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jedenfalls in einer andern Richtuag. Wem di» Geschichte einmal beide Männer neben einander stell« sollte, so wird sie leinen Augenblick zweifel haft darüber sein, wem pe den Kranz zuerkrnnen soll. Fürwahr, wie zwergartig nimmt sich dieser Gambetta, der mit seine« Einfluß auf die Massen, seiner domiuirenden Stellung in der Republik prahlt, und der doch nicht«, rein nicht« grthau hat, um sich al» großer Staatsmann zu erweisen, wie zwergartig nimmt sich dieser Demagog au« gegenüber dem Manne, welcher sein Volk geeinigt, ihm einen hervor ragenden Platz unter den Völkern Europa'« gegeben hat, uud nun ohne unnütze Redea«arten nur immer auf Befestigung und Erhaltung de« Errungenen sinnt. Auf der einen Seite der Glücksritter, welcher kein andere« Ziel kennt, al« die Befriedigung seines Ehrgeize«; auf der andern der müde Held, welcher für sich nicht« ersehnt, al« Ruhe, und den doch immer noch da« Pflichtgefühl auf seinem Posten er hält. Auf der einen Seite der Schauspieler, welcher in der Republik die Maske erkannt hat, hinter welcher er seine eigenen Herrschafts-Gelüste verbergen kann; auf der andern Seite der hochverdiente Staats mann, welcher nach all seinen Erfolgen der treue Diener seine« Monarchen bleibt, sich ruhig in die nach allen Seiten hin eingeengte Stellung eine« ver antwortlichen Beamten fügt und bei Durchführung seiner Pläne mit tausend Factoren zu rechnen hat. Auf der einen Seite der Agitator, welcher allen Leidenschaften seine« Volke« schmeichelt, um dasselbe ungestört beherrschen zu können; auf der andern Seite der Aristokrat, welcher e» verschmäht, nach „Popularität" zu Haschen. Auf der einen Seite der angebliche Bolk«mann, welchem feine mühelose Lauf bahn die Mittel zu einem luxuriösen Leben im Palai« Bourbon verschafft hat; auf der andern Seite der schlichte Edelmann, welcher die Zeit, die ihm die Krankheit übrig läßt, nur zur Arbeit für seine« Volkes Wohl verwendet. Die Vergleichung zwischen beiden Männern er weitert sich damit zu einer Vergleichung zwischen der Republik, wie die Franzosen sie verstehen, und der Monarchie, wie wir sie verstehen. In Frankreich — der einzelne Ehrgeizige alles; in Deutschland — selbst der höchstgestellte Mann nur ein Glied in der großen Kette. Wer da« Wesen über die Form zu stellen weiß, wird nicht zweifelhaft sein, wo das bessere Theil liegt. Deutsches Reich. Se. Majestät der König hat genehmigt, daß die nachstehenden Herren die ihnen verliehenen Aus zeichnungen annrhmen und tragen: Der Commandeur des 1. Feld-Artillerie-Regiment- Nr. 12, Oberst von Schweingel, das demselben von Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten von Rumänien verliehene Com- thurkreuz 1. Claffe des Ordens „Stern v. Rumänien"; der Premier-Lieutenant von Oppen-Huldenberz II. de« Garde-Reiter-Regiment« da« Ritterkreuz de» Königlich Italienischen Set. Mauritius- und LazaruS- OrdenS und der Geheime Hofrath, Bibliothekar vr. Julius Petzholdt das von Sr. Majestät dem Könige von Baiern ihm verliehene Comthurkreuz de» Ver dienstorden» vom heiligen Michael. 8 Bautzen. (Schwurgerichtsverhand lungen.) Am 22. Nov. begann unter dem Vorsitz de« Herrn Schwurgerichtspräsident vr. Wiesand die vierte diesjährige Schwurgerichtsperiode. In der an diesem Tage stattgefundenen Hauptverhandlung wurde der Schneider Friedrich Hermann Baumbach in Königsbrück, welcher angeklagt war, in Rechts sachen seiner geschiedenen Ehefrau, Klägerin, gegen ihn, Beklagten, einem ihm auferlegten Eiv wissendlich wider die Wahrheit am 29. Febr. 188V vor dem König!. Amtsgerichte Königsbrück geschworen zu haben, nach erfolgter Bejahung der Schuldfrage Seiten der Geschwornen, zu 1 Jahr Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren verurtheilt, auch für dauernd unfähig zum eidlichen Zeugnisse erklärt. Ebenso wurde in der an demselben Tage unter Ausschluß der Oeffent- lichkeit abgehaltenen Hauptverhandlung der Woll- sortirer Ernst Becker au« Kamenz wegen Verführung «ine« unbescholtenen Mädchen« unter 16 Jahren zu 3 Monaten Gefängnißstrafe verurtheilt, dahingegen von der auf Nothzucht gerichteten Anklage frei besprochen. — In der am 23. Nov. abgehaltenen Hauptvrrhandlung wurde der Weber Karl August Böhm au« Leuter«dorf, welcher de» in 8 176' ve« Strafgesetz-Buch« gedachten Verbrechen«, sowie der Körperverletzung angeklagt war, nach erfolgter Ver neinung der hierauf gerichteten Schuldfragen frei gesprochen, dahingegen wegen de« in 8 183 de« Strafgesetz-Buch« gedachten Vergehen« zu Gefängniß- strafe in der Dauer von 4 Monaten, sowie in der an demselben Tage abgehaltenen Hauptverhandlung der im IS. Lebensjahre stehende Dienstknecht Albin Eduard Petzold au« Uhhst a. T. wegen de« in 8 176' de« Strafgesetz-Buch« gedachten verbrechen» unter Annahme mildernder Umstände zu 6 Moualen Gefänguißstraft uud ebenso in der Hauptvrrhandlung am 24. November die Armrnhau-bewohnerta Johanne Wilhelmine Hantsche au« Bühlau wegen fahrlässigen Falscheide« zu 6 Monaten Gefängnißstrafe verurtheilt, von der Anklage de« Meineide« aber freigesprochen. — Der wegen EigenthumSvergehen schon vielfach bestrafte Handarbeiter Karl August Höhne au« Eunewalde wurde in der am 25. Nov. stattgefundenrn Hauptverhandlung wegen falscher Beurkundung au« Gewinnsucht und Betrug« im wiederholten Rückfalle zu 3 Jahren Zuchthaus, 600 Mk. Geldstrafe uud Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren verurtheilt. (Forts, folgt.) »* Am 23. d. M. Abend« brannten in Klein- radmeritz 4 der RittergutSpachterin Wittwe Roß berg gehörige, 480 Schock Weizen enthaltende Feimen ab. Brandstiftung wird vermuthet. (F Der Zimmermann und Hausbesitzer Carl Menzel au« Ditter«bach war am 23. d. M. Abend« jj8 Uhr vom dortigen Gutsbesitzer Apelt, allwo er den Tag über gearbeitet, fortgegangen, zu Hause aber nicht eingetroffen. Nachdem schon de« Nacht« nach Menzeln gesucht worden war, ist derselbe am 24. d. früh in einem dem rc. Apelt gehörigen kleinen Teiche ertrunken aufgefunden worden. Daß Menzel sich selbst entleibt ist nicht anzunehmen, viel mehr scheint derselbe, ohne den richtigen Weg ver folgt zu haben, gerade auf seine Wohnung züge- gangen zu sein und ist bei der großen Finsterniß in den Teich gestürzt und ertrunken. 8 In der Scheune de« Begüterten Hennig in Berthelsdorf kam am 22. d. Abends halb 7 Uhr Feuer au», wodurch dasselbe als wie das Wohn haus vom Stellmacher Lehmann ein Raub der Flammen wurde. * Dem Vernehmen nach ist der Thäter, welcher die 73 Jahre alte Wittwe Fiedler aus Schullwitz am 16. d. Nachmittag« im Walde bei Schullwitz genothzüchtigt hat, in einer Persönlichkeit aus Lömischau bei Bautzen in Dresden dingfest gemacht worden. <F Am 23. d. Vormittags ist in SkaSke Ka der in Döbra dienenden Magd Marie Schütze ge hörige Hau« mit vielen darinnen befindlich gewesenem Flach«, Werk, Kleidern und Mobiliar niedergebrannt. Hervorgerufen ist da« Feuer durch den 5j Jahre alten Knaben de« in fraglichem Hause zur Miethe wohnhaft gewesenen Handarbeiter« Schneider, welcher seiner Angabe zufolge, während der Abwesenheit seiner Eltern Streichhölzer vom Kamin weggenommen hat, um sich mittelst derselben in der Hausflur ein Feuerchen anzumachen. — Ein wiederholter Bewei«, wie nöthig es ist, daß die Eltern derartige Gegen stände gehörig verwahren, so daß die Kinder nicht dazu können. q. Umschau in der Lausitz, 25. November. Tod aufgefunden wurde der 26 jähr. Weber Donath in einem Busche bei Seifhennersdorf. — Den 17. d. M. wurde der verheirathete Dienstknecht K. G. Thoma« aus Oppach in Cunnewalde von einem Pferde so an den Leib geschlagen, daß er am 20. d. infolge des Schlage« verschieden ist. — Den 24. d. hielt der landw. KreiSverein für die Lausitz seine 81. Ausschußsitzung ab und wurde dabei in circa 4 stündigen Verhandlungen der Voranschlag auf 1881 berathen, verschiedene Anträge erledigt und mehrere Unterstützungen an Einzelvereine zu ver schiedenen landw. Zwecken bewilligt. — Am näm lichen Tage hielt im Hotel Laue zu Bautzen Herr Lämmerhirt, Geschäftsführer de« Landesobstbauverein» für Sachsen, einen höchst interessanten Vortrag über die Frage: „Was können die Lehrer für Förderung de» Obstbaues thun." E» hatten sich dazu eine große Zahl von Lehrern der Umgegend eingefunden, auch Herr Bezirksschulinspector vr. Wild, welcher sich auch bei der Debatte betheiligte. Bei den alljährlich stattfindenden Einkommen steuer - Einschätzungen ist bekanntlich zeither von vielen Personen, insbesondere von Grundstücks besitzern, Gewerbtreibenden, Rentier» rc. da» Ein kommen zu niedrig declarirt worden. Die Beseitigung diese« UebelstandeS wäre schon um deswillen recht Wünschenswerth, damit nicht diejenigen Personen, welche gewissenhaft ihr volle» Einkommen angebrn, für Andere zahlen müssen uud damit nicht fernerhin die sEivschätzungS-Commissionen förmlich darauf hin gedrängt werden, jede Declaration mit Mißtrauen zu betrachten und öfter» erhöhte Einschätzungen mitunter auch wohl da, wo sie nicht am Platze sind, eintreten zu lasten. Schon zeither soll in vielen Fällen auch in Dresden und anderen Städten da« Straf verfahren wegen Steuerhinterziehung ringeleitet worden sein, ja e» stehen auch mehrere öffentliche Gerichts verhandlungen wegen diese» Vergehen« bevor. Wenn aber künftig die Behörden alle Versuch«, durch Ab gabe unrichtiger Declaration Steuer zu hinterziehen, strenger al» zeither ahnden wollten, so wäre dir« nur sehr zu wünschen «st Rücksicht auf die ehilicheu, gewissenhaften Steuerpflichtigen und auf Diejenige», deren Einkommen den Einschätzungs-Eowmisfionm genau bekannt ist, z B. die Beamten und Pensionäre, Offiziere, Geistlichen und Lehrer, Arbeiter uud Ge hilfen. Die Ausrede, daß nur trrthümlich falsch declarirt worden sei, kann doch beim Strafverfahren unmöglich beachtet werden, denn es sind jeder Declarations-Aufforderung die oöthigen Erläuterungen beigrdruckt. E« hat sich also Jedermann die un angenehmen Folgen einer zu niedrigen Declaration, nämlich di« Bestrafung um da« Bier- bi« Zehnfache de« Steuerbetrag«, besten Hinterziehung versucht worden, selbst zuzuschreiben. Nach der neuen Prozeßordnung kann der Gläubiger, wenn der beauftragte Gerichtsvollzieher nur wenig Sachen pfändet, die nicht genügen, und bescheinigt, daß er mehr nicht vorgefunden habe, wenn auch der Beklagte noch unbewegliches Ver mögen hat, von demselben die Leistung de« Offen- barungSeide» verlangen. Der Kläger ladet den Be klagten zu diesem Behuf« vor da« betr. Amtsgericht. Der Beklagte hat zu schwören, daß er sein Ver mögen angegeben und wissentlich nicht« verschwiegen habe. Weigert sich der Beklagte, diesen Eid aus zuschwören, oder erscheint er in dem angesetzlen SchwörungStermin nicht, so kann derselbe auf Antrag ufid Kosten de« Gläubiger» in Haft genommen werden, die Haft darf jedoch nur 6 Monate dauern. Der erste derartige Fall ist im Laufe voriger Woche am Amtsgericht in Greiz vorgekommen und sitzt der betreffende Schuldner bereit» hinter Schloß und Riegel. Am 22. Nov. wurde in Bautzen der Elisabeth- landtag der obcrlausitzer Stände des Landkreise» unter Vorsitz de» Lancerältesten Hempel abgehalten. Abgesehen von der Erledigung einer Anzahl laufen der Geschäfte von Verleihungen von Stipendien bot dieser Landtag ein allgemeinere» Interesse, weil auf demselben über die feiten der Stände wegen Be seitigung der durch die Ueberschwemmungen am 14. Juni d. I. im Landkreise entstandenen Schäden zu ergreifenden Maßregeln Beschluß gefaßt worden ist. Nach einem eingehenden Referate de» LandeSbestalltrn v. Zezschwitz wurde auf Vorschlag de» Direktorium» beschlossen: 1) mit Rücksicht auf die ausschließlicht und im Erfolge ausreichende Verwendung der von dem Lentralhilfscomitee in Löbau gesammelten Gelder im Betrage von 740,000 M. (einschließlich eine» StaatSzuschusse» von 250,000 M.) zur Unter stützung der durch die Ueberschwemmungen geschädig ten Privatpersonen von einer weitern Entschädigung der betroffenen Privatpersonen durch die Stände ab zusehen; 2) den an ihren Brücken, Wegen, Ge bäuden u. s. w. geschädigten hilfsbedürftigen Ge meinden des Landkreise», und zwar die Stadt Zittau abgerechnet, einschließlich der betroffenen 3 stadtmit leidenden Gemeinden (Hirschfelde, Mittelherwigsdorf und Wittgendorf) eine Unterstützung in folgender Weise zu gewähren. CS sollen denjenigen Ge meinden, welche unter Autorisation ihrer Aufsichts behörde zu Wiederherstellung erheblicher Wasserschäden an Wegen rc. amortisirbare Darlehen bei der land ständischen Bank unter den üblichen Bedingungen bi« zum 1. April 1881 aufnehmen, au» ständischen Mitteln 12,500 M. jährlich zur Verzinsung und Amortifirung der Darlehen gewährt werden, und zwar 6250 M. au» den Vertretern der Landkreis gemeinden zur Verfügung stehenden, zum Theil be reits zurückgelegten Zinsen des Landkreisvermögeos und 6250 M. au« den für die Jahre 1881 bis mit 1897 zur Verfügung zu stellenden Zuschüssen. au» den Erträgnissen.der landständische« Bank. Die Ge- sammthöhe der zu gewährenden Darlehen -ist auf 200,000 M. fixirt worden, und wird daher die Amortisation derselben in einem Zeiträume vou 15,14 Jahren erfolgen. Die betreffenden Gemeinden haben hiernach zur Verzinsung und Amortisation der au» der Bank entnommenen Darlehen nur 3 Procent belzutragrn. (Dr. I.) Dem Mörder des Herrn Hauptmann a. D. von Carlowitz, dem vormaligen Förster Julius Leberecht Dathe, welcher in voriger SchwurgerichtSperiodr zu« Tode verurtheilt worden ist, wurde am 25. d. die Entschließung Sr. Maj. des König» publicirt, wo nach da« Toderurtheil auf dem Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthausstrafe verwandelt worden ist- Der Verbrecher ist am 26. d. in die Strafanstalt zu Waldheim eingeliefert. Der in der Schwurgerichtssitzung vom 25. Sept, d. I. wegen Untreue und Unterschlagung im Amte zu drei Jahren Gefängniß verurtheilte Forstrentamt« mann August Reinhold Gretichel au« Schandau hatte ein Gesuch eingrreicht, di« ihm zuerkauute Strafe auf der Festung Königstein verbüßen zu dürfen, er ist damit jedoch abfällig beschieden und am 24. d. in da« Lande»g«fängniß zu Zwickau «tu- gelirfert worden.