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Amts- M Aizeisedtlltt für de« Abonnement Viertels 1 M. 20 Ps. einschlietzl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Bolen sowie bei allen Reichspostanstalten. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. LS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ------- 51. Jahrgang. TicMG den 16. Februar LSS4 Das Musterungsgeschäst in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1884 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaht, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Kommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangs vorführung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohtcn Strafen und Nachteile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen sreigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmung besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Äusterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglau bigen ist. (8 62,« der Wehrordnung) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit daraus rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtig«, w«lche an Epilepsie zu leiden behaupte«, haben auf eigen« Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür z« stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Be zirks-, Gerichts-, Armen- und Polizeiarzt) beizubringen. (8 65,- der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungsterminr oorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,i der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsan trages der eine zurückgeftellt und spätestens nach Ablaus des zweiten Militär pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,, der Wehrordnung.) Stützt sich ei« Zurückstcllungsantrag auf die ArbeitS bez. Auf- sichtsunsähigkeit der Eltern «. s. w. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungsterminr bestätigt werden und haben sich die Beteiligten persönlich mit einzufinden. (88 33,° und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellng gebraucht und von Behörden - Stadträten, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder aus eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsaniräge, welche die Ersatz-Kommission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vorgc- legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Kommission für publiciert anmsehen war, bei der Königlichen Amishauptmann- schaft Schwarzenberg unter Beibringung der nötigen Nachweise und Bescheinig ung erhoben werden. Die Ortsbehörden habe« für pünktlich« Gestellung der Mann schaften Sorg« zu tragen und dieselben eine HlUllde vor dem Be ginne der im GeschäftSpla«« festgesetzten Musterungstermine zu beordern; die mit der Stammrollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mit zu bringen (88 61,» und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 11. Februar 1904. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. 72. II I. A.: vr Jani, Regierungsassessor. B. Gcschästsplan. I. Musterungstermine: Aushebungsbezirk Schneeberg: in L!lk«n«toek im Kastyaus „zum Jekdschlößchen" von vormittags - ZV Uhr au: Dienstag, den I. März für die Miliiärpflichtigen aus Eibenstock, Donnerstag, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide u. Schönheiderhammer, Freitag, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Larlsfeld, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal und Sosa, Sonnabend, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstützengrün, Unter stützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losungstttmin: in Sivliiissksrs Kastyof „Hladt Leipzig" von vormittags 7,10 Uhr an: Mittwoch, den 16. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1884 aus dem Aus hebungsbezirk Schneeberg. Bekanntmachung für die Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtcnstandcs. Jeder Unteroffizier und Mann der Reserve, Landwehr I und II, sowie die Dispo sitionsurlauber und einige Mannschaften der Erfatzrcserve erhalten eine neue Mitteilung Kriegsveorderung oder ^aßnotiz über ihre Verwendung im Falle einer Mobilmachung, gültig für das Mobilmachungsjahr (vom 1. April bis 31. März nächsten Jahres) ausgehändigt. Hierzu wird befohlen: 1) Die Ueberscndung der Kriegsbeorderungen (auf rotem Papier) und der Pahnotizen (auf weihem Papier) findet in der Zeit vom l. bis 15. März statt und erfolgt die Aushändigung derselben durch den Stadtrat bezw. Gemeindevorstand. 2) Jeder noch nicht zur Meldung gebrachte Wohnungswechsel ist sofort dem Hanpt- meldeamt Schneeberg zu melden 3) Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes, ausgenommen Ersatzreserve, haben, falls sie in der Zeit vom 1. bis 15. März nicht selbst zu Hause sein können, einen er wachsenen Anverwandten, Mitbewohner oder Ouartierwirt mit der Empfangnahme des Befehls zu beauftragen. 4) Jeder Unteroffizier und Mann der Reserve, Landwehr I und II und jeder Dispo sitionsurlauber, der bis zum 15. März noch nicht im Besitze einer Kriegsbeorderung oder Patznotiz ist, hat dies umgehend dem Hauptmelveamt Schneeberg schriftlich oder münd lich zu melden. Die Ersatzreserve hat diese Meldung nicht zu erstatten. 5) Die bisherigen Kriegsbcorderunaen und Pahnotizen, die bis zum 31. März 1904 gültig, sind am 1. April 1904 von den Mannschaften selbst zu vernichten. Schneeberg, 1. Februar 1904. König!. Bezirks-Kommando Schneeberg. Im Konkursverfahren zum Vermögen des Gasthofsbesitzers dlinll «»Ira»- Ulr- in Schönheide ist eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vor handen. Wegen der hiernach bcanzeigten Einstellung des Verfahrens wird eine Gläubiger versammlung aus den 25. Kevruar 1904, 11 Zttzr vormittags vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt. Eibenstock, am 15. Februar 1904. Königliches Amtsgericht. Gasanstalt betreffend. Seit einiger Zeit ivird oft und von vielen Konsumenten über mangelhafte Gasbe leuchtung geklagt. Wenn auch, wie schon in vielen Fällen bewiesen werden konnte, die Klagen aus ganz andere, die Gasanstalt nicht immer treffende Umstände zurückzuführen waren, so liegt dem Stadtrate doch daran, allen Klagen möglichst auf den Grund zu gehen und sie, soweit dies möglich ist, zu beseitigen. Alle Konsumenten werden daher dringend gebete«, von jetzt ab etwaige Beschwerden über die Beschaffenheit des Gases, der Leitungen oder der Gasuhren sowie auch über das Personal bei dem Ttadtrat« schristlich anzubringen. Es wird dann eine gründliche Untersuchung und Beseitigung der Mängel zngesichert Eibenstock, den 15. Februar 1904. Der Stodtrat. Hesse- Bg. Rrn. lll und 144 der Schankstättenverbotslifte sind zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 15. Februar 1904. Hess«. M. Holzversteigcrung ans Hundshübler Staatssorstrevier. Im „Ratskeller" in Aue sollen Dienstag, de« 23. Aebrnar 1804, von vorm. 7,8 Uhr an 24,° rm weiche Kuhknüppek, s 57 rm weiche Nreaaknüppek, 48,° , , Areaascheite, , 56 , , Hefte, 738,° rn> weiche Sticke, 2578 weiche 1647 , Stämme, 10—15 cm 16-22 , Mittenst 10,,—27 m lang. 226 , 23—41 , 1859 , Hköher, 8-15 , Oberst., 148 „ 16-22 , 3,0—4,o „ „ 207 , 23—47 . 1034 , periftange«, 10—15 . Unterst., in Abt. 76 (Kahl schlag), 6, 8, 20, 21, 22, 31, 42, 51, 55, 61, 64, 65, 66, 76, 77 u. 78 (Durchforstungen u. Wegeaushiebe ?c.) — die Stämme und Derbftangen kommen vor 7,11 Uhr vormittags nicht zum Ausgebot — gegen sofortig« Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Hundshübel und Eibenstock, den 12. Februar 1904. Kgl. Aarstrevterverwaltung. «gl. Aorstrentamt. Harter. Herkach.