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Amts- M AiMMtlatt für den Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung LLS Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. einschlichl. deS .Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Erscheint wöchentlich drei Mal und zivar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 50. Jahrgang. -- - — — - Dienstag, den 22. September Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1) jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist, 2) jede andern erkennbar gemachte Betätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge, oder ähnliche Kundgebungen, 3) das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dienstlokalc. Ferner ist sämtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Hebungen eingezogenen und für die zu Kontrollversammlungen einberufenen Personen des Beurlaubtcnstandes, welche gemäß 8 6 des Militärstrafgesetzbuches und 8 38 B. 1 des Reichs-Militärgesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrolloersammlung den Vorschriften des Militär- Strafgesetzbuches unterstehen. Dresden, den 19. September 1903. KricgsmiIIistcrium. Frhr. v. Hausen. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich aus Veranlassung von Zivilpersonen mit dem Vertrieb von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Behörden — seien dies nun ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich besohlen, von jeder seitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 19. September 1903. Kriegsministcrium. Frhr. v. Hausen. I- Die Firma lskkueeleer^er I llrnjn Schindlers Werk hat 1) das Rauchkammergebäude 1 g abgetragen, 2) an Stelle der bisher in den Gebäuden 1 st, 1 l und 1 p vorhanden gewesenen 4 kleinen Schornsteine einen gemeinschaftlichen 36 m hohen Schornstein errichtet, 3) die Anbauten an dem Rauh- und Feinofengebäude 1 st abgetragen, 4) die vorhandene Kondensations- bezw. Absorptionsanlage verändert und vergrößert und mit anschließenden Duschräumen versehen, und beabsichtigt nunmehr 5) den Abbruch des vorerwähnten Rauh- und Feinöfengebäudes 1 st, sowie 6) die Erbauung eines neuen Rauhosenhültengebäudes nach eingcreichten Unterlagen. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts titeln beruhen, ... . , binnen 14 Hagen hier anzubringen. Schwarzenberg, am 15. September 1903. Königliche Amtshauptmannschlift. D«mm«ri«g Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 30. Juli 1901 verstorbenen In habers der Firma „Unterftützsngrünsr «kardätsche«-. Barste«- «nd Pi«selsabrik «reltapravlivr," »au« »llkrlm IS«li>r1«Ii »rrtt- »prevkvr weil, in Unterstütze«grün wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 15. Hktover 1W3, vormittags tü Ayr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt. E i b e n sto ck, den 16. September 1903. Königliches Amtsgericht. Folgende im Grundbuche für Weitersglashütte auf den Namen des Glasmalers ^lol« »'«-,>)»t»«Itl eingetragenen Grundstücke (Glasfabrik) sollen am 26. November 1863, vormittags IN Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. 1) Blatt 1, nach dem Flurbuche 15 Hektar 75,; Ar groß, bestehend aus den Flurstücken 'Nr. 2, 3, 4, 18/31, 19, 20, 23, 24, 34, (Wohngebäude, Glassabrikgebäude, Tors magazingebäude, Holzschuppen, Scheunen, Wirlschaftsschuppen, Torfstich, Wiesen und Felder, Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6I>, 7, 7!!, 70, 8 und 13 des Brandkatastcrs mit einer Gesamt-Versicherungssumme von 82 440 Mk. — Pfg), insgesamt mit 1019,s> Steuereinheiten belegt. 2) Blatt 2, nach dem Flurbuche — Hektar 58,; Ar groß, bestehend aus den Flurstücken Nr. 21, 30, 32, 33, 41, (Wohngebäude, Feld und Wiesen, Nr. 6 des Brandkatasters mit 2640 Mk. — Pfg. Brandversicherungssumme), insgesamt mit 28,» Steuerein heiten belegt. — Zu 1 und 2 als wirtschaftliches Ganze auf 85 000 Mk. — Pfg. geschätzt. — Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintrag ung des am 29. April 1903 für Blatt 1 und des am 13. Juni 1903 für Blatt 2 ver lautbarten Versteigcrungsvermcrkes aus dem Grundbuchc nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht oerücksichtigt und bei der Verteilung des Ver- steigerungserlöscs dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt wer den würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung cntgegenstehendes Recht haben, werden ausge fordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Vcrsteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 17. September 1903. Königliches Amtsgericht. Einkommensteuer, Land- und Landcskullnrrenten und Wasserzins betr. Am 3V. Scptsmber dss. IS. sind der 2. Einkommensteuer-, 3 Land- und Landeskulturrenten-, sowie der 3. Wafterzins - Termin für das Jahr 1903 fällig. Mit dem 2. Einkommensteuertermin ist gleichzeitig zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Plauen von den beteiligten Gewerbetreiben den ein Beitrag von 2 Pfennige« aus jede Mark desjenigen Steuersatzes für das Jahr 1903, welcher auf das im Einkommensteuerkataster eingestellte Einkommen aus dem Handel und Gewerbe entfallen würde, init einzuheben. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß zur Zahlung des Waffrrzinfrs eine l4tägigr, der Land- und Landeskulturrenten eine «tägige und der übrigen Beträge eine 3wSchig« Frist nachgelassen ist, hiernach aber mit der Einziehung etwaiger Rückstände vorgegangen wird. Eibenstock, am 21. September 1903. Der Stadtrat. Heft«. Bg. Am 20. September dss. I». war der 3. Termin der diesjShrigen Land renten fällig. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist gegen etwaige Restanten im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen ist. Die Ortssteucreinnahme zu Schönheide. Hlever den Ftücktritt Kyamverlains ist durch Veröffentlichung eine« Briefwechsel« zwischen Balfour und Chamberlain klare« Licht verbreitet worden. Der Minister präsident und der Kolonialsekretär scheiden in Friede und Freund schaft von einander, und man hat den Eindruck, daß sie sich nicht nur ein ministerielle« Wiedersehen für die Zukunft offen halten, sondern daß sie schon jetzt da«selbe Stück mit verteilten Rollen spielen. Bon dem großen Plane Chamberlain«, die Einheit de« Mutterlandes mit den Kolonien mit neuen Zollklammern zu versehen und zugleich da« Reich wirtschaftlich nach außen besser zu bewaffnen, hat Balfour den zweiten Teil — die Einführung von Vergeltungszöllen gegen fremde Länder — in da« ministerielle Programm ausgenommen, während Chamberlein die Aufgabe er füllen will, ohne ministerielle Bekleidungsstücke Len Gedanken der Vorzug-behandlung der Kolonien zu popularisieren. Kein Punkt In dem Chamberlainschen Programm hatte soviel Zweifel und Feindschaften bei der Bevölkerung erregt, al« der Zoll aus Lebensmittel, ohne den die Gewährung von Vorzug«- zöllen zwischen den Kolonien und dem Mutterlandc nicht durch führbar erscheint. Der großen agitatorischen Kraft Chamberlain« ist e« bither nicht gelungen, den Widerstand gegen, wenn auch nur geringe, Leben«mittelzölle zu überwinden, und diese Kraft war auch gelähmt, so lange Chamberlain Rücksicht auf die Zu sammensetzung de» unionisttjchen Kabinett« nehmen mußte. Sein Programm hatte Zwiespalt in die unionistischcn Reihen gebracht und drohte die konservative Partei zu sprengen, von der ein Teil unter Führung de« srühern Ichatzkanzier« Hick« Beech und de» Handelsminister« Ritschie den alten Freihandels-Traditionen treu bleiben wollte. Mit seinem Ausscheiden au« dem Kabinett erhält er völlige freie Hand, die Wähler für den Teil seine« Programm« zu bearbeiten, für den nach Balfour« Ansicht die öffentliche Mein ung noch nicht reis ist. Der Rücktritt Chamberlain« ist also keine Niederlage für ihn. Da« gleichzeitige Au«scheiden mehrerer anderen Minister bezeichnet sogar einen halben Erfolg für ihn; denn diese Minister gehen, weil sie mit der von Balfour adoptierten Aenderung in den Handelsbeziehungen England» mit den anderen Staaten nicht einverstanden sind. Wer Große« plant, kann nicht erwarten, im ersten Anlauf zum Ziel zu kommen, und daß der Chamberlain schen Politik ein großer Zug eigen ist, läßt sich nicht leugnen. Sie wird noch lange Zeit eine tiefgehende Bewegung im eng lischen Volke unterhalten, da« sich in der Behandlung seiner wirtschaftlichen Interessen vor einen entscheidenden Wendepunkt gestellt sieht. Die Grundsätze de« Freihandel«, unter deren Herr schaft die englische Industrie zu großer Blüte gedieh, so lauge die andern Kulturländer noch nicht unter Schutzzöllen ihre in dustriellen Kräfte entwickelten, sind von der Regierung schon preisgegeben, und c» »ragt sich nun, ob cs Chamberlain gelingen wird, die öffentliche Meinung für den sestcrn Zusammenschluß de» Reich« durch da« Experiment wechselseitiger wirtschaftlicher Begünstigungen zu gewinnen. Tagesgefchichte. — Deutschland. Der Kronprinz ist zum Hauptmann befördert und zum Kompagnicchef im l. Garde-Regiment z. F. ernannt worden. — Der »Darmstädter Zeitung" zufolge wird dem Besuche de« Kaisers und der Kaiserin von Rußland am Hofe zu Darmstadt am 25. d. M. entgegengesehen. — Eine angenehme Ueberraschung haben kürzlich verschiedene Postunierbeamte erfahren, die s. Zt. zum Eintritt in da» Ostasiatische Expeditionskorps oder in die ostasiatische Besatzung« brigadc au« dem Posldienst beurlaubt wurden, inzwischen aber zurückgekehrl und in ihren bisherigen Beruf wieder eingelretcn sind. Die .Schlei. Zlg." berichtet darüber: Da sich die genannten Truppenteile vom Zeitpunkte der Einschiffung nach Ostasien bi» zur Rückkehr nach Deutschland im mobilen Zustande befanden, ist den Teilnehmern ackver Expedition, soweit sie den Charakter von Reich«- oder Staatsbeamten halten und freiwillig eingctreten waren, auf gründ der Bestimmung de« Reich« Militärgesetze« für die im Auslände zugebrachte Dienstzeit da» Friedkn«d>ensteinkommeii fortzewährt worden. Die Beträge