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ME j«s de» trichinenhaltigrn Lchwetue« z« erfolgen B«stellungen werden bet allen Postanstalten des deutschen «eiche«, für Bischofswerda und Umgegmd in der Expedition diese« Blatte« angenommen. Aünf«ndd«iWKer^ Jahrgang. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Vkittwoch« u. Tonnabend», und kostet einschließlich Sonnabend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich I Mk. LV Pfg. -- "LWWSL 8"^ " di« mikroSeopifche Untersuchung des Schweinefleisches betreffend. 8 1- Alle Schweine, welche in hiesiger Stadt geschlachtet werden und deren Fleisch zum gewerbmäßigen Vertriebe bestimmt ist, Pad, bevor sie zum Genüsse zerlegt oder verarbeitet werden, einer mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen und liegt daher namentlich allen Fleischern, Gast«, Schank« und Speisewirthea sowie allen Personen in hiesiger Stadl, welche Schweine zu ihrem Gewerbebetrieb schlachten oder schlachten lassen, die Verpflichtung ob, letztere der mIkroScopischea -Untersuchung unterziehen zu lassen. 8 2. Die giltige mikroskopische Untersuchung kann nur von einem vom Stadtrath hier verpflichteten Flrifchbeschauer bewirkt werden. 8 3. Nur dann, wenn von dem Fleischbeschau» bescheinigt worden ist, daß er in dem von ihm untersuchten Schweine Trichinen nicht vorgefunden habe. Die Kosten der mikroskopischen Untersuchung und die Ausstellung der Bescheinigung darüber haben diejenigen zu bezahlen, für deren Gewerbebetrieb bit Schweine geschlachtet werden. Die Höhe derselben bleibt der freien Vereinbarung mit dem Fleischbeschau»- überlassen, jedoch sollen dieselben einschließlich der Gebühr für die von dem Fleischbeschau«, über den Befund au-zustellevde Bescheinigung den Betrag von 1 Mark für jede« Schwein nicht übersteigen, A 5. Dqst Fleisch trichinenhaltiger Schweine darf nicht vertriebea werden, sondern ist «ater obrigkeitlicher Aufsicht zu vernichten, es kann jedoch AuSfiedung desselben zu gewerblichen ^Zwecken nachgelassen werden. Mit dem 1. Januar 1881 beginnt der sächsische Lrzähter H feinen 36. Jahrgang. n Derselbe wird außer gediegenen Leitartikeln eine volkSthümlich geschriebene politische Weltschau, sowie sonstige wichtige und interessante Mittheilungen enthalten. Die Belletristische Beilage wird für die sonntägliche Unterhaltung sorgen. Unsere Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, bitten wir, die Abonnements Erneuerung für daS nächste Vierteljahr möglichst frühzeitig bewirken zu wollen, damit nicht in der Zusendung unserer Zeitung eine unliebsame Unterbrechung eintrete. Auch ist wohl zu beachten, daß die Postbehörde bei verspäteter Bestellung für die Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine Ertragebuhr von 10 Pf. berechnet. Der Abonnementspreis für den sächsischen Erzähler, nebst seiner Belletristischen Beilage beträgt pro Quartal 1 Mark 50 Pf. Man abonnirt bei allen Reichsposianstalten. Auch nehmen unsere Zeitungsboten, sowie die ergebens) unterzeichnete Expedition Bestellungen entgegen. > , Die Expedition des sächsischen Erzählers. In der Nacht vom 3. zum 4. d. M, sind aus einer Wohnung in Potschapplitz 1 Paar neubesohlte mit Eisen beschlagene, rind-lederne Stiesel, 1 blauer Tuchrock mit carrirtem Barchent gefüttert und auf dem Rücken mit blauem Tuch ausgebessert, 1 weiß- und schwarzgestreifte- Halstuch, 1 weiß« mid roth« .«arrirtes Taschentuch, 1 schwarze Sloffmütze und 1 Notizbuch, in welchem sich der Name „Marie Lehmann", mehrere Sprüche , sowie Notizen über Ein« und Berkaus landwirthschaftlicher Produkte verzeichnet befinden, entwendet worden. Zur Ermittelung des ThäterS und Wiedererlangung des Gestohlenen wird Solches hierdurch bekannt gemacht. Bischofswerda, am 23. December 1880 Der Königliche AmtSanwalt. Vr. Höcker. P- In neuerer Zeit, sind wirverhott Baumpsähte aus den Promenaden, insbesondere aus der Promenade am Bürgermetstrrhag, gestohlea worden. Indem wir nun Jedermann hierdurch auffordern, uns etwaige Spuren der Thäterschaft mitzutheilen, sichern wir gleichzeitig Demjenigen eine Belohnung von Zehn Mark zu, welcher uns den Dieb so zur Anzeige bringt, daß der letztere gerichtlich belangt werden kann. Stadtrath Bischofswerda, am 27. December 1880. Sinz . Es ist wiederholt vorgekommen, daß auf den um hiesig« Stadt befindlichen Ablagerungsplätzen, ja sogar ohne Weitere« auf den Wegen und Promenaden glühende Asche abgelagert worden ist, wodurch Feuersbrünste hätten entstehen können. Wir sehen un» veranlaßt, solche» gemeingefährliche Gebahren hiermit bei sechzig Mark Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen zu verbieten und bringen zugleich in Erinnerung, daß überhaupt da» Ablagern von Schutt und Asche an anderen als den vom unterzeichneten Sladtrath dazu bestimmten Plätzen bei ebenmäßiger Strafe verboten ist. Stadtrath Bischofswerda, am 27. December 1880. — Sinz. . Diejenigen, welche für da» Jahr 1881 eine Leseholzkarte zu erlangen wünschen, haben sich bi« zum 12. Januar k. I. in hiesiger RathSexpeditioa -anzumelden. Etadtrath Bischofswerda, den 28. December 1880. Sinz. , Unter Zustimmung der hiesigen Stadtverordneten ist von dem unterzeichneten Stavtrath da« nachersichtliche Regulativ, die mikroskopische Untersuchung -de- Schweinefleische« betr., nebst Bestimmungen wegen der Anstellung der Fleischbeschauer und der Ausübung der mikroskopischen Fleischbeschau ausgestellt worden «nd wird dasselbe mit dem 1 Januar 1881 allenthalben in Kraft treten. Indem man solches, sowie daß Herr Otto Alexander Müller hier vom unterzeichneten Gtadtrathe al» Fleischbeschauer für hiesigen Stadtbezirk ««gestellt und in Pflicht genommen worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, wird zugleich angeordnet, daß alle Diejenigen, welche nach 8 1 de» «achersichtlichen Regulativs verpflichtet sind, die mikro-copische Untersuchung des Schweinefleische« vornehmen zu lassen, bei Vermeidung einer bi» zu Dreißig 'Mark ansteigenden Geld- bez. entsprechender Haftstrafe dem genannten Fleischbeschauer unter gleichzeitiger Vorlegung de» Schlachtsteuerscheiu», und zwar schlechterdings noch vor der Tödtung des betreffenden Schweines, anzuzeigen haben, von welcher Zeit an der letztere die zur mikroScopischen Untersuchung «forderlichen Flrischstücken (vergl. pkt. 2 der nachersichtlichen Bestimmungen) entnehmen kann. Bischofswerda, am 27. December 1880. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz, Bürgermeister.