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Amtliche Pekanntmachungt«. Bekanntmachung, die Ergänzungswahlen zur Handelskammer betr. Zu Vornahme der Ergänzungswahlen für die Handelskammer sind: in den Gerichtsamtsbezirken Bautzen und Schirgiswalde (einschließlich der des vormaligen Gerichtsamtes Königswartha) Zwei Wahlmänner und in dem GerichtSamtSbezirke Bischofswerda mit Einschluß der Stadt Bischof« Ein >Wahlmann . zu ernennen. Diese Wahlen sollen Mittwoch, den 10. Oktober 1877, Vormittag« von 10-12 Uhr ' und zwar: . a) für die Orte WehrSdorf, Sohland aller Antheile, Wendischsohland, Steinigtwolmsdorf und Weiss im Erbgericht zu Wehrsdorf, - b) für die übrigen Orte der Amtsbezirke Bautzen und Schirgiswalde an hiesiger Bureaustelle und v) für der Stadt Bischofswerda und sämmtliche Ortschaften des dortigen GerichtSamteS im Rathhaufe zu Bischofswerda stattfinden. Zur Theilnahmc an der Wahl berechtigt und wählbar sind alle, dem Bezirke mit dem Sitze ihre« Geschäftes angehörende männliche Personen, welche a) als Kaufleute oder als Fabrikanten mit mindestens 30 Mark ordentlicher Gewerbesteuer besteuert,- . - d) 25 Jahre ast und e) nicht Vom Stimmrechte in der Gemeinde oder von den staatsbürgerlichen Rechten aus geschlossen sind. Alle Stimmberechtigten werden hiermit zur Betheiligung an dieser Wahl mit dem Bemerken apf- gefordert, daß die Stimmzettel in Person abzugeden sind und daß nach Ablauf der zur Abstimmung fest gesetzten Frist Niemand mehr zur Wahl zugelassen werden kann, der nicht bereit« im Wahllocale anwesend ist. Bei der Anmeldung zur Abstimmung ist die Quittung über Entrichtung der Gewerbesteuer im vorhergegangenen Termine beizubringen, auch sind nötigenfalls die übrigen zur Stimm- und Wahl berechtigung vorgeschriebenen gesetzlichen Erfordernisse nachzuweisen. Bautzen, den 17. September 1877. Königliche Amts ha upt Mannschaft von Salza Steglich. Bekanntmachung. Zu Vornahme der ErgävzungSwahl für die Gewerbekammer sind iit der Stadt Bischofswerda uvd den Ortschaften des dasigen Königlichen GerichtSamteS zwei Wahtmänner zu ernennen. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat infolge des erhaltenen Auftrages Mittwoch, den 1V. Oetober 1877, Vormittags von S—12 Uhr als Wahltermin festgesetzt und bestimmt, daß diese Wahl 1) in dem Erbgericht zu Burkau für die Orte Burkau, Pohla, Taschendorf, Stacha, Uhtzst, Großhähnchen, Spittwitz, Leutwitz, Rammenau, Arankenthal und Schönbrunn, - 2) in dem Gasthofe zum Hofgericht in Neukirch für die Orte Neukirch, Ringeahain, TrWgäu und Putzkau und 3) im Rathhause zu Bischofswerda für die Stadt Bischofswerda Und dir Übrige» DtztzhMa des Königlichen Gericht«»«» Bischofswerda , statlfinden soll. - : . < > Zur Theilnahme M dieser Wahl sind berechtigt und wählbar alle, hem Bezirke anzehörende Är- werdtreibend«, welche ' -