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n e t 1 o u. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes sollen auf Antrag des Coneursvertreters die zur ConcurSmasse Carl Friedrich Schäfers in Oberneukirch gehörigen mechanischen Webstühle nicht wie früher bekannt gemacht worden, mit der Fabrik versteigert, sondern an dem auf die Subhastation folgenden Tag den 19. September 1877 einzeln gegen sofortige Baarzahlung von früh 9 Uhr ab an Ort und Stelle verauctionirt werden. An demselben Tage, nach Befinden an den darauf folgenden Tagen wird mit Versteigerung der Handwebstühle und des übrigen vorhandenen Mobiliars von früh 9 Uhr ab an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung verfahren werden. Bischofswerda, am 4. September 1877. Das Königliche G e r i ch t s a in t. Mnnitius — N. Von einem dem Mühlenbesitzer Ernst Huste in Ringcnhain gehörigen Felde ist in der Nacht vom 19. bis 20. August d. I. eine Quantität breit liegender Hafer, etwa 15 Garben, spurlos entwendet worden. Behufs Entdeckung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen wird Solches andurch öffentlich bekannt gemacht. Bischofswerda, am 7. September 1877. Königliches Gerichtsaml allda. MnnitiuS Schl. Am 16. v. M. früh sind von dem nachstehend unter S) näher beschriebenen Unbekannten aus dem Pferdestalle eines Gutsgebäudes zu Leutwitz ein Paar noch ziemlich neue hohe rindslederne Stiefel entwendet worden, was zur Ermittelung des Thäters hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsaint Bischofswerda, am 8. Sept. 1877. Manitius. Ä Der Unbekannte hat ungefähr in den fünfziger Jahren gestanden, ein dickes Gesicht und lange schwarze Haare gehabt. Bekleidet ist derselbe unter Anderem gewesen mit einem langen Jaquet von schwarzem Tuch, dunkler Tuchhose und grauer Mütze. Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 1873 das Volksschulwesen bclr. und der dazu gehörigen Ausführungsverodnung vom 25. August 1874 haben die Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nöthige Zeit einzuräumcn, sie auch dazu anzuhallen und sich bei unentschuldigten oder ungerechtfertigten Versäumnissen derselben, sofern ihnen eine Verschuldung zur Last fällt, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark zu belegen, welche Strafe auch die säumigen Fortbildungsschüler trifft. Wenn nun nach Ausweis der Schulversäumnißkabcllen leider immer noch eine große Anzahl unentschuldigtcr oder ungerechtfertigter Versäumnisse selten der Fortbildungsschüler vorkommt, sehen wir uns veranlaßt, auf obige Bestimmungen hierdurch mit dem Bemerken noch besonders aufmerksam zu machen, daß wir vorkommenden Falls die augedrohten Strafen unnachsichtlich verhängen werden. Stadtrath Bischofswerda, am 10. September 1877. Sinz. Diejenigen Eltern, welche ihre Kinder in die Hcrrmann'sche Kleinkinderbewahranstalt ausge nommen zu sehen wünschen, haben dieselben bis zum 15. d. M. bei dem zuerst unterzeichneten Administrator (Bürgermeister Sinz) unter Beibringung von Impfscheinen für die betreffenden Kinder anzumelden. Auf nahmefähig sind nur Kinder, welche die öffentliche Schule noch nicht besuchen, doch müssen dieselben das zweite Lebensjahr überschritten haben. Bischofswerda, am 3. Sept. 1877. Die Administratoren der Herr in an n'schen Stiftungen. Sinz. Meißner Huste Bekanntmachung. Tie Weidenuutzung an der Staatseisenbahnstrecke Görlitz - Bischofswerda soll, nach Bahnmeistereien getrennt, auf drei Jahre verpachtet werden. Bewerber wollen Offerten bis 25. September d. I. bei unterzeichnetem Bureau ein reichen. Die Bahnmeister sind angewiesen, jede gewünschte Auskunft zu ertheilen. Löbau, am 9. September 1877, kömsliedvs 4dlkei!oiiK8-InKevieur-kupesu. Flach.