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Amts- mH AiWWblatk für den Abonnement viertelt. 1 M. 20 Ps. einschließl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Mjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Ps. IVOS L«L Sonnabend, den 5. September Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ----- 50. Jahrgang. —- I Die zum Baue einer normalspurigen Nebenbahn vom Bahnhofe Eibenstock nach der oberen Stadt aufgestellten Entrignungsunterlage« und zwar: die Pläne und die Alächenverzeichnisse, liegen während der üblichen Kanzleistunden in der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft uns im Eisenbahn-Baubureau zu Aue, woselbst jedem Beteiligten auf Verlangen Erläuterungen und Auskunft über die Gestaltung der Anlage gegeben werden, während einer Krift von 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an ge rechnet, zu jedermanns Einsicht aus. Dieses wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Widersprüche gegen die bevor stehende Enteignung oder gegen den vorläufigen Plan bei sonst eintretendem Verluste ent weder vor oder spätestens in dem Feststellungstermine bei der Enteignungsbchörde an zubringen sind. Die Nebenberechtigten, denen ein dringliches Recht am Gegenstände der Enteignung oder ein daraus bezügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht zusteht, werden aufgefordert, solche Rechte und die hieraus abzuleitenden Entschädigungs-Forderungen spätestens im Feststellungstermine anzumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechts auf besondere Entschädigung im Enteignungsverfahren der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sein würden. Von der ersten Auslegung des Planes an kann der Entschädigungsberechtigte Ent schädigung für Neubauten, neue Anpflanzungen oder sonstige neue Anlagen, soweit solche nicht durch die Notwendigkeit oder durch ordnungsmäßige Bewirtschaftung geboten sind und die hierdurch herbeigeführten Wertserhöhungen bezüglich der nach dem Plane für das Unternehmen einschließlich der Nebenanlagen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke nur fordern, wenn die Anlagen mit Zustimmung des Unternehmers ausgefübrt worden sind oder so weit dadurch der Wert des Grundstücks für das Unternehmen selvst erhöht worden ist. Diese Vorschriften gelten auch gegen Dritte, wenn der Entschädigungsberechtigte nach der Planauslegung Dritten Rechte am Grundstücke oder persönliche Nutzungs- oder Ge brauchsrechte emgeräumt hat, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag der zu leistenden Gesamtentschädigung erhöhen würde. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Beteiligten solche nur ihnen bekannte Umstände, aus denen Ansvrüche auf außergewöhnlich hohe Entschädigungen her geleitet werden könnten, im Feststellungstermine anzuzeigen haben, widrigenfalls diese Um stände bei der Entschädigungsfeststellung im Enteignungsverfahren nicht berücksichtigt werden würden. Der Planfeststellungstermin wird auf Donnerstag, den 15. Htrtoöer 1903 anberaumt. Schwarzenberg, am 31. August 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. 1072 I). Dimmering. R. Tanzwesen bettessend. In den beteiligten Kreisen scheint nicht hinreichend bekannt zu sein, daß in Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 16. Februar 1893 Absatz 5 und der Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau vom 19. März 1900 der vierte und fünft« Sonntag eines jeden Monats für öffentliche Tanzmusik tanzfrei zu halten ist. Die Königliche Amtshauptmannschaft macht deshalb öffentlich bekannt, daß sie für die genannten Sonntage grundsätzlich keine Genehmigung zu außerregulatiomäßiger Tanz musik erteilen darf und wird. Tanzwirte und Vereinsvorsteher rc. wollen hiernach achten und von Versuchen zur Erlangung von Genehmigung für diese Tage von vornherein absehen. Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 3. September 1903. 1902 .V Demmering. Der nachstehende Erlaß wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit dem Be merken, daß die in 8 4 Absatz 2 genannten Anzeigcformulare an Ratsstelle — Polizei- Expedition — entnommen werden können. Stadtrat Eibenstock, am 3l. August 1903. Hesse. L. Schläfst ellenwefen. Zur Regelung des Schlafstellenwesens in hiesiger Stadt wird folgendes angeordnct: 8 1- Vom 1. Oktober dieses Jahres darf niemand gegen Entgelt Personen unter Gewährung von Wohnung und Kost (Kostgänger) oder unter Gewährung von Wohnung und Bett (Quartiergänger) bei sich ausnehmen oder behalten, wenn er nicht sittlich unbescholten ist und für dieselben Schlasräume hat, welche den nachfolgenden Bedingungen entsprechen. a. Die Schlafräume dürfen mit den eignen Wohn- und Schlafräumen des Kost- oder Quartiergebers u. dessen Hausangehörigen nicht in offener Verbindung stehen. d. Jeder Schlafraum für Kost- oder Quartiergänger muß gedielt, mit einer Tür ver schließbar und mindestens mit einem Fenster in der Außenwand des Hauses oder Dachfenster versehen sein, auch darf derselbe nicht mit Abtritten in direkter Ver- bindurH stehen. o. Der Schlafraum muß für jede Person mindestens 10 edm Luftraum enthalten. Für je zwei Kost- oder Ouartiergängcr muß mindestens 1 Bett und 1 Wasch geschirr vorhanden sein. ck. Für jeden Sommerarbeiter (Maurer, Zimmermann) muß mindestens 1 Lagerstätte und 1 Decke zur Verfügung stehen. e. Auf der Innenseite der Tür des Schlafraumes ist die vom Stadtrat ausgestellte Bescheinigung über die zulässige Zahl der den genehmigten Schlafraum benutzenden Kost- oder Onartiergänger zu befestigen. 8 2. Kost und Quartiergänger dürfen nur in den für sie genehmigten Räumen Schlaf stätten haben und sie benutzen. Diese Räume dürfen nicht von Personen verschiedenen Ge schlechtes benutzt werden. 8 3. Vor Ostern ist sämtliches Stroh aus den Lagerstätten durch reichliches neues, langes und staubfreies Stroh zu ersetzen. Es sind genügend Kleidernägel, ferner ein Verbot des Ausspuckens auf den Boden anzubringen und ein Spucknaps mit Wasser auszustellcn. Er krankt ein Quartiergänger an Typhus, Flecktyphus, Krätze, Diphtherie, Masern, Scharlach, Syphilis, so ist dies binnen 24 Stunden der Ortsbehörde anzuzeigen. Alljährlich hat mindestens 1 Revision stattzufinden. 8 4- Wer Kost- oder Quartiergänger bei sich ausnimmt, muß davon unter Angabe der Zahl der auszunehmenden Personen und der für dieselben bestimmten Räumlichkeiten dem unterzeichneten Stadtrate binnen 3 Tagen schriftlich Anzeige machen. Eine Vermehrung der Zahl der Kost- und Ouartiergänger und jede Veränderung der Räumlichkeiten ist in gleicher Weise und innerhalb derselben Frist zur Anzeige zu bringen. Formulare für die Anzeige werden zum Zwecke der sosortigen Benutzung vom Stadt rat unentgeltlich verabreicht. 8 b. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, am 1. August 1903. Der Stadtral. Lesse. L. England und Außland in Wien. Der Besuch König Eduard« bei Kaiser Franz Joses ist vor über, und gern mag man den Versicherungen der Londoner und Wiener Blätter Glauben schenken, daß diese Zusammenkunft, ohne nach ihren Gründen oder Zwecken von hochpolitischer Art zu sein, doch die Aussichten auf eine friedliche Lösung der bedenklichen Wirren am Balkan vermehrt habe. Unmittelbar klärend konnte freilich die Aursprache der beiden Herrscher auf die gerade jetzt besonder« verwickelte Orlentlage nicht einwirken. Weder ist der allmählich begonnene, durch die russische Flottenbewegung gegen Iniada vollendete Stillstand in den reformatorischen Bemühungen Rußland« und Oesterreich-Ungarn« um Makedonien überwunden, noch raffen sich die zunächst beteiligten Mächte gegen die offen kundigen Umtriebe Bulgarien« zu ernsten Schritten auf. Die al« Ergebnis de« Wiener König«besuche« verkündete Intimität zwischen England und Oesterreich-Ungarn wird be zeichnenderweise an der Themse stärker hervorgehoben, al» an der Donau. Die habsburgische Diplomatie weiß recht gut, daß ihr ehrwürdige« Kaiserreich, namentlich solange e« keine Ansprüche auf wirkliche Hülfe macht, die Freundschaft Großbritannien« jeder zeit, mit fast unbequemer Leichtigkeit haben kann, daß aber jede fruchtbringende Entwicklung der Balkanpolltlk Oesterreich-Ungarn« in der Hauptsache von der Fortdauer de« Einvernehmen« mit Rußland abhängt. Diese austro-russische Interessengemeinschaft trotz der vorläufigen Erfolglosigkeit de« makedonischen Reform werk« mit neuem Leben zu erfüllen, muß die Aufgabe der Stunden sein, in denen bei der sicherlich noch vor Ablauf diese« Monat« erwarteten Anwesenheit de« Zaren in Wien zwischen den Kaisern Franz Josef und Nikolaus mit den Ministern Graf GoluchowSki und Gras Lam«dorff, vielleicht noch unter Heranziehung der Botschafter beider Mächte in Konstantinopel, Baron Ealice und Sinowicw, die gegenüber der Balkankrisis übereinstimmend zu fastenden Entschlüsse erörtert werden sollen. Um hierfür freie Hand zu behalten, hat man c« in Wien sorgsam vermieden, den Ermunterungen der englischen Presse, die mit erkennbarer Spitze gegen Rußland eine Erweiterung der Schutzgewalt Oesterreich- Ungarn« über die Völker Makedonien« von Bosnien-Herzegowina au« befürwortete, irgendwelche Folge zu geben. Die kulturfeindlichen Untaten der makedonischen Ausrührer, deren Masse sich al» Vorkämpfer großbulgarischer Bestrebungen betrachtet und au« dem Fürstentum- fortdauernd unterstützt wird, nehmen inzwischen weiter ihren Laus. Für da« lange Hinziehen der blutigen Greuel wird die militärische Unschlüstigkeit der Türken verantwortlich gemacht; sie spiegelt aber nur die diplo matische Unschlüssigkeit der Mächte wieder. Die Türkei soll den Pelz waschen, ohne ihn naß zu machen. Sie wird mit zürnenden Worten ermahnt, den Aufstand zu beendigen, aber sic oars die slawischen Brüder auf dem Balkan nicht rücksichl«lo« zu Boden schlagen. Solche Halbheiten haben dahin geführt, daß der ohne hin zum Mißtrauen neigende Sultan jetzt sogar in der Erklärung Rußland« und Oesterreich-Ungarn«, er habe für die Pazifizierung Makedonien« freie Hand, eine Falle sieht, um ihn zu Handlungen zu bestimmen, durch die früher oder später eine tiefere Einmisch ung der Großmächte und eine Verminderung de« Besitzstände« der europäischen Türkei gerechtfertigt werden soll. Dieser Arg wohn mag ungerechtfertigt sein. Aber die während tc« Wiener Zarenbesuche« neu zu vereinbarende russisch-österreichische Balkan politik muß im eigenen Interesse beider Kaijerstaaten den Bul garen, Serben und Montenegrinern die Vorstellung benehmen, daß e« in ihrer Hand liegt, eine zur Erhaltung de« Frieden« bestimmte mühevolle Arbeit zweier Großmächte in da« Gegenteil zu verkehren, nämlich in ein Mittel zur Verallgemeinerung von Mord und Brand, bi« schließlich aus dem Balkan Groß und Klein sich mit Beutestücken au« dem Besitze der Türkei bereichern darf. Makedonien ist nicht Kreta; ohne Entfesselung de« heiligen Kriege« darf der J«lam au« festländischen Gebieten nicht zurück weichen. Bulgarien und Serbien suchen den Kampf, Rußland und Oesterreich-Ungarn müssen diese Machenschaften vereiteln. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Ergebnisse de« Rcich-Hau-Hall« für da« Rechnungsjahr 1902 werden im .ReichS Anz." nach dem Finalabschlusse der Reich«hauptkasse veröffentlicht. Im Vergleiche zum Etat haben die Mehrausgaben 8 734 393,m Mark betragen, an ordentlichen Einnahmen sind im ganzen, soweit sie dem Reiche verbleiben 21988 127,?« Mark weniger eingekommen. E» ergibt sich also ein Fehlbetrag von 30 722521,°« Mark. — Da« neue Rucksackgepäck, da», wie wir mel deten, vor einigen Tagen dem Kaiser auf dem UebungSplatzc bei Altengrabow von einem Hauptmann de« 1. Gardercgimenl« vorgestellt wurde, besteht nach der .KönigSb. Hart. Ztg." au« einem wasserdichten braunen Segelluchbeutel, dem Rucksack, der statt de« Tornister« die für diesen bisher bestimmten Ausrüstungs stücke, wie Wäsche, ein paar Schuhe, Drillichzeug, Putzzeug usw. ausnimmt. An Stelle de« Tornister« tritt ein starker, mit Rie men verschnürter, gutgepolstcrter Lcderrahmen, der zur Aufnahme de« Rucksack» und an den bisherigen Trageriemen getragen wird. Die verschiedenen Au«rüstung»gezenständc befinden sich im Ruck sack in verschiedenen Beuteln. Der Vorteil de« Rucksack« besteht darin, daß sein Ledergestell den Mann weniger drückt al« der