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schenk mit kstkllt- lllvarl'ielttiiiiZ, >ä r-ämmtliede« 8. 42 so. nlt Verpseitvvz ;k Nsfk 6. — Amtli che Pekanntmach««ge«. Bekanntmachung. Infolge des eingetretenen Schneefalle» werden die Wegebaupflichtigen de» hiesigen amtShauptmana« r schaftlicheu Bezirk« unter Bezugnahme auf den diesseitigen Erlaß vom 4. December 1875 andurch veranlaßt, vä Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark alle CommunicationSwege, welche mit Bäumen Ächt gchflanzt sind, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen,'sofort mit mindesten» 2 Meter hohen, an derb oberen Ende mit Reißigbüscheln oder Strohwischen versehenen, gehörig zu befestigenden, Stangen voll «^sprechender Stärke, in regelmäßigen Abständen von höchstens 20 Metern auf beiden Seiten abzustrcken und die Absteckung, so lange Schnee liegt, jederzeit in ordentlichem Stande zu erhalten, nicht minder auch den Schnee auf den CommunicationSwegen unverzüglich auszuwerfen, sobald durch solchen der Verkehr auf letzteren gestört wird. Hierbei hat man noch besonders hervorzuheben, daß da» Abstecken der Wege mit blosen Reisern oder Büschen, wie solches bisher immerhin noch vorgekommen, durchaus unzulässig ist und ebenso bestraft werden wird, als wenn die Absteckung gar nicht erfolgt wäre. Im Allgemeinen Verkehrsinteresse ist die strengste Befolgung dieser Anordnung zu erwarten und wird aus dieser Rücksicht jede zur,Anzeige gelangende Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Bautzey, am 3. December 1878. König siche Amtshauptmannschaft. von Salza Bekanntmachung. Die nächste öffentliche Sitzung de» Bezirksausschusses findet Donnerstag, den 12. December d. I., Vormittags 10 Uhr, Kirchgasse 16, » 8, N«» 8, gen Beachtung etührt. »m Lszvr. N, t 2 8> , 24, stens empfohlen, Arbeitskörbchen, htsessel, Kinder- Cigarrenwagen, Ihrenständer und d. O. te voiWnektet, »t8k«8t« .reßhefe, llack, Sischeftvrda. im Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft statt und wird bezüglich der BerathungS- gegenstände auf die in der Hausflur, Goschwitz Nr. 705, am AmtSbrete aushängeuden Anschläge hierdurch verwiesen. Bautzen, den 4. December 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza. — Ostld. Am Abende des 21. November d. I. sind au» der Gestudestube de« Äcbgerichtes zu GeißmannS- dorf ein Pelz und ein Ueberzieher, welche Gegenstände bereit« wieder erlangt worden sind, vermuthlich durch den unten näher signalisirteo Menschen entwendet worden, was zur Entdeckung des ThäterS hiermit bekannt gemacht wird. Bischofswerda, de» 30. November 1878. Königliches Gerichtsamt. Manitius Schl. Signalement: Statur: mittel; Gesichtsfarbe: blaß; Bart: kleine» Schnurrbärtchen; Anzug: schwarze Tuch- oder Stoffmütze, rothbraunes Jaquet, dunkle Stoffwrste und lichtgraue Hosen; äußere» Au«, sehen: da- eine« gut gestellten Dienstknechtes. Nach 8 39 de« Einkommensteuergesetze» vem 2. Juli 1878 sind alle diejenigen Einkommensteuer- Beitragspflichtigen, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1600 Mark bleibt, zur schrift lichen Declaration ihres Einkommen« unter Zufertigung eine« DeclarationSformulare» aufzufordern. Wenn nun mit der Aussendung dieser DeclarationSformulare in hiesiger Stadt vom 7. d. M. an begonnen werden wird, macht der unterzeichnete Stadtrath in Gemäßheit 8 33 der Ausführungsverordnung zu obigem Gesetze vom 11. October 1878 hierdurch bekannt, daß auch Denjenigen, welchen eine Declarations ¬ aufforderung nicht behändigt wird, es freistcht, eine Declaration über ihr Einkommen innerhalb einer Frist von 10 Tagen und zwar vis mit 17 Deeewber d. I. beim unterzeichneten Stadtrath einzureichen, zu welchem Behufe denselben DeclarationSformulare unentgeldlich auf Verlangen in hiesiger RathSexpedition werden verabreicht werden. <' ? , , . Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleicheo Vertreter von Stiftungen, Personenvereinen, Anstalten, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerb- ausgestatteten BermögenSmaffen hierdurch aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehendlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w„ soweit.dieselben ein steuerpflichtige» Einkommen haben, beim unterzeichnete« Stadtr-üh auch dann rinzureichen, wenn ihnen deshalb besonder« Aufforderungen nicht Mehen sollten. Stadtrath Bischofswerda, am 6. December 1878. -