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„ 2 - -BiHyfswrr-a, h« S HM AM--. - - l5 Vermischtes. — »leber die Noth der Lehrer schreibt man der _,Danz.-Z." aus Mecklenburg: Wohl nirgends -auf dem Erdenrund möchten die Lehrer schlimmer H>aran sein, als in dem fetten Drittel unseres Landes, welches den Rittern zu eigen gehört und wo diese ^unabhängig von der Regierung nach Gutdünken schalten und walten können. Sie haben ihr eigenes Seminar, auf dem die Zöglinge absichtlich eine höchst mangelhafte Bildung erhalten, damit sie nicht anderwärts eine Stelle antreten können. Während uun die Herren vom «del Hunderte für Zulukaffern übrig haben, sind sie bisher noch nicht dazu zu be wegen gewesen, etwas für die Aufbesserung ihrer Lchrerstellen zu thun. Das Lehrer-Elend muß hier und da wirklich ein grenzenloses sein, wozu folgendes Beispiel dienen mag. Die Wohnung des Lehrers auf dem Gute S. ist nichts weiter als eine alte, dem Einstürze nahe Tageköhnerkate. Die Decke der Schulstube hat ein großes Loch, durch das Regen und Schnee freien Eingang haben, so daß sich Lehrer und Schüler gar oft in die trockenen Ecken flüchten müssen. Das will aber noch nicht soviel sagen, als die Dotation der Stelle, welche (Wohnung, Kuh, Kartoffclland und Garten mit cingcschlossen) sich uur auf 324 Mark beläuft. Bei Uebernahme der Stelle hat sich der Lehrer zu Folgenden ver pflichten müssen: 1) während der Ernte vier Wochen hindurch auf dem Gute als Tagelöhner thätig zu sein; 2) auf seine Kosten einen Hofgänger zu halten, dem der Arbeitstag nur mit 25 Pf. angerechnrt 'wird; 3) selbst für Heizung zu sorgen, wenn die ihm gelieferten 2^ Klaftern nicht auSrcichen, welche Ausgabe sich auf 30 Mark beläuft. Das Alles er- giebt für den Lehrer etwa 315 Mark Unkosten, so daß ihm von seinem Einkommen, fast gar nicht übrig bleibt. Daher ist er gezwungen, eia Hand werk zu treiben, will er nicht verhungern. So un glaublich die» klingen mag, ebenso wahr ist es. — Ja der „KarlSr. Ztg." lesen wir^ohzeGde Mittheilung au» dem Breisgau: „Jit «Mchen Orten der Gegend von Baden besteht eine 'Art Kinderarbeit, von der sich wenige Leser einen: Be griff machen; e« ist dies da» Knöpfleaufnähen. Da» Aufnähen der weißen Hcmdenknöpfchen wird an Agenten gegeben und von diesen an ärmere Fa milien, deren Kinder vom zartesten Alter an zu dieser Arbeit angehalten werden. Für 12 Dutzend oder 144 Stück wird ein Pfennig bezahlt, diese« aber nicht in baar, sondern die Betreffenden müssen dafür von den Agenten, die in der Regel Kaufleute sind, Kaffe, Zucker und derzl. nehmen. ES ist ge wiß eine große Wohlthat, daß der Staat die Kinder arbeit in den Fabriken beaufsichtigt; wäre eS der Gesetzgebung nicht möglich, auch den Schutz der Kinderarbeit außerhalb der Fabriken zu regeln?" — Aus Admont wird der Grazer Tagespresse vom 21. v. M. geschrieben, daß dort ungeheure Schneemassen lagern und stellenweise eine Höhe von 1^ bis 1Z Meter erreichen. Die Verbindung mit den Gebirgsthälern ist theilmeise ganz unterbrochen. DaS Hochwild wurde' durch diesen hohen Schnee von den Bergen heruntergctrieben und wird in den Ställen wie die Hausihiere gefüttert. —§Jn Mannheim traf am 23. d. da» erste Schiff mit einer Ladung der Eisenbahnschienen eia, welche, im Ganzen ca. 26,000 Centner, ein west fälisches Hüttenwerk für die Simplonbahn zu liefern hat — erfreulich für die deutsche Eisen-, resp. Stahl industrie, welche über die außerdeutsche Concurrenz den Sieg davon trug. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß jeder Logis- Hvechsel pünktlich auf hiesiger Polizei-Expedition anzuzeigen ist, und daß bei Vermeidung einer Geld strafe bis zu Fünfzehn Mark kein Vermiether einen Abmiether eher bei sich ausnehmen darf, als bis letzterer den erforderlichen Wohnunasanmeldeschein dem Vermiether ausgehändigt hat. Jngleichen ist jeder Dienst- und Arbeitswechsel und jedes neue Dienst-, Arbeits- und Lehrlings- verhältniß von den betreffenden Dienstherrschaften, Arbeitsgebern und Lehrherren bei Vermeidung der .geordneten Strafen ungesäumt anzumelden. Stadtrath Bischofswerda, am 28. März 1878. - Sin, Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 7. Mai 878 Ha» der Anna Fanny Stoß in Löbau zugehörige Haus- und Feldgrundstück Nr. 150 des CatasterS sür Bischofswerda, Nr. 151 des Grund- Md Hypothekenbuches für Bischofswerda, welche» Grundstück am 18. und 20. Februar 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 14,970 Mark gewürdert worden ist, nöthwendiger Weise versteigert werden, wa» unter Bezugnahme auf den an hiesiger -Gerichtsstelle aushängenvtn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bischofswerda, am 23. Februar 1878. Königlich Sächsisches Gerichtsamt. ManitiuS. Schwartz.