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Amts- Iinii Allzchkbtlltt für den Wrk i>es Amtsgerichts Gibenstock und dessen Umgebung Derantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebahn in Eibenstock. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Illustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen* in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lclkgr.-Adrkltr: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zelle l2 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile3o Pf. ^krnsprrchrr Nr. 210. L4. 53. Jahrgang. Donnerstag, den 10. Mai L««« Die Pferdevormnsterung lohne Fahrzeugprüfung) im Bezirke der Königl. Amts- I hauptmannschafl Schwarzenberg findet in der Zeit vom 28. Mai bis 38. Juni 1806 ' in folgender Weise statt: st Lfde. Nr. Musterung-- Musterung- orte. Musterungs Plätze. Sag. Beginn. 1. 28. Mai. 0 vorm. Io vorm. Hriesback. Schneeberg. Schneeberg auf dem Scheunen- platze. 2. 20. Mai. 0 vorm. Benllädtet. Neustädtel auf der Ortsstraße vom „Karlsbader Haus" ab nach dem Rathaus zu. 10^°vorm. Tindenau. Lindenau auf der Straße vor dem Gasthofe „zum Alttier". 3. 30. Mai. 8^ vorm. Mederschlema. Niederschlema auf der Orts straße bei d. Aktienpapierfabrik. 0°°vorm. Sibertchtema mit Hulsvezirk. Oberschlema aus d. Ortsstraße vom Gemeindeamt ab nach dem Blaufarbenwerke zu. 4. 31. Mai. 0°°vorm. Zschorta«. Zschorlau auf der Staatsstraße vom Gasthof „zum Lamm" ab nach Albernau zu. 11 vorm. Älurkkardtsgrün. Burkhardtsgrün am Stephan- schen Gasthofe. 5. I. Juni. 8°°vorm. Atvernan mit Treigut. Albernau auf der Straße vom Gasthofe ab nach Zschorlau zu. 9'° vorm. Schindlers Werk. Schindlers Werk aus dem Fa brikhofe. 10°°vorm. Bockau mit Hntsvezirk. Bockau auf der Straße beim Pechstcin'schen Gasthofe. 6. pp. PP- 22. 25. Juni. 9 vorm. Steinbach. Steinbach auf der Staatsstraße vor dem Ernst'schen Gasthofe. 103° vorm. ZSitdenttzat mit Hutsbezirken. Wildenthal auf der Staats straße vor dem Gasthofe „zum Auersberg". 23. 26. Juni. 9'° vorm. Lartstctd mit Staatstorllrevier und ZSeitersgtashütte. Earlsfeld auf der Straße beim Bahnhofe. 24. 27. Juni. 9'°vorm. Libenllock mit Hutsbezirken. Eibenstock auf der Wildentha- ler Staatsstraße vom Dörffel- schen Sägewerk ab nach Wil denthal. 25. 28. Juni. 9 vorm. Sosa mit Hulsvezirk. Sosa auf der Dorfstraße vom Gasthof „zum Schützenhaus" ab nach Günther L Richters Fabrik zu. 103° vorm. Wottsgrün mit Hutsbezirk. Ätauentüat mit Hutsbezirk. Äeidkardtstljat m. Hutsbezirk. iWolfsgrün auf der Dorfstraße t vor dem Gasthofe. 26. 20. Juni. 9'3 vorm. -Mutdenkammer. Muldenhammer auf der Straße vor dem Gasthofe. 10 vorm. Hundskübet mit Hutsbezirk. Hundshübel auf der Straße vor dem Gasthofe „zur Linde". 11 vorm. Hberltützengrün. Änterkützengrün. »Oberstützengrün auf der Straße lbeim Böltcher'schen Gasthofe I nach dem Bahnhofe zu. 27. 30. Juni. 9'3 vorm. Schönüeiderkammer m. Huts bezirk. Schönheiderhammer auf der Straße vor dem Grünerschen Gasthofe. 10'3 vorm. Schönheide mit Hntsbezirk. Schönheide auf der Straße vom Hotel „Bäurischen Hof" ab nach Stützengrün. 113° vorm. Beubeide mit Ireigut. Neuheide auf der Straße vor dem Gasthofe. Ist Diejenigen Gutsbezirke, die vorstehend nicht besonders genannt sind, haben die Pferde mit denjenigen Gemeinden, zu deren Ortsflurcn sie gehören, zu stellen und vorzuführen. III. In das von den Ortsvorständen in zwei gleichlautenden Exemplaren neu anzu fertigende Verzeichnis der im Gemeinde- beziehentlich Gutsbezirkc jetzt vorhandenen Pferde (Vorführungsliste für 1006) sind sämtliche im Orte vorhandenen Pferde aufzunehmen, jedoch mit Ausnahme: ». der unter 4 Jahre alten Pferde. d. der Hengste, e. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage ab gefohlt haben, <l. der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch' oder den dazu ge ¬ hörigen offiziellen vom Nnionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollblnthcngst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, v. der Pferde, die auf beiden Augen blind sind, 1. der Pferde, die in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, 8. der Pferde, die wegen Erkrankung nicht marschsähig sind oder wegen Ansteckungs gefahr den Stall nicht verlassen dürfen, l>. der Pferde, die bei einer früheren, in der betreffenden Ortschaft abgehaltencn Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind und 1. der Pferde unter stso i» Bandmast. IV. Die bei der letzten Pferdevormusterung (im Jahre 1904) in demselben Orte bereits kriegsbrauchbar befundenen Pferde sind in der Vorführungsliste zuerst einzutragen und in Spalte I (lfde. Nummer) mit Bleistift zu unterstreichen. Bei denjenigen Gemeinden, zu denen Gutsbezirke gehören, haben die Ortsvorstände bei Aufstellung der Vorführungsliste eine deutliche Trennung durch Ossenlassen mehrerer Ouerspalten zwischen der Pferdeliste der Gemeinde und der des Gutsbezirks vorzu nehmen. Nur die Gutsvorsteher von Erla, Niederpfannenstiel und Schindlers Werk stellen besondere Listen auf. Aus der l. Seite der Vorführungsliste ist die Zahl der bei der Viehzählung am 1. Dezember 1004 (mit Ausschlust der Militär- und der damals noch nicht 4 Jahre alten Pferde) vorhandenen Pferde deutlich anzugeben. Die seit der letzten Musterung (1004) in den Ort neu hinzugekommcnen, gestellungs pflichtigen Pferde sind in die Zugnngslistc auszunehmen (s. Verfügung vom u>. August 1005 — 33,. III. Mob. -) V. Jeder Pferdcbesitzer ist verpflichtet, zu der vorstehend ungeordneten Musterung 1 seine in demselben Orte bei der im Jahre 1804 stattgefundcnen Musterung als kricgsbrauchbar befundenen Pferde, sowie 2. seine seit der letzten Musterung (1804) in den betreffenden Ort neu hinzugekommcnen Pferde (insoweit solche nicht uiner die vorstehends unter <r bis i aufgeführtcn Arten zu rechnen sind) dem militärischen Pfcrdcvormusterungs-Kommiffar z« der vorangegcbcnen Zeit und in dem dazu bestimmten Orte vorzuführcn. VI. Befreit von der Vorführung der Pferde sind unter anderem: Offiziere, Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tier ärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs notwendigen Pferde und Posthaller hin sichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmässig gehalten werden muß. VII. Die Vorstände der Gemeinden (Vertreter der Stadträte, Bürgermeister, Gemeinde vorstände und Gutsvorsteher) haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden, dem Kommissar am Musterungsorte einen Tisch mit Schreibzeug und 3 Stühlen, sowie eine schreibgewandte Person und einen Polizeidiencr zur Verfügung zu stellen, auch dem Kommissar die neue Vorführungsliste doppelt und die alte Vorführungsliste vom Jahre 1004 unaufgefordert vorzulegen. VIII. Des Weiteren haben die Ortsvorftändc dafür zu sorgen, daß die für die Ge stellung, Ordnung und Vorführung der Pferde erforderlichen Leute zur Stelle sind und daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste geschieht. Hierzu ist an dem linken Backenstück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel aus Pappe oder starkem Papier mit deutlicher entsprechend großer Nummer, welche derjenigen Nummer der Vorführungsliste ent spricht, zu befestigen. IX. Bei Pferden, welche bereits bei der letzten Musterung (im Jahre l004) in dem selben Orte als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem — ebenfalls unter Ver antwortung der Ortsvorstände — die neuen weißen und bunten Bestimmungstäfelchcn an zubringen. X. Die Pferde sind blank auf Trense mit 2 Zügeln vorzusühren. XI. Die Hufe der Pferde müssen gereinigt, dürfen aber nicht geschmiert oder gefärbt sein. XII. Den Weisungen der zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgestellten Gendarmen und Schutzleute ist unbedingt Folge zu leisten. XIII. Pfcrdebesttzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder nicht vollzählig oorführen, haben für jeden einzelnen Fall die in 27 des KriegsleistungsgcsetzeS vom 13. Juni 1873 angedrohte Geldstrafe bis zu 150 Mark und außcrdein auch noch zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. XIV. Den Herren Bezirkstierärzten, Privattierärzten und Zivilschmiedcn ist die Teil nahme an dem Musterungsgeschäft gestattet. Königliche AmtshmMmannschast Schwarzenberg, 20. III. Mob. am 4. Mai 1006. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist heute auf Blatt 271 (Firma: Olk«n»nit«er Nanlivvrvin in Eibenstock) folgendes eingetragen worden: Die Generalversammlung der Aktionäre vom 31. März >906 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1 500000 NI., in 1500 aus den Inhaber lautende Aktien zu loOO M. zer fallend, mithin auf 7-5OOOOO M. beschlossen. Der Mindestkurs, zu dem die Aktien ausgegeben werden dürfen, ist auf pari festgesetzt worden. Die beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist erfolgt. Der Gesellschaflsvertrag ist durch den gleichen Beschluß abgeändert worden. Eibenstock, den 7. Mai 1006. Königliches Amtsgericht. Oefsentliche gemeinschaftliche Sitzung der Mischen Kollegien. Arettag, den 11. Mai 1906, abends ' 8 Mr im Sitzungssaale des Rathauses. V» vei nnnzx: 1) Beschlußfassung wegen Ankaufs des Heinzschen Gutes, Brd.-Kat. Nr. 12 Abt. 8., für die Stadtgemeinde. 2) Desgl. des Schubertschen Flurstücks, Nr. 1248 des Flurbuchs, an der verlängerten Südstraßc. 3) Die Brückenverbindung über die Mulde bei Bahnhof Eibenstock betreffend.