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-^eGiirkommeirstenervetr. Zum Zwicke der Aufstellung des Verzeichnisses der bei der Einkommensteuer Beitragspflichtigen Ws Nach H 34 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 jeder Besitzer eines bewohnten HauS- HWndstücks die in demselben wohnenden Beitragspflichtigen, ingleichen diejenige« Personen, welche in dem- Mh« eia Gewerbe irgend welcher Art betreiben, aber anderswo wohnen, und zwar letztere unter genauer Angabe ihrer Wohnung anzugeben, und wird deshalb im Laufe der nächsten Tage in jedes bewohnte Hausgrundstück eine Hausliste ausgegeben werden. Diese HauSnsten sind nach Maaßgabe der darauf abgedruckten Bestimmungen von den Haus besitzern au-zufüllen und binnen 8 Tagen von deren Empfang an gerechnet in hiesiger RathSexpedition Wieder abzuliefern. Die Versäumung dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 Mark nach sich und sind Übrigens die Hausbesitzer für die Steuerbeträge, welche infolge der von ihnen verschuldeten unrichtigen oder unvollständigen Angaben dem Staate entgehen, haftbar. In gleicher Weise ist jedes Familenoberhaupt für rW richtige Angabe aller zu seinem Hausstände gehörigen beitragspflichtigen Personen, einschließlich der Wermiether und Schlafstrlleninhaber verantwortlich. Stadtrath Bischofswerda, am 25. Januar 1877. sr», Bekanntmachung. Am 15. d. MtS. hat sich ein ungefähr in der Mitte der 30er Jahre stehender Mann im Hause Nr. 24 hier eine Schlafstelle gemiethet, vorgegeben, daß er der Modelltischler Karl Ferdinand Schöne aus Kamenz sei, bisher in Königstein gearbeitet habe und nunmehr hier in Arbeit getreten sei, und seine Wirthin mit dem von ihr geforderten Wohnungsanmeldeschein hinzuhalten gewußt. Am 17. d. Mts. ist derselbe aber aus seinem Quartier verschwunden, hat letzterer eine silberne Chlinderuhr mit Secundenzeiger gestohlen, und hat sich nunmehr auch herausgestellt, daß seine obigen Angaben erfunden waren. Zur Wiedererlangung der gestohlenen Uhr und Entdeckung des Diebes machen wir solches bekannt und bemerken, daß der Dieb nach Angabe der Bestohlenen auf der oberen Fläche der einen Hand eine angeblich von einem Schüsse herrührende Narbe gehabt hat und daß ihm die vorderen Zähne fehlen, welche derselbe im letzten Feldzuge, den er als Cavallerist mitgemacht, durch den Schlag eines Pferdes eingebüßt haben will. Stadtrath Bischofswerda, am 26. Januar 1876. Sin, Nichtamtliche Vekanntmachungen. Wirthschaftsverkauf. Veränderungshalber soll die Wirthschaft Brand-Cat. Nr. 39 in Klir, Renten- und auSgedtngefrei, massiv gebaut, mit 5400 Mark Brandversicheruug und an der Chaussee gelegen, zu jedem Gewerbbetrieb sich eignend, an Flächen-Jnhalt 5 Hectar 15 Ar (9 Acker 92 Quad.- Ruthen) Feld, 2 Hectar (3 Acker 179 Quad.-Ruthen) Wiese und Garten, belegt mit 219 Steuer-Einheiten, 10,500 Mk. Kaufpreis, wovon 3000 Mk. Hypothek stehen bleiben können, Dienstag, -en Januar 1877, Vormittags 11 Uhr, in der Wohnung selbst aus freier Hand verkauft werden. Die Seiten- gebäude tragen jährlich 72 Mk. Pacht. Das Nähere durch C A. Schmidt in Klir. NvIiLNNtMLvllUUK. DiensA, den 30. d. M., von früh 10 Uhr an, sollen in der Gemeindewaldung zu Bühlau, von WustmannS Mühle gegenüber, eine Partie gut ausgewachsenes fichtneS Holz, und zwarr circa 200 Stück Stämme, von 10—20 Centim. Mittelstärke, 14—17 Mrr. Länge, - ISO O-tzer - 14-80 - Oberstärke, 4j - . «Mer den vor der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen gegen baare Zahlung, an Ort «yd Stelle, resp. in der Wystmann'schen Mühle auttionsweisr verkauft werden. - Der Gemeinderath allda. - H. Winkler, Gemeindevorstand. lvcne und MN-, von grkdrich Ray, «digkrt Mttk Bcrantn>»rtttchkit »on «mit Ra» in Bischof««^.