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Amts- M Aiizmeblatt Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „ Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lrlegr.-Adrrsie: Amtsblatt. für den Gkjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Mrngebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hanncbohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnscrtionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile Vie gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 219. .4/ «S —' 53. Jahrgang. ' — Sonnabend, den 16. Juni LS«« In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 405. Firma E. r»«l»8vli«r«r in Schönheide. n) Ein versiegeltes Paket, enthaltend: 50 Muster von gestickten Besätzen, Serie XXVII. Fabriknummern: 1986 1987 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2057 2508 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2047 2048; d) ein versiegeltes Paket, enthaltend: 27 Muster von gestickten Besätzen, Serie XXVIII. Fabriknummern: 2049 2050 2051 2052 2053 2054 S055 2056 2057 2058 2059 2060 2061 2062 2063 2064 2065 2066 2067 2068 2069 2070 2071 2073 2074 2075 2076 Flächenerzeugnisse. Schutzfrist: 3 Jahre. Angemeldet am 8. Juni 1906 vorm. 8 Uhr. Eibenstock, am 12. Juni 1906. Königliches Amtsgericht. Obererzgebirgisches Gausängersest am 1. und 2. Juli 1806 betr. In wenig Tagen wird es unserer Einwohnerschaft vergönnt sein, Sänger aus allen Teilen des oberen Erzgebirges hier begrüßen zu können. Sie kommen hierher, um das Sängersest des Obererzgeb. Gausängerbundes und das 50jährige Jubiläums unseres Männergesangvereins Orpheus mitzufeiern. Die hiesige Sängerschaft ist schon seit Wochen eifrig bemüht, den Gästen eine freundliche Aufnahme zu bereiten. Ein volles Gelingen ihrer Arbeit ist jedoch nur dann verbürgt, wenn sich die gesamte Einwohnerschaft zu einer würdigen Feier des Festes rüstet, wenn alle Häuser den Eemden Sängern gastlich geöffnet sind und wenn jede einzelne Familie beitragt, durch Beflaggung und anderen Schmuck der Häuser und Straffen der Stadt ein festlich Gepräge zu geben. Wir richten deshalb an unsere Einwohnerschaft die Bitte, den guten Ruf der Gastfreundschaft auch bei dieser festlichen Veranstaltung wahren und insbesondere durch Gewährung von Bürgerquartiercn bezeugen zu wollen, aber auch unsere Stadt festlich schmücken zu Helsen, sowie in jeder anderen Beziehung beizutragen, datz das Gausängersest 1906 unseren Gästen stets in guter Erinnerung bleibt. Eibenstock, den 15. Juni 1906. Der Stadtrat. Hesse. Müller. VormusterMg der Pferde in Eibenstock Mittwoch, den 27. Juni 1906, vormittags 9 . Ayr findet auf der Wildenthaler Staatsstraße vom Dörffel'schen Sägewerk ab nach Wildenthal zu eine Vormusterung der in der Stadt Eibenstock vorhandenen Pferde statt. Die Aufstellung der Pferde nach Maßgabe der Pferdeverzeichnisse hat um 8 Uhr vormittags zu erfolgen. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu der angeordneten Musterung 1) seine bei der letzten hier abgehaltenen Musterung im Jahre 1904 als kriegs brauchbar befundenen Pferde, sowie 2) seine seit der letzten Musterung (seit Oktober 1904) neu hinzugekommenen Pferde, insoweit solche nicht unter die nachstehend unter u bis 1 aufgeführten Arten zu rechnen sind, dem militärischen Pferdevormusterungs-Kommissar zur angegebenen Heil am Musterungs platze vorzuführen. Die zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderliche Anzahl von Leuten ist mit zur Stelle zu bringen. Die Pferde sind blank aus Trense mit 2 Zügeln vorzuführen. Die Hufe der Pferde müssen gereinigt, dürfen aber nicht gefärbt oder geschmiert sein. Bon der Vorführung sind ausgenommen а. die unter 4 Jahre alten Pferde, d. die Hengste, e. die Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, <1. die Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers. б. die Pferde, die auf beiden Augen blind sind, t. die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, A. die Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen An steckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, k. die Pferde, welche bei einer früheren hier abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, i. die Pferde unter 1,so in Bandmaß. Im übrigen sind von der Vorführung der Pferde befreit: Offiziere, Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstge bräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Pferde und Posthalrer hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Ueber die Reihenfolge der Vorführung der Pferde werden den Besitzern noch nähere Anordnungen gegeben werden. Letztere sind strengstens zu befolgen. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder nicht voll zählig vorführen, haben in jedem einzelnen Falle die in 27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 angedrohte Geldstrafe bis zu 150 Mark und außerdem noch zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorge nommen wird. Sofern bei der jetzt vorgenommenen Revision des Pferdeverzeichniffes Pferde über gangen worden sein sollten, so haben deren Besitzer hiervon bis 23. Juni 190« in hiesiger Ratsregistratur Anzeige zu erstatten. Der bei der Pferdevormustcrung zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgestellten Gen darmerie und Schutzmannschaft ist unweigerlich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mir Geldstrafe bis zu 150 Mark beziehentlich mit entsprechender Haft bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 12. Juni 1906. Hesse. Müller. Jahrmarkt (nur Krammarkt) am 25. und 26. Juni 1906 in Eibenstock. Der diesjährige erste Jahrmarkt in Johanngeorgenstadt ist vom 25. und 26. Juni auf den 9. und 10. Juki verlegt worden. Sladtrat Johanngeorgenstadt. Der von der Aufsichtsbehörde genehmigte Erste Nachtrag zu den Bestimmungen über die Erhebung der Gemeinde-, Armen-, Kirchen- nnd Schulabgaben in der Gemeinde Schönheide liegt im hiesigen Gemeindeamte — Rathaus, Obergeschoß, Zimmer Nr. 10 — während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für Jeder mann aus. Schönheide, am 11. Juni 1906. Der Gcmc indes erst and. Gras - Versteigerung. Die diesjährige Grasnutzung von nachgenannten Wiesen des Schönhcidcr Staats forstreviers und zwar: der Herren-Ebene und von Günthers Raum, sowie der Wielen am Tanncn- und am Silberbache soll Donnerstag, den 21. Juni 1906 versteigert werden. Zusammenkunft: vormittags ^9 Uhr am Forsthaus an der Mulde, vormittags IÖ Uhr am Wiesenhaus an der Mulde und mittags 1 Uhr unterhalb Friedrich s Werk an der Eisenbahnbrücke. Schönheide und Eibenstock, am 14. Juni 1906. Kgl. Forstrcvierverwaltung. Kgl. Forstrentamt. Gras - Versteigerung. Die diesjährige Grasnutzung von den Wiesen des Aucrsbcrger Staatsforstreviers soll wie folgt versteigert werden und zwar: Freitag, den 22. Juni 1906 von der Langen Wiese bei Muldcnhammcr. Zusammenkunft: nachmittags 5 Uhr an der Muldenbrücke oberhalb Muldenhammer. Sonnabend, den 23. Juni 1906 a von der Reichel- und Förstcrwiese oberhalb Wolfsgrün. Zusammenkunft: früh 8 Uhr an der Försterwiese oberhalb Wolfsgrün. b. von der früher Hertel-, Hehmann-, Atzmann- und Ungcr'schen Wiese, sowie von Wiesen am Steinbüchel und an der grotzen Bockau. Zusammenkunft: vormittags 9 Uhr bei dem Eismann'schen Gute im Crottensee. o. von der Schietzplatzwiese, ingleichen von den Wiesenflächen lit. x, I und m bei Wildenthal. Zusammenkunft: mittags 12 Uhr an der Schießplatzwiese. Eibenstock, am 14. Juni 1906. Kgl. Forstrevierverwaltung Anersberg. Kgl. Forstrentamt. Tagesgeschichte. — Deutschland. Von angeblichen Meutereien, die in der Schutztruppe für Südwestafrika im April dieses Jahres vorgekommen seien, soll in Soldatenbriefen die Rede sein, von denen das Zentralorgan der sozialdemo kratischen Partei Kenntnis erlangt haben will. Von Vor kommnissen dieser Art ist an maßgebender Stelle in Berlin nichts bekannt, und das müßte doch unbedingt der Fall sein, wenn an diesen Schauergeschichten etwas Wahres wäre. Daß bei einer Truppe von 15O0O Mann, die bereits über zwei Jahre unter den denkbar schwierigsten Verhältnissen im Felde steht, Vergehen gegen die Disziplin vorkommen, wird niemand Wunder nehmen, doch sie stehen nur sehr vereinzelt da und haben mit Meuterei absolut nichts gemein. — Der „Vorwärts" will von deutschen Südwestafrikakämpfern Bnefe zur Verfügung gestellt erhalten haben, die übereinstimmend Andeutungen über ernste Fälle von Meuterei unter den deut schen Truppen enthalten. In einem Falle seien die Meuterer Soldaten gewesen, die ihre Zeit, für die sie sich für den Dienst in Afrika verpflichtet hätten, schon abgedient hatten, aber gleichwohl nicht in die Heimat entlassen worden seien. Im Gegenteil hätten sie Schikanen seitens der Offiziere zu er tragen gehabt. — Rußland. Die russischen sozialistischen Parteien arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, der Regierung die längst in Aussicht gestellte Generalschlacht zu liefern, falls sich die Regierung nicht noch dazu verstehen sollte, ihren Forderungen zu entsprechen. Bisher haben es jedoch die führenden sozialistischen Parteien vermieden, ihre Pläne und Absichten preiszugebcn: sie haben sogar, um die Regierung irrezuführen, bei jeder Gelegenheit hoch und teuer versichert, daß sie noch lange nicht genügend vorbereitet sind, um den großen Kampf mit der Regierung aufzunehmen. Inzwischen aber arbeiteten die Zentralorganisationen emsig weiter, be seitigten die noch vis vor kurzem unter den verschiedenen Parteien herrschende Disharmonie, erzielten eine Ueberein stimmung bezüglich des gemeinsamen Vorgehens und arbeiteten ihre neuen Pläne aus. Unter diesen lenkt der nachfolgende von den Sozialrevolutionären und Sozialdemokraten gemein schaftlich gefaßte Beschluß die besondere Aufmerksamkeit auf