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1882. Bestellung«» ««den b»i all«, Postanstaltn, de« deutschen Reiche«, für »ischostwerda und Umgegend in der «xpeditton diese« Blatte« angenommen. SiebeuunddreiUMer Jahrgang. Inserat«, wekch« in diel em Blatte die «eitest» »erdrritnng finden, werd« di« virn«tag und Freitag früh» Uhe äuge« aonunra und »«sttt di» dreigrspaltrnr L,«u«^tle 1« Pf. Geringster Iaseratenbttrag 2ü Pfg. Diese SeitschM erscheint «öchmtlich zwei Mal, Mittwoch» u. Sannabend», und »»stet einschließlich der Bonnadend« erscheinenden „belletristischen Beilage" virrteljShrlkch l Mk. SV Pfg. Aer sächW Lrzähler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschakt, der KSnigl. Schul-Inspection u. des Aönigl. Hauptsteueramtes zu Vautzen, sowie des Aönigl. Amtsgerichtes und des Stadtrathes zu Pilchofswerda. Wegen des einfallenden heiligen Pfingstfestes erscheint die nächste Nummer dieses Blattes erst Sonnabend, den 3. Juni. Vie Vxpeäitiou «les „«Leks. LrrLkivrs." Freitag, den s. Juni d. I., von früh 8 Uhr an, soll auf dem Holzschlag im niederen Keffelholz (bei der Amselschänke im Nessel) eine Partie Scheit- und Stockholz, sowie Ifeißig versteigert werden und wollen sich Erstehung-lustige zur gedachten Zeit auf dem bezeichneten Holzschlag einfinden. Stadtrath Bischofswerda, den 20. Mai 1882. Sinz. Zur Vermeidung von Verwundungen und Unglücksfällen, welche durch das Freitragen von Senfe« leicht herbeigeführt werden können, wird hiermit das Tragen von Sensen, welche nicht entweder gehörig umwickelt oder mit einer die Schneide und die Spitze bedeckenden haltbaren Scheide versehen find, sodaß dadurch eine Verwundung unmöglich gemacht wird, in den Straßen hiesiger Stadt und auf den öffentlichen Plätzen und Wegen derselben, bei einer Geldstrafe -iS zu 60 M. beziehentlich entsprechender Haflstrafe verboten. Stadtrath Bischofswerda, den 23. Mai 1882. - Sinz Jede Beschädigung der Promenaden und öffentlichen Anlagen hiesiger Stadt, da» Abreißen von Blüthen, Blumen, Zweigen und Arsten in denselben, da» unbefugte Betreten der der hiesigen Stadtgemeinde oder den hiesigen milden Stiftungen gehörigen Grundstücken, die Beschädigung der auf denselben ange brachten Bewässerungsvorrichtungen wird hiermit wiederholt bei Geldstrafe bi» zu 60 M. beziehentlich entsprechender Haftstrafe untersagt, und ersuchen wir ins besondere die Eltern und Erzieher durch strenge Beaufsichtigung der Kinder Übertretungen obigen Verbot» zu verhindern, wie wir übrigen» an jeden wohlgesinnt« Einwohner der hiesigen Stadt die dringende Bitte richten, etwaigem Unfug in dieser Beziehung mit aller Energie entgegentretea, beziehentlich denselben zur sofortigen Anzeige bringen zu wollen, schließlich aber Denjenigen eine Belohnung bis zu Zwanzig Mack zufichern, welche die Urheber von vorsätzlichen und rechtswidrigen Beschädigungen und Zerstörungen von Gegenständen, die zum öffentlichen Nutzen, oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze und Anlagen bienen, so zur Anzeige bringen, haß sie strafrechtlich belangt werden können. Stadtrath Bischofswerda, am 24. Mai 1882. """ . - , Sinz Nach übereinstimmenden Beschlüssen der städtischen Lollegien allhier soll eine andere Nummeriruag der Häuser hiesiger Stadt und zwar straßenweise In Ausführung gebracht werden in der Weise, daß die geraden Nummern auf der rechten Seite, die ungeraden auf der linken Seite der Straße vom Mittel punkt der Stadt ausgerechnet, angebracht werden, und übernimmt die Beschaffung und Anbringung der Nummerschilder der Stadtrath gegen eine von jedem Hausbesitzer zur hiesigen Kämmereicasse einzuzahlende Vergütung von 1 Mark pro Nummerschild. Diejenigen Hausbesitzer, welche e» vorziehen sollten, die Nummerschilder selbst zu beschaffen, haben die» bi» Ende Juni d. I. schriftlich anher anzuzeigen, werden aber darauf aufmerksam gemacht, daß die Schilder genau nach dem an der Rathhau-thür angebrachten Probe-Nummerschild zu beziehen und an derjenigen Stelle ihrer Grundstücke zu befestigen sind, welche ihnen vom Stadtrath bezeichnet werden wird. Stadtrath Bischofswerda, am 25. Mai 1882. Sinz. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll am s. Juni 1882, 11 Uhr Vormittags, auf Antrag der Erben der verstorbenen Frau Johanne Christiane Wähner, geb. Hillmaon, da» zum Nachlasse derselben gehörige Hausgrundstück Nr. 320 de- Brandcatasters, Folium 314 de» Grund- und Hhpothekenbuche« für Bischofswerda freiwillig an Gerichtsstelle versteigert werden, wa» hiermit unter Bezugnahme auf den am hiesigen GerichtSbret aushängenden Anschlag und die demselben beigefügten Versteigerungsbedingungen bekannt gemacht wird. Bischofswerda, am 16. Mai 1882. Da» Königliche Amtsgericht. ManitiuS Mittwoch, den 31. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, Versteigerung einer Cplinderuhr und einer Partie Cigarren im Amtsgericht-Hofe hier. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 26. Mai 1882. Appolt, Ger.-Bollz. krndlingslvst un<j ßlnieavanoe Lieden eia in unser Herr — Hßedslenliede, kdristi Seime, Lins're Hessen llarm uos 8edmerr! kßngsten preist idr sentsede» vrnser, kSngsten Reidel eure Lieser! vns mit Kett tur uaseru Kaiser Irete» vir kür immer eiu, tjns sie grünsten krSKIiotsreiser Weil'» ses Velde« Vedl vir veid»! M sein veutsedm ist Hintze» dreist mim deut m tnusens -»»Gß»! 1«, voll UeSauog, rell Vertrau'» Well'» vir i» sie kerne sedu, 2» sev dedreu kudrera setmun, Vie test vie sie A-roe stedn, Meserlegen einen Hrntzr äm Mar se« Vnterlnu^e. Liiedle, delse PßlsuWVs, Hit sei» kreosv ßels'»»m Liedtl Med ans LiM LVLuns Wenne, Ximse» Pim» KiMW v»s sdr kintrnrdt deil^erveist Ls«» krv7..