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jedem etwas atmet den m Abschnitt, Novell» oon einer Novell, ilungen üb« anaen u. f.». Inserate, welche in diesem Blatte dir weiteste Berbreituas finden, werden bi« Dienstag und Freitag früh» Uhr anae» nommen und kestet dir dreigespaltme Sorpuszeile K> Pf»- Geringster Jnseratenbettag 2b Pfg. Lesehalle für lin erscheint, man jetzt mit der Ertheilung de» «rmenrechtea sehr streng; diese« biete also nicht die nöthige Abhilfe. In Anbetracht dieser Verhältnisse stelle er deshalb den Antrag: Die Kammer wolle beschließen, die königliche Staatsregierung zu ersuchen, beim BundeSrathe auf Abänderung de» Gerichtskostengesetzt» unv Herab setzung der. in demselben festgestellten Kostenbeträge hinzuwirken. " !—' i"' Justizminister von Abeken: Die Klagen, die jetzt über da» GerichtSkosten- gesetz laut werden, beruhen meistentheil«, vielleicht ausschließlich auf der regelmäßigen Erforderung von Kostenvorschüssen. Das ist etwa» Ungewohnte». Bisher stellte man oft einen Proceß an, ohne im Voraus gehörig zu überlegen, was für den eignen Beutel dabei herauskommen werde. Die Meisten processiren ja wohl dona ü<ie, in der Meinung, daß sie im Rechte seien, erwarten daher Ver- urtheilung und auch die Kostenerstattung Seiten de» Beklagten. Sehr oft aber unterlassen die Parteien, sich im Vorau» auch darüber zu vergewissern, ob denn im Falle der Erlangung eines günstigen richter lichen Urtheils vom Beklagten etwas zu erlangen sein werde, über die Zahlungsfähigkeit de» Beklagten, und außerdem auch darüber, ob man e» mit einem Zahlungswilligen oder einem von Denjenigen zu thun habe, die zwar zahlen könnten, aber nicht wollen, und jede» Mittel ergreifen, um den Gläubiger um den im Proceßweg erstrittenen Anspruch zu bringen. In der Nothwendigkeit, beim Beginn de» ProcesseS einen Vorschuß zu leisten, liegt für den Kläger ein Anlaß, sich im Voraus über die Ver hältnisse zu vergewissern, von denen es schließlich abhängt, ob er seinen Anspruch, wenn er ihn durch geführt hat, auch wird realisiren können, ob der Schuldner Etwa» besitzt, oder ob er Jemanden hat, der ihm zur. rechten Zeit mit einer Intervention zu Hilfe kommt. Die Einforderung «ine« Kostenvor schusses gewährt die Vorthrile, die e» haben würde, wenn überhaupt das Creditnehmen im Handel und Wandel nicht in dem Maße überhand genommen hätte, wie e« bisher der Fall gewesen. Ich will ein Urtheil darüber nicht aussprechen, ob die Tax vorschriften de» Gerichtskostengesetze» an und für sich verhältnißmäßig richtig sind oder nicht Da- wird er Große in „Neuzeit, uflage erfreut, :iden dürften. >en Journal», >ige und drei« Mark L5 Pf. eimniß de» jaltes ist auch egende Nr. 1 iomane, zwei erlei, Räthsel surch Einblick en Materials Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mol, Mittwoch« u. Sonnabend», und kostet «lnscdließllö »er Gönn ab end« erscheinenden „belletristischen Beilage' vierteljährlich I Mk. bv Pfg. auch bei der Redaction de» Gesetze» selbst schon sich gesagt, daß nach einigen Jahren darüber anderweit cognoscirt werden müsse, ob e» btt den gewählten Sätzen verbleiben könNe oder > nicht: Jetzt getraue ich mir selbst nicht, mir ein definitive» Urtheil darüber zu bilden. Im weiteren Verläufe her Debatte brachte der Abg. Lehmann da» Institut der Frieden-richter zur Sprach« und bemängelte, daß dasselbe nicht auf dem Gesetzeswege eingeführt sei. Eine Behörde könne nur durch Gesetz geschaffen werden. Auch da» preußische SchiedSmannSinstitut beruhe auf Gesetz und durch diese» Gesetz sei auch die fakultative Gütepflegung vor den Schied-männern in allen bürgerlichen Rechtsachen eingeführt, die sich in vielen Fällen empfehle. Da» preußische Gesetz unterscheide sich aber von der sächsischen Verordnung auch da durch, daß für dieses Verfahren Richt» zu zahle» sei, wogegen in Sachsen für da» Verfahren vor dem Friedensrichter eine Mark gezahlt werden müsse. Ferner würden in Sachsen die Friedensrichter er nannt, in Preußen aber die SchiedSmänner von den Gemeinden gewählt. Es sei doch sehr wichtig, daß die Inhaber dieser Ehrenämter au» dem Vertraue« ihrer Mitbürger hervorgingen. Er beantrage deshalb: Die Kammer wolle die k. Staatsregierung ersuchens 1) eine der preußischen Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 entsprechende Gesetzesvorlage, in welcher von den Gemeindevertretungen erwählte SchiedSmänner oder Friedensrichter a) in den § 420 der Strafproceßordnung ge dachten Fällen (wegen Beleidigungen) obli gatorisch, d)in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf An rufen einer oder beider Parteien fakultativ, in beiden Fällen aber für die Parteien kostenfrei die Sühne versuchen, entweder noch diesem Landtag« vorzulegen oder im Verordnungswege mit Vorbehalt der landständische« Zustimmung zu erlassen; 2) in gleicher Weise im Gesetz« oder Verordnung»« Wege nach Analogie de» bisherigen sächsischen Ver fahren» s)für die nach 8 471 der Eivilproceßordnung abzuhaltenden Sühneversuche, d) für alle diejenigen Amtsgerichtssachen, welch« gleich im ersten Termine verglichen werden, GerichtSgebührenfreiheit einfahren. Abg. Oehmichen: Gewissermaßen im Anschluffe zu dem soeben Borgetragenrn erlaube er sich, folgen den Antrag einzubringrn: Die Zweite Kammer wolle beschließen: s)die königliche Staat»regierung zu ersuchen, e» wolle dieselbe, sobald eine Abänderung der Strafproceß ordnung vom 1 Februar 1877 bei deck» Bunde-rath« in Frage kommt, bei demselben dahin wirken, daß auch 8 420 Abs. 2 so abge- ändert werde, daß der in 8 420 Abs. 1 vorge- schrtebene Sühneversuch nicht blo» in solchen Fällen, in denen die Parteien in demselben Gs- meindebezirke, sondern auch in solchen Fälle», in denen sie im Bezirke einer und derselben Der- gleichsbrhörde wohne», stattzufinden habe; d) die Erst« Kammer zu ersuchen, diesem Beschluss« beizutrtten. 5 fizior verließ an «loß »u Pari», in Mlitärmantel um- en zu eilen; denn rßen und auf den von welcher hier jeute in der un> ends und Nacht- Stellen Laternen, Punkten nur dem massen, Srker und Als der junge rat an einer Ecke seichen, doch die , Lieutenant Col- edete blieb nun nflossene Gestalt, ihn gewartet zu «scheiden, ob die- m breitkrämpigen erwurf, der bi» eredete kurz, in- sn Eolbert!" — lich gemacht!" — Stimme kommt cnen! Hört mich bert? Eilt nicht Eurer Wohnung, , als stockte die zehenden Gestalt anzugehören — n mir wollt, so Euch! Ich ver- mit wem ich zu mdern auch der nkt Euch wichtige e Loos, daß Ihr seid zu Großem nd nun genug!" lücklich?" lachte Seonore's Liebe? ich!" — „Haltet Ihr sollt mir utenant Colbert! nicht! DieBot- i's Herz — doch nicht treu!" — sine gute Absicht iure Anklage ist Nähe oder Ihr >th glaubt mcht Ihr zu Eurer at! Schlangen it! Ich warne die Euch ver- oenden, um zu iftes der Eifer- och mit leisem er sich ab. Er oder eine Frau atte fie ihn be reicht. Er blieb leuchtet waren. § einsehen; denn blickte hinein — el geschnittenes e de» Mannes, n Augen konnte inruhe und Er en Nahrung in !, als sonst und Knaben, seinen und nicht sein« j war Leonore? »geduldig und kam ihm sein sein schien, ob- „Wo ist Ma- nicht, gnädiger ein, „ich weiß weiß es nicht!" abriel?" fragte uhig" - „Ich sollte es auch I i willst!" sagte Diener, „was a kennst mich, i ist, mir treu i Unrecht!" — begangen, ich I er die Hände I Gebieter auS- fragte Aymar steh', was Du es nicht ge- zst etwas vor ucht über die blickte finster zu ihm auszu- Bestellungen werden bei allen Postanstaltrn de« deutschen Reiche«, für BischöfSwerda und Umgegend in der Expedition diese« Blatte« angenommen. Aünfunddrei-tgffer Jahrgang. Vom 1. April d. I an wird die Stelle de« Schulgelver-Einnehmcrs mit derjenigen de» SchulhauSmann» hier vereinigt werden, und suchen wir zu deren Uebernahme eine geeignete Persönlichkeit. E» ist mit dieser Stelle ein fester jährlicher Gehalt von 600 Mark neben vollständig freier Wohnung, Heizung und Beleuchtung verbunden, jedoch hat deren Inhaber eine Cautioo von 600 Mark zu stellen. Zur Uebernahme derselben geeignete und geneigte Personen wollen ihre selbstgeschriebenen Gesuche bi» zum 31. Jannar d. I. bei uns einreichen. Stadtrath Bischofswerda, am 12. Januar 1880. Sinz. —— Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen «nd Umgegend. Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschatt, -er Königl. Schul-Infpection u. -es König!. Hanptsteneramt-s zu Pärchen, sowie -es König!. Amtsgerichtes un- -es Sta-trathes zu Vijchofswer-a. Gegen den unten beschriebenen Eisenbahnarbeiter Carl Heinrich Salomo au» Roßwein, welcher flüchtig ist, ist di« Untersuchungshaft wegen Unter schlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in da» AmtSgerichtSgefängniß zu Bischofswerda abzuliefern. Bischofswerda, am 9. Januar 1880. Der Königliche Amtsanwalt. vr. Höcker. Beschreibung: Alter: 27 Jahre, Größe: 1,^ Meter, Statur: mittel, Haare: dunkelblond, Bart: dunkel-blond, Schnurrbart, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, 'Sprache: Deutsch. politische Weltschau Die schrecklichen Ueberschwemmungen, welche gegenwärtig die schönsten Gegenden Deutschland» verwüsten, machen die unlängst von Preußen ange regte Regulirung der Wasserstraßen zu einer brennen den Frage. Es wird vielfach das Bedenken laut, daß das zur Zeit herrschende System der Strom- regulirung derartige Catastrophen eher fördere als verhindere, und daß es nicht ausrciche, die Ufer- tewohner zu schützen. Hoffentlich wird diese eminente Culturfrage zur Reichssache gemacht werden, denn sie ist des einmüthigen Zusammenwirkens Aller Werth. — Drei Monate sind seit Einführung der Justiz r es orm vergangen und schon werden SchmerzenSrufe aus dem Volke laut. Durch breite Schichten der Gesellschaft gehen lebhafte Klagen und zernichtende Urtheile; sie lassen sich nicht vornehm ignoriren oder mit dem Hinweise abfertigen, daß jede UcbergangSperiode Harren besitze und nur ein weiteres Einleben der Reform nöthig sei, um ihren Werth zu erkennen. Namentlich klagt man allge mein über die Höhe der GcrichtSkosten. Gerade Lieser Gegenstand gab vorige Woche zu einer höchst eingehenden Debatte in unserer zweiten Kammer Anlaß und wir halten den Gegenstand für wichtig genug, um hier nochmal» darauf zurückzukommen. Angeregt wurde die Sache vom Abg. Freitag. Der selbe erläuterte an Beispielen, wie hoch die Kosten sich auch in kleineren Processen belaufen. Ein Dienstmädchen, das einen Lohn von 21 Mk. ein klagen wolle, könne der Anwalt nicht annehmen, wenn sie nicht zunächst 10 Mk. Kostenvorschuß er legt habe ; und dann habe der Anwalt für sich noch keinen Heller. Das treffe besonders die sächsischen MechtSanwälte sehr hart, die bisher gewohnt gewesen seien, im Wesentlichen ohne Kostenvorschuß zu Processiren. Der sogenannte Nein« Mann könne gar nicht processiren. Es sei ein Leichtsinn, wenn «r es thue. Und lediglich da» Gerichtskostengesetz trage die Schuld an diesen Verhältnissen. Im Reichstage sei bei der Berathung dieses Gesetzes ausgesprochen worden, man wolle damit einer allzu großen Häufigkeit der Processe entgegenwirken. Die Abschreckungstheorie, die darin liege, sei aber die verwerflichste, die er sich denken könnte. E» entstehe . „ , „ , hierdurch auch eine RechtSuNpcherheit, wenn sich erst die Erfahrung zu lehren haben. Man hat ja -Jemand sagen müsse, er könne einen Anspruch nicht verfolgen, den der Nachbar mit Erfolg geltend «achen könne nur deshalb, wey er rin paar Thaler «ehr Geld hat. Nun sei zwar da- «rmenrecht vorhanden; e» gäbe aber sehr viele Leute, die mit Mühe und Noth gerade ihre Familie ernähren könnten, aber nicht soviel Geld hätten, um einen Proceß zu führen, oder sich scheuten, mit der Vitt« -mm da» «rmrnrecht hervorzutteten. Außerdem sei