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Sonnabend, den 14 Juli und Volk lange widersetzt hatten. Während so die ganze abendländische Kirche das Apostolikum allmäh lich annahm, geschah ein Gleiches in der des Mor genlandes nicht, allerdings fand es auch keiner der griechischen Kaiser für zweckmäßig, jenes spanisch« Verfahren auf seine Unterthanen anzuwenden. In der morgenländischen Kirche ist es auch bis auf diesen Tag noch nicht zur Annahme gelangt, ja es ist in derselben völlig unbekannt, eine Thatsache, die / denn recht klar beweist, was es mit jener, auch jetzt wieder ausgestellten Behauptung auf sich hat, es > dürfe schon deshalb nicht an eine Umgestaltung, des apostolische» Glaubensbekenntnisses gedacht werden, weil wir darin das einzige, der gesammten Christen heit aller Orten und aller Zeiten gemeinsame^ Bekenntniß hätten. Das ist einfach nicht wahr. Die Reformatoren haben dieses Bekenntniß aller dings mit dem Nicänischen und Athanasianischen aus der Hand der katholischen Kirche überkommen. Wie wenig es aber aus ihrer eigenen Geistes- und Gewissensarbeit hervorgegangcn ist, beweist schon der Umstand, daß sie über einzelne Artikel sehr verschieden artige Vorstellungen hatten, wie insbesondere über den „niedergefahren zur Hölle". Im Ganzen ent sprach es jedoch noch ihrem Weltbild und ihrer' Schriftauslegung und wir begreifen daher, daß sie gegen seinen liturgischen Gebrauch kein Bedenken hatten. Dagegen müssen wir fragen, ob sich denn seit dem Zeitalter der Reformation in der theolo gischen Wissenschaft und im Glaubensbewußtsein unserer Gemeinden gar nichts verändert und ob man in der That in der protestantischen Kirche ein Recht hat, den Geistlichen und Gemeinden ein solche Bekenntniß unter allen Umständen aufzuzwingen odv^- ob nicht jedem Einzelnen gestattet sein soll, sich mit seiner Ueberzeugung frei dazu zu stellen. Das Apo stolikum, so alt und ehrwürdig eS auch ist, kann doch nicht für unantastbares Heiligenthum auSge-, geben werden, wie eS nach den neuerlichen Aus lassungen verschiedener Faktoren fast den Anschein^ gewinnt. Noch im 17. Jahrhundert erklärten sich entschieden rechtgläubige Theologen, wie z. B. Gis bert Boetins, dagegen, daß ihm ein derartiges „authentisches" Ansehen in der protestantischen Kirche beigelegt werde, und jetzt sind unsere Geistlichen und Zur Aufklärung über das Apostolikum. Eine Besprechung des sogenannten apostolischen Glaubensbekenntnisses darf in unseren Tagen auf ganz besondere Theilnahme rechnen, wo die Frage nach der Bedeutung der Bekenntnisse der Vergangen heit für die Kirche der Gegenwart so brennend ge worden und wo insbesondere auch ein heißer Streit über die Berwerthung des Apostolikums entbrannt i ist. Wir beabsichtigen dabei allerdings nur, zur Orientiryng unserer Leser die Entstehung und Ent wickelung de» Apostolikums ine Auge zu fassen, und ^..rtnige allgemeine Bemerkungen über dasselbe als kirchliche Bekenntnißformel daran anzuknüpfen. DaS apostolische Glaubensbekenntniß ist keines wegs, wie hier und da wohl noch angenommen wird, von den Aposteln verfaßt, es ist vielmehr erst später im Laufe dreier Jahrhunderte herausgebildet worden und zwar aus der alten Tausformel, so daß es ur sprünglich nicht ein Bekenntniß war, das die Geist lichen abzulegen hatten, sondern ein solches, welches den Täuflingen abgenommen wurde. Die Geschichte seiner Bildung umfaßt die Zeit von der Mitte des dritten Jahrhunderts bis zu der des sechsten unserer Zeitrechnung. Vor dem dritten Jahrhundert findet sich keine Spur davon, weder die Geschichte noch die Briefe der Apostel erwähnen seiner, die kirchlichen Streitigkeiten des apostolischen Zeitalters verlaufen ohne daß irgend eine Partei darauf Bezug nähme, ebenso wenig ist es bis dahin in irgend einer Schrift der Kirchenväter erwähnt. Endlich im dritten Jahr hundert erscheint das Bekenntniß, aber keineswegs gleichlautend, sondern in den mannichfaltigsten Ab weichungen, und diese verschiedenen Gestaltungen er hielten sich Jahrhunderte lang, bis sich allmählich ein übereinstimmender Text Bahn brach. So hat sich dasselbe nach und nach hcrausgcbildet und nur längs«-, erfolgte seine Verbreitung, ja hier und da fand eS sogar lebhaften Widerspruch, und mußte seine Anerkennung erst durch die Gewaltmaßregeln weltlicher Macht erzwungen werden. Am Ende des sechsten Jahrhunderts war es noch nicht einmal in Italien im allgemeinen Gebrauch und in die frän kische Kirche bürgerte eS Carl der Große ein. In die spanische Kirche fand es erst im 11. Jahrhundert auf königlichen Befehl Eingang, nachdem sich Klerus Awchmddrrißtgst« Jahrgang. Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -er Kgl. Amtshauptmannschaft und der Kgl. Schulinspection zu Kautzen sowie -ro Königlichen Verichtsamteo und des Stadtrathes zu Rischofswerda. Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch» und Sonnavenv« und kostet einschließlich der Sonn abend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich 1 Mark 50 Pfg. (IS Ngr.). Inserate werden dis Dienstag« und Areitaa« früh 0 Uhr angenommen und kostet die gespiltene Corpuszeile »der deren Raum 10 Pfennige.