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Der Gemeinderath daselbst. Lteglich. n hiesigem Der Gemeinderath. an Der Gemeinderath. r,251 des 2. August wenigstens düng auf- » wisst«-'" ichtigkeitS- > erst inb i während- Criminal- n werden die Wähl ern Wahl termine^ zebe Gott^ iz wieder ktzltäHlltMSkliUIIL. Den 2L. UN- SS. Juli a. v. sollen folgende im Neustadter Forstrevier aufbereitete Hölzer, als: Mittwoch, -en 2L. Juli a o., jo 6kl» iw sn <ier^vu8ts6t-8tvini8l^vIm8ä«rkvrLdsu88ev zvlvzeaen Ü8esli86l>6n 6«8tvir1d8ed»K, von Vormittags 10 Uhr an, -chwartz. als Zeuge j öffentlich Nachdem hi« Einschätzung de« steuerpflichtigen Einkommen« in dem 43. EinschätzungS-District t SteuerbezirkS Bautzen beendet und da« Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden iß, W ff so werden in Gemäßheit der in 8 46 de« Einkommensteuergesetze« vom 22. December 1874 enthaltenen ' Bestimmungen alle Personen, welche an hiesigem Orte mit Zubehör ihre Beitrag-Pflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit de« 8 45 de« Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung de« Einschätzungsergebnisses sich bei dem hiesigen Ortssteuereinnehmer Herrn CarlProtze anzumelden. GeißmannSdorf mit Pickau, am 15. Juli 1878. l - Der Gemeinderath. Aufforderung an Einkommensteuer - Beitragspflichtige, die Kenntnißnahme vom Ergebniß der Einkommen schätzung betreffend. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in dem 37. EinschätzungS-District de« Steuerbezirks Bautzen beendet und das Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen ! Bestimmungen alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die In Gemäßheit des 8 45 des Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des EinfchätzuogSergebnisses sich bei dem hiesigen Orts steuereinnehmer Herrn Carl Schreyer anzumelden. BelmSdorf, am 15. Juli 1878. Schl. Itt, worauf l vom 10- Aufforderung an Einkommensteuer-Beitragspflichtige, die Kcnntnißnahme vom Ergebniß der EmrommenschäHung betr. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in dem 37. EinschätzungS-District de- Steuerbezirks Bautzen beendet und das Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht Worden ist, so werten in Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit des 8 45 des Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat können behändigt werden, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei dem hiesigen Orts steuereinnehmer Schramm anzumelden. Schmölln, am 15. Juli 1878. Aufforderung Seitragspflichtige, die Kenntnißnahme vom Ergebniß der EinkommenschäHung betr. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in dem 42. EinschätzungS-District de» Steuerbezirks Bautzen beendet und das Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden ist, so werden in Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Beitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit des in 8 45 Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnisses sich bei dem hiesigen OrtS- steuereinnehmer Herrn Friedrich August Haufe anzumelden. Frankenthal, am 15. Juli 1878.