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Sonnabend, den 7. Februar. 188« O. Kupfer. 8, 30 3S0 «0 3 se Au» Anlaß der jetzt in Schirgiswalde ausgetretenen Blättern-Epidemie und de» Umstande«, daß den desfallsigen polizeilichen Anordnungen de» dortige» WürgermeisterS nicht allenthalben nachgelommen wird, sieht sich die unterzeichnete Amt«hauptmannschaft veranlaßt, nicht nur für den vorliegenden Fall jene -Anordnungen noch besonder» einzuschärfen, sondern auch für zukünftige Fälle im Bezirk der unterzeichneten Amtshauptmannschaft rin für alle Mal folgende allgemeine Anordnungen zu treffen. E» sind: 1) Diejenigen Häuser, in welchen Blatternkranke sich befinden, von dem Verkehr nach und von Außen — mit alleiniger Ausnahme desjenigen der Aerzt« — abzusperren und Lebensmittel, «rzeneien und dergleichen den betreffenden Bewohnern ohne Betreten de« Hause« zuzuführea. Außerdem find die fraglichen Häuser, um dieselben in einer sofort in die Augen fallenden Weise al« KrankheitSorte kenntlich zu machen, an den Thüren oder sonstigen geeigneten Stellen von Außen mit Anschlägen zu versehen, welch« in großer deutlicher Schrift die Worte: ,^Hier find die Blattern" zu enthalten haben. 2) Die Stuben, in welchen Blatternkranke verstorben, sind ebensowie die darin befindliche Wäsche und Kleidungsstücke gehörig zu deSinficiren. Die DeSinfection hat unter Aufficht der Ortspolizeibehörde durch Verbrennen von Schwefelpapier zu erfolgen und müffen die hierdurch erzeugten Dämpfe mindesten« 5 Stunden lang auf die bezeichneten Gegeostäade eingewirkt haben. Nach erfolgter DeSinfection ist die fragliche Stube frisch zu überweißen. 3) Bei allen durch die Blattern erfolgten Todesfällen sind die Leichen unverzüglich nach der Todtenhalle zu überführen. Ferner hat in alle» diesen Fällen da« stille Begräbniß einzutreten, rücksichtlich welches die näheren Bestimmungen au« ß 76 de» Leitfaden» für die Gemeinde vorstände, 4te Auflage, zu ersehen sind. 4) Ein jeder Erkrankungsfall ist Seiten de» betreffenden Haushaltungsvorstandes innerhalb 21 Stunden der betreffenden Ort-polizrl- behörde und von dieser sofort anher auzuzeigen. 5) Eventuell hat auf Antrag de« Herrn Bezirksarzte« nach Vorschrift von § 17 der Ausführungsverordnung zum Jmpfgesetze (Seite 174 de« Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1875) schleunigst eine außerordentliche Impfung stattzufiaden und ist solchen Fall« da« Röthige von den Ortspolizeibehörden seiner Zeit sofort vorzubereiten. Bei der großen Gemeingrsährlichkeit dieser Krankheit find diese Anordnungen mit der größten Strenge durchzuführe», insbesondere habe» -Hie OrtSpolizeibehvrden allen Unterlassungen, Säumnissen oder Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen, beziehentlich den auf Grund derselbe« voa Letzteren getroffenen Verfügungen mit angemessenen ZwangSmaßregel» entgegenzutreten, beziehentlich dieselben zur Bestrafung anher anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen aber sind sowohl au den Ortspolizeibehörden, insoweit sie diese betreffen, al« auch an den betreffenden Privatpersonen, insoweit nicht Bestrafung nach § 327 de« Strafgesetzbuchs (Gefängnißstrafe von drei Monate» bis zu zwei Jahre«) eintritt, mit Ordnungsstrafen bi« zu 300 Mark zu ahnden. Bautzen, am 4. Februar 1880. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza in den Forstorten: Bergwerk, Langen- Brücken, Goldberg, DiebSwinkel Klunst, Kegelschub, Resselberg, Kohlstatt, Dachsgarten, Sriftveg, Bachhübel, Semmelsteig, Mühlen uud Lindbornleithe und zwar in den Abtheilungen: 12, 15, 16, 20, 25, 26, 30, 33, 3H. 36, 40, 50, 55, 5S, 64 und 67, üvkaimtllinek unL- Den «., IO. und 12. Februar d. I sollen folgende im Neustadter Forstreviere aufbereitete Hölzer, alS: Montag, -en S. Februar I., ävr iw Hoknslile au övr XvuslM-StvwiMolmsiIorkvr kkaii88vv gelegenen üsrealkekvn 6s8tmrtk8edskt von 137 Stück weiche Stämme, aspene dergl., weiche dergl., 0-r» Wellenhundrtt harte- Scheitgebundholz, 0,70 . «eiche- dergl., 0^, .» harte-Reißig u. -igo - welche-dergl., Aer sächWe Lrzähler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -er Königl. Amtshauptmannschatt, -er Königl. Schul-Inspection u. -es Königl. Hauptsteueramtes zu Dauhen, sowie -es Königl. Amtsgerichtes un- -es Sta-trathes zu Dischofswer-a. 133 Raummeter weiche Rutzscheite, Dienstag, den L0. Februar d. I ed«oä»8«ld8t von Vormittags » Uhr an 28 Raummeter buchene Brennschette, aspene dergl., weiche - Vormittags 10 Uhr an 15—26 Meter lang, 16—36 Centimeter Mittenstärke, oben stark, Vies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mel, ARieewsch» u. Sonnabend«, und kostet einschliehlich -0« Sonnabend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich I Mk. LV Pfg. Bestellungen werden bei allen Postanstalten de« deutschen Reiche«, für B!schof«werda und Umgegend in der Expedition diese« Blatte« angenommen. AünfuuddrelßWer^Jahrgaug. Inserate, welche in diesem Blatte dir «eitest« verbreit»» finde«, «erden di« Vien«tag und Freitag früh» Uhr an-e» aomme» n»d kostet dir dreigespaltene Sorputzeii« tl> Ps» Geringster Jnseratenbettag LL Pfg. Bekanntmachung. 414 buchene Klötzer, 2-4,s - - 13-37 a 2 p birkene dergl., 4 B B 18—22 e 5 a erlene - 3,s B B 10-29 a 26 v aSpene - 3,»-4 B - 17-35 - 4283 B weiche - 3,5—4,8 B B 13-58 0 1051 - Röhrklötzer, 3,5 B 0 14-28 284 - - Zaunriegel, 4-4,s B - 11—12 - 134 B - Baumpfähle, 4 B B 5-10 B 4 - buchene gekürzte Derbstangen, 4 B B 11—12 B