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H -mann, ühmten bürg. ung wird .'W iedel. man ist. — M.1 Wurden in der Zeit vom 10.-12. d. M. au- einem unverschlossenen Schuppengebäude in Schönbrunn eine Bügelsäge, eine Rüstsäge und drei alte Zwillich« Handtücher. Spuren, welche zur Entdeckung de» ThäterS führen können, find dem Unterzeichneten anzuzeigen. Bischofswerda, den 24. Januar 1882. Der Königliche «mtSanwalt. Romundt, Ref. ,e, Dies» Zeitschrift erscheinr wöchentlich »w»1 Mal, Mittwoch« u. Boanabend«, und kostet einschließlich «er Sonnabend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich t «tt. SV Psg. Inserate, wüch» in diele» Blatt» di» «eitest« verbrrit«« finden, «erden di« virnttag und Fretta, ftsth» Uh» «G— a»»mr» und kostrt di» dreigespaltene -oreutzeü« 1» Ps. Geringster Jnseratmdetrag 2L Pf^ Bestellungen «erde» bei all«» Pastaastaltea de« deutschen «eiche«, für Btschoftwrrda und Umgegend in der Srpedttion dirse« Blatte« äugen,»mrn. SiebennnddUlKWer Jahr,ang. auf jene Ueberreste von den Maigesetzen keinen allzu großen Werth zu legen; sie darf ja hoffen, auch jene Ueberreste zu beseitigen, nachdem sie die wichtigsten Bestimmungen der Maigesetze glücklich au» dem Wege geräumt hat. Ob dir Centrumspartei darum zur Annahme des Gesetzentwurfs die Hand bieten wird, möchten wir bezweifeln. Sie würde sich denselben wahr scheinlich gern gefallen lassen, wenn er von den andern Parteien zur Annahme gelangte; sie selbst aber wird nicht gern dabei Mitwirken, denn sie ist — und von ihrem Standpunkt au» mit Recht — keine Freundin der „discretionären Gewalten," welche die Staat-regierung sich einräumen lassen möchte; sie will nicht von dem Wohlwollen der StaatS- regihrung abhängen, sondern den Boden de» Gesetze» unter den Füßen haben. Sie leugnet da» Recht de» Staat» überhaupt, solche Gesetze zu erlassen, und von diesem principiellen Standpunkt au» kann sie natürlich nicht dem discretionären Befinden der Staatsregierung überlasten, war sie dem Gesetze versagt. Aber auch die liberalen Parteien werde», vom entgegengesetzten Standpunkt freilich, Bedenken tragen, der Staat-regierung so weitgehende Befug« niste,«.wie der Gesetzentwurf sie fordert, einzuräumen. In der That paßt, diese« System diScretionärer Vollmachten, wie die Staat-regierung zur Beilegung de» Eulturkampfe» e» beabsichtigt, in unsere Vor stellungen vom Rechtsstaat, in welchem da- Gesetz und nur da» Gesetz herrschen soll, nnr schecht hinein. Entweder ein Gesetz ist unbrauchbar, veraltet und schädlich, daun hebe man es auf; oder e» ist gut «ad heilsam, dann führe man e» durch, wo und gegen wen e» sei. E» einmal auwrndea Md da» andere Mal nicht, e» hier in Kraft lasten und dort nicht, da» entspricht «nsern modernen Begriffen ebenso venia, wie den altpreußischeu Traditionen. Run sieht Fürst Bi»u>arck von solche« theoretischen Erwägungen freilich ab und betont mehr di« Forde rungen der Praxi». Bet utzsera Verhandlungen «ft Rom, so etwa ist fei» werda. imenau Air, die «mal. Ar sächsische IrMer Wochenblatt Mr Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amttsblat -er Königl. Amtshauptmannschatt, -er KSnigl. Kchul-Inspection u. -es Königl. Hauptsteuerssttes zu Pärchen, sowie -es Königl. Amtsgerichtes , n- -es Sta-trathes zu Pifchsfswer-a. DiScretionäre Gewalten. Da da» Thema von den »discretionären Ge- tvalten' bald wieder auf der Tagesordnung de» preußischen Abgeordnetenhauses stehen wird, um eine per wichtigsten Diskussionen im Culturkampf hervor- -ubringen, wollen wir heute schon im Vorau« den Äser auf die Bedeutung dieser Gewalten aufmerk sam machen. In der Thronrede bei Eröffnung de« Landtage» wurde gesagt, daß da» seit Anfang dieses Hahre« außer Wirksamkeit getretene Gesetz vom 14. Huli 1880 in erweitertem Umfange wieder in Kraft treten solle. Die neue Vorlage enthält die wichtigsten Bestimmungen de» vorjährigen Gesetze« bezüglich de» Erlasse» des Bischofseide», der staatlichen Ver mögen-Verwaltung und der eingestellten Leistungen de» Staat» für kirchliche Zwecke. E» ergänzt diese Bestimmungen aber durch neue, deren Tragweite gar nicht zu verkennen ist. Der König soll gericht lich abgrsetzte Bischöfe wieder in ihre Diöcesen ein setze« können ; da» Staat-Ministerium soll ermächtigt sein, von den vorgeschriebenen staatlichen Prüfungen -u dispensirea; dem Einspruch der staatlichen Behörden gegen di« Anstellung von Geistlichen werden Grenzen Mögen; da» Staat-Ministerium soll ermächtigt werden, für einzelne Bezirke widerruflich zu gestatten, daß Geistliche, welche die gesetzlichen Erfordernisse besitzen oder davon dispensirt sind, zur Hilfeleistung bei der Seelsorge auch ohne vorherige Anzeige »er- «eudet werden. Sn diese« Sätzen gipfelt die Er- Weiterung, welch« der Gesetzentwurf gegenüber dem »orjährigen Gesetz erfahren hat. Der Sinn derselben läßt sich dahin zusammen« säst«, daß da» Staat-Ministerium befugt sriu soll, Sie wichtigsten Bchimmuagen der Maigesetz« außer Graft zu setzea, wo und so wett e» da» für gut M Mit diesem Gesetze in der Hand köuuru alle Beschwerden der LeutrumSpartri vom StaatSmiolste- «imo gestillt werde«, denn nm» dann noch übrig bleibt von den Maigesetz««, ist nicht der Rede wrrth mnd di« LeutrumSpartri wird schlau genug sein, wir der Curie zeigen, daß wir, je nachdem sie sich entgegenkommend zeigt, oder nicht, milde oder streng verfahren können. Um da» erstere zu zeige», können wir aber unsere Gesetze nicht aufheben; denn wenn dann schließlich au» der Verständigung mit Rom doch nicht» würde, hätten wir selbst un» unserer Waffen beraubt. Darum müssen wir einen Mittel weg einschlageu, welcher un» gestattet, von der strengen Handhabung der Gesetze unter Umständen abzusehen, wenn die Curie un» Zugeständnisse macht, und doch wiederum sofort mit aller Energie aufzu treten, fall» die Verhandlungen scheitern ; dazu aber soll da» System der außerordentlichen Vollmachten dienen. Wenn man sich nun aber auch diesen Gedanken gang, welcher ganz dem diplomatischen Verfahren de» Reichskanzler« gegen die Curie entspricht, an schließen will und wenn man auch der Besorgnis entsagt, bet diesen Verhandlungen könne der Staat trotzdem dm kürzer» zieheu, so bleibt doch noch da« Bedenkm bestehen, daß die Befugnisse, welche die Staat-regierung eingrräumt habeu will, weiter geheu, al» die liberalen Parteien ihr zuzugestrhen geneigt sein werden. Daß die gerichtlich abgesetzteu Bischöfe wieder in ihre Diöcesen soll« zurückkehren können, daß von einer gesetzlich vorgrschriebeurn staatlichen Prüfung soll abgesehen werden, da» wird der be schränkte Unterthanenvrrstaud, der sich nicht aus» Diplomatifireu versteht, uie und nimmermehr be greife« können «ad die Coosequeuzeo, die sich au» solchem Entgegenkommen gegen die Curie ergebe« müßt«, werden ihm nicht sonderlich erbaulich vor kommen. Um bei solchen Resultaten auzulaugea, dazu brauchte mau doch wahrhaftig nicht Sahn lang einm am Marke de» Volke» phrrndeu innere» Kampf zu führ«. Lieber — so wird da» allgemeine Dum wech man doch, woran ErbtheilungShalber sollen vo« dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht dm 14. Februar 1882, Mittag» 12 Uhr, Pie zu dem Nachlasse de» Gut-besitzer Carl Gotthelf Rietschel in Geißmann»dorf gehörigen Grundstücke Fol. S8 und 76 de» Grund- und Hypothekeabuch» für < 4Seißmann«dorf sammt dem mit dem Eigenthume am rrstbezeichneten Grundstücke verbundenen ideellen «ntheile an der im gemeinschaftliche« Cigrnthume von 24 Grundbesitzern stehenden sog. Ochsenwiese Fol. 74 de» bezeichneten Grundbuch», welche Grundstücke einschließlich de» darauf befindlichen Waldbrstandr» auf 2478» Mark aewürdert worden sind, iw Nachlaßgrundstück Brand-Cat.-Nr. 38 in GeißmannSdorf gegen da» Meistgebot öffentlich versteigert werden, wa« audurch unter Bezugnahme auf die am hiesigen GeriLtSbret und im Erbgrrichte zu GeißmannSdorf aushängenden Anschläge und die denselben in Abschrift beigefügten Verstrigeruogsbedingungen und Grundstücksbeschreibungen mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß unmittelbar nach der Versteigerung der Grundstücke « am 14. Februar 1882, Nachmittag» 1 Uhr, Pie Auktion de» Nachlaßmobiliars, von welchem rin Derzeichniß im Erbgericht zu GeißmannSdorf au-hängt, sich anschließeu, eventuell am darauf folgenden Tag» fortgesetzt werden wird. Bischofswerda, den 24. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Manitiu« Jungze- unn zu kaunt. sräa chont di« rleute. g r, welch« rbrochen, t werden it^ em, der uch vor er chmerzen SritterS. »ekftrkeit,. rksamfte« beachte, »wie im e. W. . May »hrsdorf. Freitag, den 3. Februar d. I soll von 9 Uhr Vormittag» an eine größere Parthie Stämme, Glötzer und Stange« auf dim Hölzschlag im Ktffelholz Md au der alten vautzuer Straße »ersteigert werden, und wollen sich Erstehung-lustige zur gedachten Zeit an der Amselschäuke zu Kessel eiufiudeu. Stadtrath Bischofswerda, am 2ö. Januar 1882. ( Sin,