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S»»nab«ld, dm 188L ErbtheilungShalber soll am iS. Mai 1882, Bormittags 11 Uhr, La« »um Nachlasse de« Gutsbesitzer« Karl Heinrich Stiebitz gehörige Grundstück Nr. 6 de« Braudcataster«, Fol. S de« Grund- und Hhpothekenbllch« für Großdrebnitz von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte freiwillig im Nachlaßgrundstück zu Großdrebnitz gegen da« Meistgebot versteigert werden, wa« hiermit unter Bezugnahme auf die am hiesigen GerichtSbret uod im Srbgerichte zu Großdrebnitz au-hängenden Anschläge und den denselben beigefügtea Berstet- grrungSbedinguugen mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß an die Grundstücksversteigerung von Nachmittag« 1 Uhr an, die Versteigerung de« vorhandenen Viehs, Schiffs und Geschirr«, sowie de« sonstigen Nachlaßmobiliars, von welchem 1 Berzetchuiß im Trbgericht« zu Groß drebnitz auShängt, in der angegebenen Reihenfolge sich anschließen, eventuell am darauf folgenden Tage fortgesetzt werden wird. Bischofswerda, am 22. April 1882. Das Königliche Amtsgericht. ManitiuS 8ubmiHun. Dienstag, als den 2. Mai I., Nachmittag- uni 7 Uhr, sollen im Baker'schen Gasthaufe hier die zum Umbau eines Wegetraets mit Steinpflaster hier erforderlichen Erd-, Maurer- und Steinsetzerarbeiten, sowie die Anlieferung deS dazu erforderlichen Baumaterials an Mauer- und Packlagersteinen, sowie Sand 1) in einzelnen Posten und dann nach Befinden, 2j deu stimmlichen Wegebau im Ganzen, in welchem letzteren Falle dann die unter ack 1 gemachten ErstehungSgebote außer Kraft treten, unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an den Mindestfordernden vergeben werden. Bauanschlag liegt beim Unterzeichneten zur Einficht aus. ErstehungSlustige werden hierzu freundlichst eingeladen. Schmölln, am 28. April 1882. Theilen des Reichs mit steigender Dringlichkeit das Bedürfniß nach einer Revision der über den Gewerbebetrieb im Umherziehen geltenden Vor schriften der Gewerbeordnung hervorgetreten. Die verbündeten Regierungen haben beschlossen, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzuleaen, durch welchen die Gewerbeordnung in dem Sinne abgeändert wird, daß den mit dem Gewerbebetriebe im Umher ziehen auf dem Gebiete der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sittlichkeit verknüpften Gefahren wirk samer als bisher begegnet werden kann. Auf dem Gebiete der Steuerreform hat die Allerhöchste Botschaft vom 17. November vorigen Jahres die Abschaffung drückender directer Landessteuern und der Zuschläge in Aussicht genommen, durch welche Gemeinden und andere Communalverbände bisher aenöthigt sind, den harten und ungleich wirkenden Druck dieser Steuern zu verstärken; diese wohl meinende Absicht zu verwirklichen kann nur dadurch ermöglicht werben, daß das Reich durch Erhöhung der seiner Gesetzgebung vorbehaltenen indirekten Steuern sich in die Lage bringt, aus Matricular- beiträge zu verzichten, oder die bisher dazu erforder lichen und eventuell auch höhere Beträge den einzelnen Staaten herauszuzahlen, damit sie zur Verminderung der Landes- und Communalsteuern verfügbar werden. Wenn ein Bedürfniß hierzu bei den Einzelstaaten und ihren Communalverbänden nicht empfunden würde, so läge auch kein Anlaß vor, eine Erhöhung der indirekten Reichseinnahmen zu erstreben. Ist ein solches Bedürfniß aber vor handen, so kann es nur durch größere Ergiebigkeit der indirekten Einnahmequellen des Reichs befriedigt werden. Die verbündeten Regierungen sind von dem Vorhandensein des Bedürfnisses überzeugt und beantragen Erhöhung der Reichseinnahmen, um ihren Untertbanen Steuererleichterungen gewähren zu können. Unter den zur Besteuerung durch das Reich geeigneten Gegenständen steht der Taback in erster Lime. Nicht hierüber, sondern nur über die Form, in wÄcher eine höhere Besteuerung dieses Genußmittels herbeizuführen sei, geben die Meinungen nn Reich auseinander und wird eme Ent scheidung durch die Gesetzgebung herbeizuführen sein. Nachdem Herr meä. pravt. Ritter rc. Emil Fürstenau allhier an Stelle de« verstorbenen Herrn meä. prsvt. von Bünau als Jmpfarzt, sowie al« Armen-, Krankenhaus- und Polizeiarzt für hiesigen Stadtbezirk vom unterzeichneten Stadtrath heute in Pflicht genommen worden ist, wird Solche« hierdurch zur öffentlichen Kennlniß gebracht. Stadtrath Bischofswerda, den 26. April 1882. Sin». Schramm, Gemeindevorstand. Die Mehrheit der verbündeten Regierungen hält die Form des Monopols für diejenige, welche die Inte ressen der Consumenten und der Tabackbauer am meisten schont und dabei an Ergiebigkeit alle andem Formen der Besteuerung übertrifft. Sie würde daher zu andern Vorschlägen erst übergehen, wenn sie die Aussicht auf Zustimmung der Volks vertretung zum Monopol aufzugeben genöthigt wäre. Wenn die Reichsreaierung weder in der einen noch in der andern Form Aussicht auf die Bewilligung höherer Reichseinnahmen hätte, so würde sie mit Bedauern und zum Schmerze Sr. Majestät des Kaisers für jetzt auf die Reformen der Steuerverfassung des Reichs und der Einzel staaten verzichten müssen, welche als ein Bedürfniß der Bevölkerung von allen Regierungen seit Jahren erkannt und in der Botschaft vom 17. November vorigen Jahres von Sr. Majestät dem Kaiser ver heißen sind. Die mit der Anwendung des Zoll tarifgesetzes gemachten Erfahrungen haben für die Mühlemndustrie die Gewährung einer Ausfuhr erleichterung und für einige andere Produktions zweige eine Aenderung der Tarifsätze als wünschenS- werth ergeben. Es wird Ihnen daher der Entwurf eines Gesetzes hierüber vorgelegt werden. Ein zwischen dem Reiche und Brasilien abgeschlossener Consularvertrag wird Ihrer verfassungsmäßigen Beschlußfassung unterbreitet werden. Die aus wärtigen Verhältnisse des Reichs fahren fort, nach jeder Richtung hin das Vertrauen auf die Dauer der friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen zu rechtfertigen, von denen die allerhöchste Botschaft vom 17. November v. I. Zeugmß ablegte. Je größer die Tragweite der Arbeiten ist; welche Sie; geehrte Herren, erwarten, desto mehr Bsrttaum hegen die verbündeten Regierungen, daß «S Ihm hingebenden Thätigkeit mit Gottes Hilfe -ckkmm werde, die großen Aufgaben, um die eS fichhanbenf einer fiir die Consolidirung unserer, mttmmuea Einrichtungen und für die gedeihliche Entwmmmg des Vaterlandes segenAwlle« Lösung entgtggw zuführen. Im Namen der verbLidttm^Wk gierungen erlläre ich aufBefchl ^WcheM iwt Kaisers und König« den Reichstag für eröffnet. Neichstags-Erölknung. Der Reichstag wurde am Donnerstag, den 27. dlpril, Nachm. 2 Uhr von dem Staatssekretär von Bötticher mit folgender Rede eröffnet: Geehrte Herren! Se. Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu ertheilen geruht, die Sitzungen des Reichstags zu eröffnen. Die gesetzgeberischen Aufgaben, für welche Ihre Thätig keit in Anspruch genommen wird, sind Ihnen be reits durch die allerhöchste Botschaft vom 17. November v. I. an das Herz gelegt wurden. Die Reichsgesetzgebung hat die Bestrebungen zur Ab hilfe socialer Schäden, welche die kaiserliche Bot schaft in Aussicht nimmt, mit dem Gesetzentwurf über Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle be gonnen. Aus den vorjährigen Berathunacn des Reichstags über diesen Gegenstand haben oie ver bündeten Regierungen den Anlaß entnommen, ihre frühere Vorlage einer Umgestaltung zu unterziehen. Die gegen die früher m Aussicht genommene Reichsversicherungs-Anstalt erhobenen Bedenken haben dabei insofern Berücksichtigung gefunden, als die Unfallvefficherung der Arbeiter nunmehr auf eine korporative und genossenschaftliche Organi sation der in Bettacht kommenden industriellen Betriebe gegründet werden soll. Der Gesetzentwurf gewährt den industriellen Verbänden und Genossen schaften eine auf die Verhütung von Betriebs unfällen gerichtete Autonomie, er geht von dem Bestreben aus, die verwaltende Thätigkeit thunlichst zu localisiren, die finanzielle Belastung dagegen auf möglichst breite Unterlagen zu Vertheilen. Eine nothwcndige Ergänzung finden die Ihnen auf diesem Gebiete vorzulegenden Maßnahmen in einer anderweiten Regelung der jetzt bestehenden HilfScassen-Gesetzgebung und in der beabsichtigten Ausdehnung der Krankenversicherung. An Stelle -es bisherigen bedingten wird Ihnen die Ein- Mrung eines unbedingten Zwanges zur Ver sicherung gegen die wirthschastlichen Folgen von KrankhenSstlten für alle Arbeiter voraeschlagen wtttzu^ für welche die Durchführung dieser Mäß- MMWÜM-Mseint. Seit Jahren ist in allen