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Die Geschworenen sprachen ihn nicht allein frei, sondern das verehrungswürdige Publikum begleitete ihn auch, um den Bankdirector, der zugleich als Steuereinnehmer vorher verschiedene säumige Zahler mit Exemtion heimgesucht hatte, zu ärgern, mit Hochrufen nach Hause. Der Landtags abgeordnete Crispi, der als Advocat der Bank vor Gericht thätig gewesen, wurde dagegen vom Volke mit Schimpf- und Spottreden nach Hause verfolgt und mußte froh sein, daß er noch mit heiler Haut davonkam. Nach der Zeitung von Mailand hatte ein städtischer Steuerbeamter schon 1861 die Summe von 10,645 Francs unterschlagen. Der Unter- suchungs-Proceß, nicht von dem Gerichte, sondern von Seiten seiner vorgesetzten Dienstbehörde, zog sich bis zum 3. Juni d. I. hin, und dann wurde folgen des Erkenntniß gefällt: „In Erwägung der unbeding ten Unmöglichkeit, in welcher sich Herr B. befindet, die veruntreute Summe zu ersetzen, wird derselbe hiermit freigesprochen." Sind das nicht kostbare Zu stände? Die gesammte Verwaltung, die hohe und niedere Rechtspflege, mit wenigen Ausnahmen, ist in den Händen von Leuten, die sich bestechen lassen, wiederum andere bestechen, gegenseitig sich ihre schmutzige Wäsche waschen, und wenn dies einmal nicht gelingen will, sich gegenseitig vor der Strafe durchhelfen. Je höher die Stellung, desto sicherer sind die Schurken. Aber alle diese Vertreter der Rechtspflege, einschließlich der Geschworenen, sind durch freie Wahl aus dem Volke hervorgegangen. Wenn diese nun sich bestechen, oder Fünf eine gerade Zahl sein lassen, wenn sie aus erbärmlicher Feigheit dm Verbrechern lieber zur Freiheit verhelfen, als sich deren Rache aussetzen, oder wenn sie notorisch« Schufte auch nur mit einer Strafe durchschlüpsen lassen, welche das Gerechtigkeitsgefühl noch mehr em pört, als völlige Freisprechung, — wer ist denn dann schuld daran als das Volk selber, da« solche Richt« wählt? Zu Geschworenen gehören Männer -VW,. Bilder aus Italien. Wenn mit größtem Rechte eine gute Rechtspflege für die sicherste Grundlage eines Staates gilt, so steht der neueste Großstaat Italien auf sehr wackeligen Füßen. Deutschen, sächsischen Lesern muß es un glaublich erscheinen, wie in jenem herrlichen Lande Pie Verbrechen sich häufen, das Nichtbestrafen oder gar Freisprechen grober Verbrecher aber an der Tagesordnung, etwas ganz Gewöhnliches ist, und der Richter die Rache eines Verurtheilten mit gutem Grunde zu fürchten hat. Im einzigen Monat März d. I. hat die Gendarmerie 4884 Individuen ver haftet, ungerechnet was durch die Polizeidiener ver haftet worden ist. Davon wegen Mordes 215, wegen Raubes 225, wegen Verwundung 787, wegen Diebstahls und Bettugs 1059, wegen sonstiger Ver gehen 2248. Mit der Sittlichkeit öffentlicher Be amten steht's nicht besser. Anfang dieses Jahres betrog der Mitdirector der Bank zu Neapel diese um 400,000 Francs, sein Nachfolger gleich darauf in kurzer Zeit dieselbe Bank um 60,000 Francs, und hätte man ihm mehr Zeit gelassen, würde er sicher seinen Vorgänger überflügelt haben. Wer kürzlich die vielen Tausend Centner Pulver in Neapel unter schlagen hat, weiß eben so wenig Jemand, als wer die 19,000 Kilogramme Kupfer aus dem dortigen Seezeughause verschwinden machte. Weil nun die Richter den Verbrechern gegenüber nicht den Stab Wehe, sondern den Stab Sanft schwingen, so lockt dies natürlich zur Nachfolge. In Bari überfiel ein wegen Bestechung und Erpressung abgesetzter Domänen- Beamter den Domänen-Jnspector und brachte ihm mit einem Messer sieben lebensgefährliche Stiche und Wundm bei. Trotzdem genaß derselbe wie durch ein Wunder. Der flüchtig gewordene Verbrecher fiel einige Monate später den Gerichten in die Hände, und es wurde ihm wegen „verfehlten Mordes" der Proceß gemacht. Aber die politischen.Gesinnungsgenossen schmeichelten, bestachen, drohten, bis der Gerichtshof den Schuldigen zu 3 Francs — 24 Ngr. Geldstrafe und in die Kosten verurtheiltel Das heißt doch Rechtspflege! Kürzlich wurde der Casstrer der Filial- kpk zu Forli eingezogen, weil er sich unrechtmäßiger Swrimwjwanzi-sta Jahrzaa-. für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt des Königlichen Verichtoamte» und des Ktadtrathes z« Dischofswerda.