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Amts- M AnWckatt für den Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung LAOS ISS Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. deS .Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeil- 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 5V. Jahrgang. Sonnabend, den 31. Oktober Das Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung der im Grundbuche für Oberstützengrün Blatt 95, 246 u. 255 und im Grundbuche für Schönheide Blatt 476 auf den Namen »'rnnn Gutsbesitzer und Handelsmann in Oberstützengrün Nr. 97 eingetragenen Grundstücke sowie des im Grundbuche für Schönheide Blatt 512 auf denselben Namen eingetragenen Grund stücksanteils, wird aufgehoben. Der auf den 23. November 1903, vormittag '/,10 Uhr, anberaumte Termin fällt weg. Eibenstock, den 28. Oktober 1903. Königliches Amtsgericht. Neueinrichtungen bei der Stadtverwaltung betr. Am 2. November 1903 wird das Ungersche Hausgrundstück hier, Bergstraße 5, für die Zwecke der Stadtverwaltung in Benutzung genommen. Im betreffenden Grundstücke finden Raum: I. di« Stadtrasse, n. das Stadtbauamt, III. daS städtische Schauamt. Zu I. Die Ttadtkasse befindet sich im Parterre. Zu ihr führen 2 Türen, und zwar die eine zunächst dem Eingänge zu den Schaltern, an denen die Ein- und Auszahlungen erfolgen, die andere links davon zum Kassierer, welcher die etwa nötigen Verhandlungen in den ihm bisher zugewiesenen Ressorts auch weiterhin selbst besorgt. Die Kasse ist geöffnet von 8—12 Uhr vormittags und 2 5 Uhr nachmittags. Zu II. Das Stadtbauamt befindet sich ciu« Treppe hoch rechts. Der Stadt baumeister ist dort an den 4 ersten Tagen der Woche vormittags 8 II Uhr zu treffen. Zu III. Das Schauamt befindet sich eine Treppe hoch links. Die Beschau wird im Eckzimmer, die Expedition der Schauamtsangelegenheiten im Zimmer vorher vorgenommen. Der städtisch« Tierarzt ist Montag bis Freitag 18-12 Uhr vormittags und 5—« Uhr nachmittags im Schauamt« zu treffen. Die Expedition ist an allen Wochentagen 8—12 Uhr vormittags und 2- /2« nachmittags geöffnet. Die Anmeldungen zur Untersuchung von Tchlachttieren sind nun mehr im städtischen Schauamte nach Tiergattung und Zahl am Tage vor der Schlachtung bis 7,6 Uhr abends zu bewirke«, widrigenfalls der Tierarzt zur Untersuchung nicht verpflichtet ist. Dabei ist die Zeit anzugeben, zu welcher di« Untersuchung am nächsten Tage gewünscht wird, und die veschaugebühr zu entrichten. Zur Bescheinigung der Anmeldung und Gebührenerlegung erhält der An meldende eine Meldekarte mit Quittung. Die Quittung trennt er ab und händigt sie dem Tierarzt bez. dessen Stellvertreter vor der Untersuchung ein. Ohne die Quittung darf der Tierarzt bez. sein Stellvertreter nicht untersuchen. In dringenden Fällen kann der Tierarzt bez. sein Stellvertreter trotz Ver spätung der Meldung gegen Bescheinigung einer im Schauamte bezahlten Sonder gebühr von 50 Pf. die Untersuchung vornehmen. Im Parterre-Zimmer links vom Eingänge hat der Ratsvollziehcr Platz gesunden. Endlich ist eine Einrichtung getroffen worden, welche der Bequemlichkeit des Publi kums dienen soll. Vom Polizeiamte im Rathause ist das Meldeamt losgelöst und in die Expedition neben der Kassenstelle der Krankenkasse, Schulstratze No. 14, verlegt worden, damit die Ab- und Anmeldungen der Ab- und Zuziehenden an «iuer Stelle und gleichzeitig erfolgen, während sie bis jetzt sowohl an Krankenkassenstelle in der Schulstratze, wie an Polizeistelle im Rathause zu erfolgen hatte. Die getrennte Ab- und Anmeldung führte zu mancher Strafe, weil der Meldende irrtümlich annahm, mit der Meldung an einer der beiden Stellen habe er seiner Meldepflicht genügt und deshalb die Meldung an der anderen Stelle unterließ. Die Zweigstelle« des Rathauses find an das Telephounetz augeschloffen. Die städtische« Geschäftsstellen find nunmehr räumlich folgendermaßen verteilt r Rathaus r Ratsvorstand, Ratsregistratur, Polizeiamt, Tages- und Nachtpolizeiwache; Augersches Haus, Bergstraße «ir Stadttasse mit Steuer- und Abgabenemnahme, Bauamt, Schauamt, Ratsvollzieher; Tchefflersches Haus, Schulstratze 14 r Sparkaffe, Polizeimeldeamt, gemeinsame Meldestelle für die Kranken- und Invalidenversicherung, Schulgeldeinnahmc. Eibenstock, den 23. Oktober 1903. Der Stadtrat. Hesse. Müller. Rr. 130 des Verzeichnisses der dem Schank- und Tanzstättenverbot unterstellten Personen ist zu stretche«. ' Stadtrat Eibenstock, den 26. Oktober 1903. Hesse. M. Bekanntmachung. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden nochmals ausdrücklich daraus hin gewiesen, daß sie für di« im lausende« Jahr« impspflichtige« Kinder, welche i« de« öffentliche« Impftermine« «icht vorgestellt worden find, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe vis zum 10. Aovember 1903 den Nachweis über die privatim erfolgte Impfung oder über die aus irgend einem ge setzlichen Grunde erfolgte Zurückstellung in der Ratsregiftratur vorzulegen haben. Stadtrat Eibenstock, den 27. Oktober 1903. Hess«. Den Jahrmarkt betreffend. Anläßlich des am 2. und 3. November dss. Js. Hierselbst stattfindenden Jahrmarktes wird hiermit folgendes angeordnet: 1) Der Jahrmarkt beginnt Montag früh und dauert bis Dienstag abend 10 Uhr. 2) An dem vorhergehenden Sonntage kann bereits nachmittag von 3 Uhr ab mit Eß- und sonstigen Waren feilgchaltcn und können Karussells und Schau- und Schießbuden geöffnet werden. 3) Das Fcilhalten mit Bier, Branntwein und anderen geistigen Getränken ist verboten. Kaffeeschank darf nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis betrieben werden. 4) Alle von Privaten auf dem Marktplatze errichteten Schau- und Verkaufsbuden, Stände, Karussells, Schaukeln u s. w. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie die Wohnungsangabe des Inhabers enthält. 5) Das Wegwersen von Papieren, Schalen und anderen verunreinigenden oder den Verkehr beeinträchtigenden Gegenständen ist auf dein Marktplatze strengstens ver boten. Die Inhaber von Buden und Ständen sind verpflichtet, den Platz in und neben denselben von dergleichen Abfällen jederzeit rein zu halten. 6) Der Verkauf sogenannter Radauflöten und das Spielen auf solchen auf dem Markt platze und außerhalb desselben ist verboten. 7) Buden, in denen Eß- und sonstige Waren feilgehalten werden, sowie Karussells, Schieß- und Schaubuden sind abends spätesten» um 10 Uhr zu schließen. 8) Nach Beendigung des Jahrmarktes sind die Buden zu schließen und die Waren von den offenen Ständen zu entfernen. Das Einpacken der Waren in die Kisten und dergleichen muß spätestens um II Uhr abends beendet sein. Das Abfahren eingepackter Kisten und gepackter Waren hingegen ist noch an dem darauffolgenden Tage gestattet. 9) Das Stättegcld ist in der Stadtkafle (Bergstraße 5) bis mittag 1 Uhr zu entrichten. Bei der Nachrevision werden 20 Psg. mehr erhoben. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in Ziffer 1—8 werden, soweit nicht bereits in den bestehenden Gesetzen Strafen angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft. Stadtrat Eibenstock, qm 29. Oktober 1903. oefle. Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbc betr. Nächsten Sonntag, als am Tage vor dem Jahrmärkte, ist der Geschäftsbetrieb in allen Verkaufsstellen, sowie die Beschäftigung von Geholfen, Lehrlingen und Arbeitern im Han delsgewerbe während neun Stunden und zwar in der Zeit von 11 Uhr vormittag bis 8 Uhr nachmittag mit Ausschluß der Zeit des Nachmittagsgottesdienstes gestattet. Außerdem bleibt der bereits vor dem Vormittagsgottesdienste gestattete Verkauf von Waren zulässig. Stadtrat Eibenstock, am 30. Oktober 1903. — Heffe. L. Deklaration zur Einkommensteuer betreffend. Anläßlich der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1904 sind Aufforder ungen zur Deklaration des Einkommens ergangen. Diejenigen Personen, denen eine solche Aufforderung nicht zugegangcn ist, können eine Deklaration bis 20. November dss. JS. bei der unterzeichneten Stelle einreichen, wo selbst in der Stadtsteuereinnahme Formulare hierzu unentgeltlich abgegeben werden. Gleichzeitig werden alle Vormünder, Vertreter von Stiftungen, eingetragenen Vereinen u. s. w. hierdurch aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen oder vertretenen Stiftungen u. s. w., insoweit sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben, binnen gleicher Frist eine Deklaration hier einzureichen, wenn auch die Zustellung einer besonderen Auf forderung hierzu nicht erfolgt ist. Bezüglich der Ergänzungssteuer steht es einem jeden frei, sein Vermögen hierzu zu deklarieren. Auch zu letzterem Zwecke werden Formulare unentgeltlich in der Stadt steuereinnahme abgegeben. Hierbei wird noch zur Vermeidung der in de» 88 68—70 des Einkommensteuergesetzes angedrohten Strafen die genaue, wahrheitsgemäß« Ausstellung der Einkommens deklarationen empfohlen. Eibenstock, am 30. Oktober 1903. Der Stadtrat. Heffe. General-Bees ammlrmg der Ortskrankenkaffe für das Handwerk und sonstige Betriebe zu Eibenstock Sonnabend, dm 7. Aovember 1903, abends 8 Hlhr in der Vagol'fism Hleüeuratio«. 1) Beschlußfassung über den Antrag, die Herbeiführung einer eventuellen Verschmelzung der Krankenkassen zu einer gemeins. Ortskrankenkasse betr. 2) Neuwahl der ausscheidenden Herren Vorstandsmitglieder. 3) Wahl des Rechnungsprüfungs-Ausschusses. 4) Eventuell Weitere«. Die Herren Arbeitgeber und stimmberechtigten Arbeitnehmer werden ersucht, sich hierzu recht zahlreich einfinden zu wollen. Eibenstock, am 30. Ostober 1903. Der Vorstand. HV l I l> «I IN II » » « r, Vorsitzender.