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Mts- M Mzcheblktt für de« Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Dienstag, den 24. November ISS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - - ' ' SU. Jahrgang. ' ' > Öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Montag, den 30. Hlovemver 1903, von nachmittags 3 Ayr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Schwarzenberg, am 17. November 1903. Königliche Amtshauptmannschast. Demmering. Lr. Aufgebot. Das Königliche Amtsgericht Eibenstock erläßt von Amtswegen folgendes Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der unbekannten Berechtigten auf die länger als 30 Jahre gerichtlich hinterlegten 17 500 M. 3"/„ K. S. Rentenscheine (Nennwert), angekauft aus einer für die Erben der Katharina Christiane Benade, ehemaligen Hammerwerksbesitzerin in Schönheide, nämlich 1) Frau Johanne Dorothee, des Kurfürstlich Sächsischen Hofrats und Vor- beschieds-Sekretärs Johann Gottfried Matthäi in Dresden Ehegattin, geb. Benade, 2) Frau Christiane Dorothee, des Kurfürstlich Sächsischen Geheimen Kriegs rats Christian Wilhelm Just in Dresden Ehegattin, geb. Benade, 3) Johann Christoph Prentzel, Stadtkämmerer und Kaufmann in Bautzen und 4) dessen Tochter, Christiane Dorothee Prentzel, hinterlegten, unabgehoben gebliebenen Perceptionsrate aus dem Konkurse über das Vermögen Christian Wilhelm Mende's in Schönheiderhammer. Als Aufgebotstcrmin wird der 21. Januar 1904, vorm. 10 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock bestimmt. . Es ergeht hiermit an die Berechtigten die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermme ihre Ansprüche und Rechte bei dem Aufgebots gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an den Staat wer den ausgeschlossen werden. Eibenstock, am 17. November 1903. Königliches Amtsgericht. Folgende gesetzlichen Bestimmungen werden deshalb veröffentlicht, weil hier Personen trotz ausreichenden Verdienstes und sogar Vermögens die Versorgung ihrer hilfsbedürftigen Eltern bez. Großeltern der Armenbehördc überlassen und der Aufforderung, dazu wenigstens beizutragen, keine Folge leisten. Sie mögen aus den Gesetzesbestimmungen erkennen, daß sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gezwungen werden können. Das Gleiche gilt von der Verpflichtung der Eltern, für ihre hilfsbedürftigen Kinder bez. Enkel zu sorgen. Der Stadtrat wird die gegebenen Zwangsmaßregeln mit der erforderlichen Härte handhaben. Stadtrat Eibenstock, am I I. November 1903. Hefte. L. Auszug ans der Armenordnung für das lkönigreich Sachsen vom 22. Lktbr. 1840. 8 5. Die Verpflichtung der Verwandten in auf- und absteigender Linie, sowie der Ehegatten, zu gegenseitiger Ernährung, Versorgung und Unterstützung ist nach den bestehen den Zivilgesetzen zu beurteilen. Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuche. 8 1601. Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. 8 1604. Soweit die Unterhaltspflicht einer Frau ihren Verwandten gegenüber davon abhängt, daß sie zur Gewährung des Unterhalts im Stande ist, kommt die dem Manne an dem eingebrachten Gute zustehende Verwaltung und Nutznießung nicht in Betracht. Besteht allgemeine Gütergemeinschaft, Errungenschastsgemcinschaft oder Fahrnis gemeinschaft, so bestimmt sich die Unterhaltspflicht des Mannes oder der Frau Verwandten gegenüber so, wie wenn das Gesamtgnt dem unterhaltspflichtigen Ehegatten gehörte. Sind bedürftige Verwandte beider Ehegatten vorhanden, so ist der Unterhalt aus dem Gesamt gute so zu gewähren, wie wenn die Bedürftigen zu beiden Ehegatten in dem Verwandt- schastsoerhältnisse ständen, auf dem die Unterhaltspflicht des verpflichteten Ehegatten beruht. 8 1607 Absatz 1. Soweit ein Verwandter auf Grund des 8 1603 nicht unterhalts pflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren. 8 1610. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebens stellung des Bedürftigen (Standesmäßiger Unterhalt.) Der Unterhalt umsaßt den gesamten Lebensbedarf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung und der Vorbildung zu einem Berufe. 8 1612 Absatz 1. Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, daß ihm die Gewährung des Unterhaltes in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen. 8 301 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches. Mit Haft wird bestraft: wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, zu unterhalten, sich der Unterhaltspflicht trotz der Aufforderung der zustän digen Behörde derart entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß. Stadtvcrordnetenwahl. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordneten-Kollcgium aus die Herren: Kaufmann Gustav Diersch, Lehrer Carl Emil Hcrklotz, Kaufmann Alfred Moritz Hirschbcrg, Ortsrichter Emil Alban Meichsner, Schneidermeister Friedrich Hermann Pfefferkorn, Kaufmann Gustav Emil Schlegel und Zeichner Hans Alban Seidel. Da von den im Amte verbleibenden Stadtverordneten 11 ansässig und 3 unansässig sind, nach dem Ortsstatute dem Stadtverordneten-Kollegiuin aber 11 ansässige und mindestens 6 unansässiae Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden 7 Stadtver ordneten mindestens 3 unanfässtg sein. Als Wahltag ist Montag, der 7. Dezember 1903 anberaumt worden. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zugehen werden, werden daher hiermit ausgcfordert, an diesem Tage von vor mittags 8 Utzr bis nachmittags 1 Uhr ihre Stimmzettel, auf welchen nach Vor stehendem die Namen von 7 wählbaren Bürgern, von denen mindestens 3 unanfässtg sein müssen, zu verzeichnen sind, im Rathaussaale vor dem versammelten Wahlausschüsse persönlich abzugeben. Die aufgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 10. No vember, diesen Tag eingerechnet, bis mit 2. Dezember 1003 zur Einsicht an Ratsstelle aus, und steht es jedem Beteiligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrate schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Stadtrat Eibenstock, am 14. November 1903, Hefte. Müller. Der Sutton und die Mächte. Der Sultan hat sich bisher geweigert, der sogenannten Re formnote Rußlands und Oesterreich-Ungarn«, die auf den Mürz- steger Beschlüssen beruht, zuzustimmen. Als Grund macht die Pforte geltend, daß durch die Kontrolle, die nach der Reformnotc für die Verwaltung Makedonien« eingeführt werden soll, die Autorität de» Sultan« in der islamitischen Welt herabgesetzt werde. Entscheidend jedoch für die Verzögerung einer definitiven Entschließung dürfte die Hoffnung sein, daß die beiden Rcsorm- miichte noch mit sich handeln lassen und daß vielleicht noch an dere Mächte dem Sultan in seiner schwierigen Lage zu Hülfe kommen würden. In ter Tat hängt viel von der Frage ab, welche Schritte Rußland« und Oesterreich Ungarn» für den Fall der Ablehnung ihrer Resormforderungen zu erwarten wären. Wie e» scheint, sind Kräfte im Dildiz-Kiosk tätig, die die Lage zu beschönigen und dem Großherrn einzureden suchen, die Reformmächte würden ooch keine ernsten Schritte unternehmen, wenn er sich ihren Forderungen nicht unterwerfe. Es ist nicht unmöglich, daß dabei auch fremde Elemente Mitwirken, die eine Verschärfung de« Kon flikt« wünschen. Schon wiederholt hat z. B. panslavistischer Uebercifer der offiziellen russischen Politik Schwierigkeiten bereitet, weil sie ernstlich auf Erhaltung de« »tatu^ <>u» in der euro päischen Türkei bedacht ist. Sine Verschärfung der Lage aber wäre unausbleiblich, wenn der Sultan sich in den Irrtum ver setzen ließe, daß es Loch bei diplomatischen Noten bleiben würde, und deshalb bei seiner Weigerung verharrte. Das Ansehen Ruß lands und Oesterreich-Ungarn« ist viel zu stark im Spiele, al» daß beide die Ablehnung der verlangten Reformen ruhig hinnchmen könnten. Die Pforte wird hierüber in den letzten Tagen hin länglich aufgcllärt worden sein. Die Botschafter Rußland« und Oesterreich - Ungarn» haben Verhandlungen über Abänderungen de« Reform-Programm« abgelchnt und die schleunige prinzipielle Zustimmung der Pforte verlangt. Auf die Hülfe anderer Mächte kann der Sultan nicht rech nen. England hält sich zurück und hat diplomatisch von Anfang an Forderungen vertreten, die noch weiter gehen als die Mürz- steger Kontrollsorderungen. Frankreich kann keine Sonderpolitik im Gegensatz zu Rußland im nahen Oriente treiben. Deutsch land endlich kann sich, zumal al« die politisch am wenigsten am Balkan interessierte Macht, nicht in Gegensatz zu Rußland und Oesterreich-Ungarn stellen und nur auf eine baldige friedliche Verständigung zwischen der Pforte und den Neformmächten hin wirken. Mag auch die Scheu de« Sultan« vor der Anstellung fremder Kontroll-Organe in Makedonien begreiflich sein, so hat eben doch die türkische Verwaltung dort so schwere Versäumnisse begangen, daß ei» Eingreifen der zunächst interessierten Mächte notwendig wurde. Die türkische Herrschaft genießt dabei immer noch den Vorteil, daß die Regierung de« Zaren die bi« zu den Dardanellen reichende orientalische Frage nicht aufgcrollt sehen will, und der deutsche Rat konnte daher auch nur dahin gehen, diesen Vorteil nicht durch hartnäckige Verweigerung oder Ver schleppung der Reformen aus« Spiel zu setzen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Möglichkeit, daß der Kaiser nach Weihnachten eine Erholungsreise nach dem Süden antritl, muß den in den letzten Tagen in verschiedenen Zeitungen aufgetauchten Nachrichten zufolge zugegeben werden, doch nur die Möglichkeit. Der Heilungsprozeß der durch die Operation ver ursachten kleinen Wunde verläuft vollkommen glatt, so daß keiner lei Befürchtungen bestehen; wer aber weiß, wie ungesund da» Wohnen im Potsdamer Schlosse, wie wenig angenehm der Aufenthalt im Berliner Stadtschlosse ist, der wird e« begreiflich finden, daß der Kaiser zu seiner Erholung verreisen will. Wenn man weiter die Rauheit der nordischen Winter in Betracht zieht, dann wird man auch nicht überrascht sein, daß diese Reise nach dem Süden gehen soll. Wie aber schon bemerkt, sind keinerlei Befürchtungen zu hegen, der Kaiser sühlt sich selber so wenig al- kranker Mann, daß er noch vor Weihnachten wieder so in der Oeffentlichkcit hervortreten wird, wie man da« von ihm gewöhnt ist. So will er am 2l. Dezember nach Hannover reisen. Auch würde, wenn der Heilungsprozeß nicht in Deutschland zu Ende gehen könnte, der Kaiser jetzt schon nach dem Süden verreisen und nicht erst nach Weihnachten. Der HcilungSprozeß kann eben hier im Lande zu Ende geführt werden. — Bei einer Konferenz im Reichspostamt wurde erklärt, die Regierung werde weiter bestrebt sein, Deutschland mit eige nen Kabeln zu versehen. — Bei den am Freitag vollzogenen Wahlen zum preu ßischen Landtage wurden gewählt: 148 Konservative, 54 Freikonservative, 97 Zentrum, 79 Nalionalliberale, 23 freisinnige Volk-Partei, 8 freisinnige Vereinigung, >3 Polen, 2 Dänen, 2 Bund der Landwirte, 2 Reformpartei, 5 Fraktionslose. - Zu den Unruhen in Deutsch-Südwestafrika meldet der deutsche Gouverneur in Windhuk unterm 20. Novbr.: Die Station Warmbad wurde bis zum Eintreffen de- Haupt manns v. Kopph au» KeelmannShoop durch die Besatzung und durch Kriegsfreiwillige unter dem ehemaligen Leutnant v. Busch verteidigt. Weitere Verluste sind nicht entstanden. Die Gefahr ist vorüber, der Feind unter dem neuen Kapitän in südwestlicher Richtung auSgewichcn. Die dritte Kompagnie (KeetmannShoop) und die Witbois befinden sich im Vormarsche auf Warmbad, während die au« Windhuk abgegangene Truppe mit ihrer Spitze in KeetmannShoop eingetrossen ist. Leutnant Jobst und Sergeant Snatz sind im offenen Geseiht gefallen bei dem Versuche, den