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Steglich. Richter. Zschaler. Widerrufen wird die unterm 26. Februar d. I. erlassene öffentliche Vorladung des Künstlers Friedrich Wilhelm Weinigel aus Dittersbach bei Stolpen. Bischofswerda, am 27. März 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Manitius In der Zeit vom 27. Januar bis 3 Februar dieses Jahres ist aus der Mägdekammer eine« Gutes in Großdrebnitz ein Portemonnaie mit weißem Stahlbügel, in welchem sich ein lO Markstück und 2 Pfennige befunden, gestohlen worden, was zur Ermittelung des Diebes beziehentlich Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. > Bischofswerda, am 25. März 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Manitius Bekanntmachung. Herr Gastwirth Traugott Uhlemann zu Burkau beabsichtigt, in dem-unter Nr. 115 deS Brand» dersicherungS-Catasters für Burkau gelegenen Grundstücke eine Schlächterei zu errichten. In Gemäßheit tz 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Auf forderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonder» Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Bautzen, den 27. März 1878. Königliche Amtshaupt Mannschaft. von Salza. Bekanntmachung. Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß jeder Logis- tvechsel pünktlich auf hiesiger Polizei-Expedition anzuzeigen ist, und daß bei Vermeidung einer Geld strafe bis zu Fünfzehn Mark kein Vermiether einen Abmiether eher bei sich aufnehmen darf, als biö letzterer den erforderlichen Wohnungsanmeldeschein dem Bermiether ausgehändigt hat. Jngleichen ist jeder Dienst- und Arbeitswechsel und jedes neue Dienst-, ArbeitS- und LehrliNgS- verhältniß von den betreffenden Dienstherrschaften, Arbeitsgebern und Lehrherren bei Vermeidung der geordneten Strafen ungesäumt anzumelden. Stadtrath Bischofswerda, am 28. März 1878. — Sinz , B ekanntmachung, die Ablieferung der Brandversicherungs-Beiträge betr. Die Herren Localsteucr-Einnehmer des hiesigen amtshauptmannnschaftlichen Bezirks werden hier durch veranlaßt, die pr. 1. April o. fälligen BrandversicherungS-Beuräge in den Wochentagen vom 1. bis 21. April «., jedoch mit Ausnahme -er Sonnabende und nur in den Stunden von Vormittags 8 bis Mittags 12 Uhr, anher abzuliefern. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 23. März 1878. von Salza. Der unterzeichnete Sradtrath beabsichtigt den Bau einer Turnhalle für hiesige Stadt im Wege der Submission zu vergeben, macht dies hiermit der Bemerkung bekannt, daß Zeichnungen, Anschläge und Baubcdingungen während der gewöhnlichen Expeditionsstunven in hiesiger Rathsexpedition eingesehen werden können, woselbst auch Blanquets gegen Erlegung der Copialien zu erlangen sind, und fordert Bauunter nehmer auf, ihre Offerten versiegelt nnd mir bezeichneter Aufschrift versehen, bis zum 9. April d. I. in hiesiger Rathscxpedition abzugeben. Die Auswahl unter den Concurrenten bezüglich die Zurückweisung sämmtlicher Offerten bleibt Vorbehalten. Stadtrath Bischofswerda, am 21. März 1878. Sinz.