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legen. Aber jetzt/ was geschW Mt? morgen? Sie, al» Jurist müssen da» doch wisst« -— Nun wahrscheinlich wird Hödel die Nichtigkeit»» beschwerde einlegen, und über diese wird erst iur September entschieden werden können. Denn während- dcr Gerichtsferiea findet eine Sitzung de» Criminal-- Plenum» de» Obertribunals nicht statt. „Scheußlich", brummte der alte Herr, »gebe Gott^ daß unsere sentimental angekränkelte Justiz wieder drastisch werde!" Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nach erfolgter Ernennung der Wahlcommissare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen werden die Herren Wahlvorsteher der aus den hiesigen Ortschaften gebildeten einzelnen Bezirke veranlaßt, die Wahl- - Protokolle mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken »«gesäumt, jedenfalls aber so zeitig dem Wahl» commissare einzureichen, daß sie spätestens im Laufe des dritten Tages nach dem Wahltermine- in dessen Hände gelangen. Als Wahlcommissare sind ernannt worden für den H. Wahlkreis: Herr Amtshauptmann von Thielau zu Löbau, den Hl. Wahlkreis: Herr Regierungsrath von Zezschwitz hier und für den Viil Wahlkreis: Herr RegierungSrath Lingke zu Dresden. B a u tz e 'n , den 12. Juli 1878. Die Königliche A in t s h a u p t m a n n s ch a f t. von Salza Steglich. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 26. Juli 1878 das dem Schankwirth Carl Friedrich Ernst Opitz in Niedernenkirch zugehörige Grundstück Nr. 2/251 de» Catasters, Nr. 2 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Niedernenkirch, welches Grundstück am 12. August 1876 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 10,000 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. B i s ch o f s w e r d a , den 11. Mai 1878. Königliches Gerichts» mt. Manitius. - Schwartz. Der Glasmacher Franz Schwärz ist auf eine von ihm Hierselbst erstattete Anzeige hin als Zeuge abzuhören. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort rc. Schwürz's hier unbekannt ist, wird re. Schwärz öffentlich geladen, spätestens bis zum 1. August 1 878, Nachmittags 2 Uhr, an unterzeichneter Gerichtsamtsstelle zu erscheinen und seiner Abhörung gewärtig zu sein, oder doch wenigsten» bis zu dem gedachten Termine seinen derzeitigen Aufenthaltsort hier anzuzeigen. Alle Behörden und deren Organe aber werden ersucht rc. Schwärz auf diese Vorladung auf» merksam zu machen und vom Erfolge Nachricht anher gelangen zu lassen. Bischofswerda, den 10. Juli 1878. Königliches Gerichtsamt. Manitius. Schl. In der Zeit vom 21. Juli bis mit 31. August finden die gesetzlichen GerichtSferien statt, worauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht wird, daß in dieser Zeit nur die in der Verordnung vom 10. März 1859 als dringlich bezeichneten Angelegenheiten erledigt werden können. Königliches Gerichtsamt Bischofswerda, am 1. Juli 1878. ManitiuS die stoische Haltung diese» Schutz« MMtiu». Wenn ich an seiner Stelle wäre, ich hätte MHemOhrfeigengesichte, diesem niederträchtigen HanS- Wiüst, schon zwölfmal hinter die Löffel gehauen. Da» Dckragr der Teufel! Solche Kerl», die aus Eitelkeit Windigen, muß man auch an der Eitelkeit strafen. DDiesen Hödel würde ich durch die ganze Stadt führen Kund an jeder Straßenecke einmal gründlich aushauen ^Haffen, und wenn die ganze Procedur einen Monat dauerte. Dann aber würde ich ihn auf Lebenszeit in ein Irrenhaus schicken und in die Zwangsjacke