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11877. für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend» Amlslilatl -er Kgl. Amlshauplmannschaft und -er Kgl. Schulinspeclion zu Kantze« sowie -es Königlichen Verichloamles und -es Sta-lrathes zu Dischofower-a. Dies« Jeltschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch» und Sonnabend- und kästet einschließlich der Som» abend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich t Mark S0 Pfg. (IS Ngr.). Inserat« werden bi« Dienstag« und Freitags früh » Ubr angenommen und kostet die gesprltene Eorpuszeile oder deren Raum 10 Pfennige. , ^2 ! Mittwoch, den 21. November. I 187^. Politische Meltjchau. Die Berathungen des sächsischen Landtags in der vergangenen Woche waren nicht gerade von hervortretender Bedeutung. Die erste Kammer er- theilte dem Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden-Justification bezüglich der über die Verwaltung von 1873 bis 1875 abgelegten Rech nungen und genehmigte sodann den Gesetzentwurf, welcher die Studirenden der Universität Leipzig den bürgerlichen Gerichten unterwirft. In der zweiten Kammer verursachte die Wahl des Abg. Speck eine längere Debatte, welche damit endete, daß man folgenden Antrag der Deputation annahm: I. die königl. Staatsregierung zu ersuchen: a) mit thunlichster Beschleunigung durch geeignete Erhebungen feststellen zu lassen, in welcher Weise und durch welche Organe und namentlich, ob und durch welche öffentliche Blätter von dem Wahlvorstande für den Ort Unterhainsdorf (Gerichtsamtsbezirk Reichenbach) die Dauer des Wahlactes bekannt gemacht und welcher Zeitpunkt als Abschluß desselben in jeder der einzelnen Bekanntmachungen angegeben ist; b) in gleicher Weise durch geeignete Erhebungen feststellen zu lassen, ob in dem Orte Grießbach (GerichtsamtS- bezirk Schneeberg), für welchen nach Inhalt der Bekanntmachung des Wahlvorstehers der Schluß des Wahlaktes aus Nachmittag 3 Uhr festgestellt war, auch noch nach Ablauf dieser Frist von stimm berechtigten Wählern Wahlzettel angenommen worden sind, und o) sobald als möglich die zweite Kammer deS sächsischen Landtags von den Resultaten dieser Erhebungen in Kenntniß zu setzen und II. bis zur Erledigung deS Antrags 8ub I. die Giltigkeits erklärung der Wahl des Herrn Abgeordneten Speck im 41. ländlichen Wahlkreise zu beanstanden. In einer weiteren Sitzung fand die Vorberathung deS königlichen Dekrets über den Bau zweier Secundärbahnen statt. In diesem Dekret wird die Erbauung einer normalspurigen Secundärbahn von Pirna nach Berggießhübel und einer schmalspurigen Eisenbahn von Wilkau nach Kirchberg beantragt. In der Debatte sprach man sich fast allgemein dafür aus, die letztgenannte Linie ebenfalls normalspurig herzustellrn, überhaupt von der Erbauung schmal spuriger Bahnen in Sachsen ganz abzusrhen; die- ^weümd»«ißi^ft«r Iahr«<mh. jenigen Redner, welche über die Linie Pirna-Berg gießhübel sprachen, befürworteten deren Fortführung nach Gottleuba. — Das Dekret ging an die Finanz deputation. Mehrere Petitionen verschiedener Städte um Belassung der dortigen Gerichtsämter bez. nty Errichtung von Landgerichten daselbst wurden der Staatsregierung zur Kenatnißnahme überwiesen. In der letzten Sitzung gelangte zur allgemeinen Vorberathung ein Antrag des Abgeordneten v. Boffe, nach welchem die Staatsregierung aufgefordert werden soll, den von den Staatsregierungen von Preußen, der thüringischen Staaten u. s. w. zum Schutze und zur Hebung der Fischerei getroffenen Bestimmungen beizutreten und in eine deshalb dem Landtage zu machende Vorlage auch Bestimmungen über Bildung von Fischereigenossenschaften mit auf zunehmen. In der Debatte wurde für den Antrag die hohe Bedeutung deS Fischreichthums der Flüsse für den Nationalwohlstand geltend gemacht, wogegen von anderer Seite auf die noch größere wirthschaft- liche Bedeutung der Industrie aufmerksam gemacht wurde, welche durch die zur Hebung und zum Schutze der Fischerei zu treffenden Maßregeln nicht geschädigt werden dürfe. Der Vertreter der Slaatsregierung erklärte, daß die Staatsregierung die Angelegenheit der Fischereigenossenschaften in's Auge gefaßt habe und auch ohne dem Antrag dem Landtage, wenn auch noch nicht dem gegenwärtigen, eine Vorlage gemacht haben würde, daß die Regierung der im Anträge erwähnten Convention nicht beigetreten sei, weil sie gegen die in derselben festgesetzte Schonzeit der Gewässer Bedenken habe, daß sie aber den Be stimmungen der Convention sich anschließen werde, welche auf dem Verordnungswege erlassen werden könnten. Der Antrag wurde auf Antrag des Abge ordneten vr. Schaffrath derjenigen Deputation über wiesen, an welche die in den nächsten Tagen zu er wartende Denkschrift der Regierung über die von derselben bezüglich der Verunreinigung der fließenden Gewässer angestellten Erörterungen gelangen wixb. Der autonome Tarif, welchen die ö st e r r e i ch i sA- ung arische Regierung den parlamentarischen Ver tretungen der beiden Reichshälften vorgelegjt kaf. beweist, daß Oesterreich in die Bahn des SchutzzötP. shstem« eingelenkt ist. Für un« entsteht daran- Lie Frage: sollen wir ihm auf dieser.GaHn folgen, oder