Wir sehen uns veranlaßt, hierdurch wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß jeder LogiSWechsek Pünktlich auf hiesiger Polizei-Expedition anzuzeigen ist und daß bei Vermeidung einer Geldstrafe bis jir Fünfzehn Mark kein Vermiether einen Abmiether eher bei sich aufnehmen darf, als bis letzterer den erforderliche« WohnungSanmeldefchein dem Vermiether aus gehändigt hat. Jngleichen ist jeder Dienst- und ArbeitSwechfel und jedes neue Dienst-, Arbeits- und Lehrlingsverhältniß von ven betreffenden Dienstherrschaften, Arbeitsgebern und Lehrherren bei Ver meidung der geordneten Strafen ungesäumt anzumelden. Bischofswerda, am 3. Jnli 1877. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 6. Juli 1877 das dem Färbermeister Georg Gcttlieb Ernst Reichert zugehörige Färbereigrundstück Nr. 78e des Catasters, Nr. 1272 des Grund- und HhpoihekenbuchS für Bischofswerda, welches Grundstück am 20. April 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 39,930 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger- Gerichtsstelle aushängenren Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bischofswerda, am 25. April 1877. Königliches Kerrcktsamt allda. Manitius. — K. Von dem unterzeichneten Königlichen GerichlSamte soll den 6. September 1877 das Friedrich August Bioritz Richtern zugehörige HauSgrundstück Nr. 14 des Catasters und Nr. 2 deS- Grund- und Hhpolhekenbuchs für Lcutwitz, welches Grundstück am 11. Juni 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2500 Mark - Pfz. gewürdert worden ist, noihwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bischofswerda, am 20. Juni 1877. Das Königliche Gerichtsamt. In Stellvertretung: Kür ler, Assessor. G. Gestohlen wurden in der Nacht vom 26. zum 27. v. MtS. aus einem Hosraum zu Thumitz 3 Stück fichtene je 8 Ellen lange Verschlagbrctter. Sachdienliche Spuren bittet man hier anzuzcigen. Königliches GerichtSamt Bischofswerda, am 27. Juni 1877. Manitius. A. Aufforderung an Einkommensteuer-Beitraaspflichtige, die Kenntnißnahme vom Ergebniß dorr Einkommenschätzung betreffend Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens in dem 41. Einschätzungs-District de« Steuerbezirks Bautzen beendet und das Ergebniß derselben den Betheiligten bekannt gemacht worden ist,, so werden in Gemäßheit der in § 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen Be stimmungen alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre BcstragSpflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit des tz 45 des Einkommensteuergesetzes erlassene Zufertigung nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgeforrert, wegen Mitiheiiung des Einschätzungsergebnisses sich bei dem hiesigen OrtS- steuereinnehmer Herrn Weidner anzumelden. Rammenau, am 2. Juli 1877. Der Gemeinderath daselbst UilylamNiqe Vekannlmachuugen. Donnerstag, den 5. Juli, wird der Röhrgraben geräumt.