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Lade ordeo. ver- Via war, » den O. Kupfer. '>-r Maa »ition Durch den Unterzeichn«»!» werden Freitags, dcu 21. dieses Monats, Nachmittags von 2 Uhr «u, in der Staoge'schrn Spinvfabrik in Rückersdorf 3 Prlzkrämpelmaschioen, 2 vorkrämpelmaschiatn, 2 yleßkräms ' "— '' «vaag, mit Gewichten, 1 «ckerhakea, 1 Wendehakm mit «ckerrädel, L Egg», 1 «lriberschraok, L Lisch, 1 Last Stolpen, am 7. Januar 1881. Der Gerichtsvollzieher beim Köaigltchen Amtsgericht daselbst. - __ Wilh. Bon dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 24. Mürz 1881 LaS dem Schuhmachermeister Johann Gustav Adolph Moritz Elßner in Bischofswerda zugehörige HauSgrundstück Nr. 62 des LatasterS, Nr. 64 de» Grund« und HhpothekenbuchS für Bischofswerda, welche» Grundstück am 28. Decembrr 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf , 8840 Mark Lewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, wa» unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gericht»stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bischofswerda, am 10. Januar 1881. Königliche« Amt« g e richt. — «üchl-r. —— Bekanntmachung. Nachdem Herr Kramer Ernst Traugott Postel zu Alix am heutigen Tage al» Gut-Vorsteher für den Bezirk der Rittergüter Klix und Salga allhier 2n Pflicht genommen worden ist, so wird Solche» hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Bautzen, den 10. Januar 1881. Königliche AmtShauptmannschaft. vonSalza Dienstag, den 18. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, sollen beim Hausgrundslücke de- Herrn Gericht-schöpprn Hornuff in Medewitz zwei Laden, eine Hobelbank, ein Kleiderschrank > eine Bank, eine Schvittrbank, eil» Sopha und eine Wanduhr meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden, wa» hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 8. Januar 1881. ' / Appolt» Gerichtsvollzieher. z ' - - / Dienstag, den 18. Januar 1881, Nachmittags 2 Uhr, ^17" kommen in der Schänke »zur Ritterburg" in Khnitzsch eine größere Partie Stühle und Tische, zwei Spiegel, ein Kronleuchter, vrrschlevene Lampen, zwei Bänke, Lrei Tafeln, eine Partie Teller und Schankflaschen, rin Glasschrank, eine Sanduhr, neun Segrl mit neun Kugeln, zwölf Vorhänge und dergleichen mehr -egen .«sofortige vaarzahlung zur Versteigerung - Bischofswerda, den 12. Januar 1881. Der Gerichtsvollzieher, beim Königlichen Amtsgericht« daselbst. -- ' . Appolt. Bekanntmachung. Zu Vornahme verschiedener Wahlen durch die Bezirksversammlung wird den 24. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, in dem SchwurgerichtSfaale de» Schlosse» OrteMrg der nächste Bezirkstag abgehalten werden und dieserhalb an die Herren Bezirkstags-Abgeordneten besondere Einladung ergehen. Bautzen, am 12. Januar 1881. Die Königliche AmtShauptmannschaft. von Salza Steglich. nm 17. August 1880 ist auf dem Wege von Stacha bi« an den Gasthof zum golvnen Löwen bei Bischofswerda von einem Wagen eine Handtasche von schwarzem Leder, in welcher sich eine Brieftasche, ein große» Portemonnaie von braunem Leder, mit grauem Wildleder gefüttert, ein grünliches Tuch, ein weißleinenes Tuch und ein Schlüssel, sowie eine Baarschast von ungefähr 950 Mk., bestehend in 9 Stück Hundertmarkscheinen, einem Zwanzigmarkscheine, einem Coupon über 6 Mk., 2 Fünfmarkscheinen und ungefähr 15 Mk. in verschiedenen Silbermünzen, befunden, verloren gegangen. Am 15. Decembrr 1880 ist die Ledertasche, dir Brieftasche, das grünliche Tuch unv der Schlüssel in der Nähe von Bischofswerda im Walde aufgefundeu worden. Solche« wird mit dem Ersuchen, etwaige Spuren über den Verblieb des abhanden gekommenen Geldes anher oder bei der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen, und mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Verlustträgerin auf die Wiedererlangung de» Geldes eine Belohnung von 1100 Mark ausgesetzt hat. Bautzen, am 10. Januar 1881. K ö a i g l i ch e S t a a t S a n w a l t s ch a f t. P-tri Zr. Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Königs. Amtshauptmannschatt, der Königs. Schui-Anspection u. de» Königs. Hauptsteueramte» zu Dautzen, sowie des Königs. Amtsgerichtes und des Stadtrathes zu Dischosswerda. Bekanntmachung. Z Infolge de» eingetretenen Schneefalle» werden die Wegebaupflichtigen de» hiesigen amt-hauptmannschaftlichen Bezirks unter Bezugnahme auf den didS« festigen Erlaß vom 4. Decembrr 1875 resp. 3. Decembrr 1878 andurch veranlaße bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe bi« zu 30 Mark alle Communications« Wege, welche mit Bäumen nicht bepflanzt sind, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen, sofort mit mindesten- 2 Meter hohen, an dem oberen End« mit 'Reißigbüscheln oder Strohwischen versehenen, gehörig zu befestigenden Stangen von entsprechender Stärke, in regelmäßigen Abständen von höchsten» 20 Meter» auf beiden Seiten abzustecken und die Absteckung, so lange Schnee liegt, jederzeit in ordentlichem Stande zu erhalten, nicht minder auch den Schnee auf den Communicationswegen unverzüglich auszuwerfen, sobald durch solchen der Verkehr auf letzteren gestört wird. Hierbei hat man noch besonders hervorzuheben, daß da- Abstecken der Wege mit bissen Reisern oder Büschen, wie solche» bisher immerhin noch vor- -grkommen, durchaus unzulässig ist und ebenso bestraft werden wird, al» wenn die Absteckung gar nicht erfolgt wäre. Im allgemeinen Berkehrsinteress« ist die strengste Befolgung dieser Anordnung zu erwarten und wird au» dieser Rücksicht jede zur Anzeige gelangende Luwiderhandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Bautzen, am 8. Januar 1881. Königliche AmtShauptmannschaft. von Salza.