftraggebers eingeholt. Die Preise Bind' reirt- trCWi Ka.4^'rf>hne' W^hAg^ferorstehen. Für größere Reparaturen «fV/äder'TSutjne db*?Ä>stemS<aMBchlAges 50 % AnzahlWngzn^lemen. nn/osgen Rqparat^ unTLfesatz- teilrechnungen sjitHcstein reparierten Fahrzeug!^ zn bezahlen. In Zahlung