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Schwartz. Die Wählerlisten der beiden Wahlbezirke hiesiger Stadt für die auf den 30. Juli d. I. anbe- raumte Reichstagswahl liegen vom 2. Juli d. I. zu Jedermanns Einsicht in der hiesigen Rathsexpedition acht Tage lang aus. Wer dieselben für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies binnen der gedachten Frist beim unterzeichneten Bürgermeister unter Beibringung der Beweismittel für seine Behauptungen, falls solche nicht auf Notorietät beruhen, schriftlich anzeigen oder zu Protocoll geben. Stadtrath Bischofswerda, am 28. Juni 1878. - Robert Sinz, — — Bürgermstr. Bekanntmachung. d Zur Beschlußfassung über verschiedene Bezirksangelegenheiten soll die nächste Äezirksversammlung Montags, den 8. Juli 1 878, Vormittags 10 Uhr, in dem Schwurgerichtssaale des Schlosses Ortenburg abgehalten werden und wird an die Herren Bezirkstags- Abgeordneten noch besondere Einladung erfolgen. Bautzen, den 24. Juni 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza Steglich. Alle Diejenigen, welche sich mit der Zahlung von Schulgeldern zur hiesigen Schulcasse in Rest befinden, werden hierdurch zu deren unverzüglicher Abführung aufgefordert, indem nach Ablauf diese- Monats gerichtliche Hilfe zur Beitreibung der Reste in Anspruch genommen werden wird. Stadtrath Bischofswerda, am 24. Juni 1878. . Sinz —— — Schwartz. Am Morgen des 18. dieses Monats sind aus dem Erbgerichte zu Geißmannsdorf ein schwarz und weiß gestreiftes wollenes Shawltuch und ein Paar Plüschhausschuhe, Letztere von rothem glatten Plüsch, roth eingefaßt, an den Spitzen und Seiten mit Glanzleder besetzt, mit starken Sohlen, sowie Absätzen versehen und gefüttert mit weißem Schafleder entwendet worden. ES wird dies zur Ermittelung der Thäter mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß zwei fremde Männer, welche in der Nacht vom 17. zum 18. kuj. im genannten Erbgericht übernachtet haben und von denen sich der Eine, Ernst Kietz genannt und durch ein auf diese, Namen lautendes Zeugniß lcgitimirt hat, der That dringend verdächtig erscheinen. Beide sind etwa gegen 50 Jahre alt gewesen, der Eine mit schwarzem Vollbarte ist unter andern mit einem schwarzen Rocke und Stiefeln, der Andere mit röthlichem Barte mit Holzpantoffeln, einem grauen Rocke und alten breitkrempigem Strohhut bekleidet gewesen. Bischofswerda, am 26. Juni 1878. Das Königliche Gerichtsamt. In Stellvertretung: vr. Höcker, Res Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß jeder Logiswechsel pünktlich auf hiesiger Polizei expedition anzuzeigen ist, und daß bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark kein Bermiether einen Abmiether eher bei sich aufnehmen darf, als bis letzterer den erforderlichen Wohnungsanmeldefchein dem Vermiether ausgehändigt hat Jngleichen ist jeder Dienst- und Arbeitswechfel und jedes neue Dienst-, Lehrlings« und Arbeitsverhältnist von den betreffenden Dienstherrschaften, Lehrmeistern und Arbeitsgebern bcs) ebenmäßiger Strafe ungesäumt anher anzumelden. Stadtrath Bischofswerda, am 28. Juni 1878. Sinz. - —August Winkler aus Hainsbcrg ist von unterzeichneter"Behörde wegen eines angeblich erlittenen Diebstahls zu befragen. Da sein derzeitiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, so wird rc. Winkler geladen, spätestens bis zum 15. Juli 1878 behufs seiner Abhörung an unterzeichneter Amlsstelle zu erscheinen. Alle Behörden und deren Organe werden ersucht, den rc. Winkler im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und anher zu weisen. Bischofswerda, den 21. Juni 1878. Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: vr. Höcker, Rf.