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Lieferungs-Bedingungen. 1. Umfang der Lieferpflicht. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von mir schriftlich bestätigt ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen. Abänderungen oder mündliche Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Bestätigung. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Maß- und Ge wichtsangaben in meinen Schriftstücken und Drucksachen, in letzteren auch Abbildungen und Beschreibungen sind immer annähernd und un verbindlich, weil die Ausführungen laufend Veränderungen und Verbesserungen unterworfen sind. 2. Preise. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab meinem Lager Chemnitz und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Wertversicherung, Transportversicherung und sonstige Spesen nicht ein. Nicht listenmäßige Werkzeuge oder solche mit Zwischenmaßen unterliegen einem durch die Sonderherstellung bedingten Preisaufschlag, der vor der Auftragserteilung zu vereinbaren ist. Unterbleibt diese Vereinbarung oder ist genaue Festsetzung der Preise nicht möglich, so erfolgt diese unter Zugrundelegung der entstandenen Selbstkosten mit einem entsprechenden Gewinnzuschlag. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. b X Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich in Reichsmark. Die Rechnungen werden in Reichsmark ausgestellt, und zwar vom Tage der Lieferung {Versand oder versandbereite Fertigstellung). Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar spätestens 30 Tage nach Recbnungsdatum — auch bei Teilliefe rungen — so zu erfolgen, daß ich über den Gegenwert der Rechnungen am Fälligkeitstage verfügen kann. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt, wenn ich den vollen Reichsmarkbetrag meiner Rechnung zur freien Verfügung erhalten habe. Ich kann nur Zahlungsmittel entgegennehmen, deren sofortige Verwertung mir ohne Verlust und Unkosten möglich ist. Die Entgegen nahme anderer Zahlungsmittel od«er Ersatzzahlungsmittel ist meinem freien Ermessen überlassen, wenn der Besteller sich zur Zahlung etwa entstehender Unkosten und Verluste verpflichtet. Bei verspäteter Zahlung wird unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens außer den gesetzlichen Zinsen von 5 v. H. der jeweilige Goldlombardzinsfuß der Reichsbank in Rechnung gestellt. Lieferung an Firmen, mit denen ich noch nicht in Verbindung gestanden habe, erfolgt nach meiner Wahl gegen Nachnahme oder Vor ausbezahlung. Bekanntwerdende Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers rechtfertigt die Abänderung der Bedingungen hinsicht lich der Zahlungsweise. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. 4. Lieferzeit. Die Lieferzeit wird berechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung vom Werk, oder wenn ich solche Lieferung wähle von meinem Lager Chemnitz; ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden einwandfreien Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, für die Industrie allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Ausstände und Aussperrungen. Verzöge rungen bei der Beförderung, Ausschußwerden von Arbeitsstücken, entbinden, soweit diese Hindernisse auf die Fertigstellung oder Abliefe rung des Liefergegenstandes von Einfluß sind, mich von der Einhaltung der Lieferfrist, und zwar ohne irgendwelches Recht des Bestellers auf Entschädigung. Gleichgültig ist dabei, ob die unvorhergesehenen Hindernisse bei mir selbst oder bei meinen Lieferanten eintreten. Zwischenverkauf vorrätig angebotener Ware bleibt Vorbehalten. 5. Versand. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Empfohlen wird, sich gegen Transportschäden zu versichern. Reklamationen wegen Quantum und Ausführung können nur dann Berücksichtigung finden, wenn dieselben sofort nach Eingang der Ware erfolgen. 6. Haftung für Mängel an Werkzeugen und dergleichen. Für gute Beschaffenheit der Werkzeuge leiste ich Gewähr in der Weise, daß ich nachweislich fehlerhaft gelieferte Stücke gegen deren so- fortige Rückgabe so schnell wie irgend möglich kostenlos abändere, ausbc>sere oder neu anferEgc, t I in ich er Ausfi unter gleichen Bedingungen wie zuerst bestellt. Ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, denselben zu kündigen, Wandelung zu verlangen, die Beseitigung von Mängeln abzulehneu, Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche zu erheben, steht dem anderen Teile nicht zu 7. Haftung für Mängel an Werkzeugmaschinen und dergleichen. • Für Mängel der Lieferung von Werkzeugmaschinen hafte ich unter Ausschluß weiterer Ansprüche in der Weise, daß ich alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessere oder nach meiner Wahl^neu liefere, die innerhalb 6 Monaten, bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb 3 Mona ten nach der Lieferung nachweislich unbrauchbar oder in einem die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigenden Maße schadhaft werden und als solche mir unverzüglich schriftlich angemeldet werden. « • Voraussetzung der Haftung ist, daß es sich bei dem Unbrauchbar- oder Sch^dhajtwerden^um einen vor dem Gefahrübergang liegenden Umstand handelt, insbesondere um fehlerhafte Bauart, schlechten Baustoff oder mangelhafte Ausführung. Etwa ersetzte Teile w’erden mein .Eigentum. Zur Vornahme aller mir notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzmaschinen oder Ersatzteilen hat mir ► der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren. Für Lieferteile, die infolge behördlicher Vorschrift aus Er- * »tzstoffen angefertigt sind, oder die durch ihre stoffliche Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauche unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Ein Recht, vom Vertrage zurückzutreten, denselben zu kündigen, Wandelung zu verlangen, die Beseitigung von Mängeln abzulehnen, Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche zu erheben, steht dem anderen Teile nicht zu. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder Zurückhaltung von Zahlungen erlischt meine übernommene Haftung. 8. Wegfall von Mängelhaftung und Garantie, Irgendwelche Mängelhaftung oder Garantiegewährung entfällt, wenn der Fehler durch Unachtsamkeit, falsche Behandlung, übermäßige Bean spruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder natürliche Abnutzung entstanden, oder das Stück von anderer Seite nachgearbeitet worden ist. 9. Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Chemnitz für beide Teile. 10. Unübertragbarkeit der Vertragsrechte und Eigentumsvorbehalt. Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware mein Eigentum. Die Ware darf ohne meine Zustimmung vor endgültiger Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. 11. Verbindlichkeit des Vertrages, Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Anders lautende Lieferungsbedingungen oder telefonische Abmachungen sind für mich erst durch meine schriftliche Bestätigung gültig. o8l<x>'i?--i(p s