181 5. Eigenart und Bedeutung des Bergbüchleins a) Ermittlung des Verfassers Das „nützlich Bergbüchlein“ erschien zum Beginn des sechzehn ten Jahrhunderts als erste gedruckte deutsche Schrift über Dinge des Bergbaues. Es enthält keine Angaben über den Verfasser, den Drucker, den Druckort und das Erscheinungsjahr. Mehrfach ist es dem sagenhaften Mönch BASILIUS VALENTINUS, der im fünfzehnten Jahrhundert gelebt haben sollte, zugeschrieben worden. 1 Nadi den Angaben von Georgius AGRICOLA in seinem zwischen 1530 und 1550 niedergeschriebenen „Berg werksbuch“ ist Dr. Ulrich Rülein von Kalbe in Freiberg der Verfasser des Bergbüchleins. Agricola sagt nämlich in dem 1550 geschriebenen Widmungsbrief an die sächsischen Herzöge Moritj und August zu „De re metallica“ über seine literarischen Vorgänger: „Nostra quidem lingua duo libri scripti sunt; alter De materiae metal- licae et metallorum experimento, admodum coniusus, cuius operis parens iguoratur; alter De venis, de quibus etiam Pandulius Anglus scripsisse iertur, sed librum Germanicum coniecit Calbus Fribergius, non ignobilis medicus. verum venter eam quam sumpsit partem absolvit.“ = „In unserer deutschen Sprache sind zwei Bücher geschrieben worden: das eine über das Probieren des Erzstoiies und der Metalle; es ist sehr verworren abgelaßt, seinen Verfasser kennt man nicht. Das andere bandelt über die Erzgänge, von denen auch Pandulius Anglus lateinisch geschrieben haben soll. Dies deutsche Buch hat der Freiberger Calbus, ein angesehener Arzt, verfaßt. Indeß hat keiner von beiden sein Thema erschöpfend behandelt.“ Und am Ende des dritten Kapitels des Bergwerksbuches erwähnt Agricola nochmals Rülein mit den folgenden Worten: „quidam metallici, quorum e numero fuit Calbus, iluvios et rivos auriieros inter se distin- guunt.“ == „Andere Bergbaukundige, unter ihnen auch Calbus, unterschei den verschiedene Arten von goldführenden Flüssen und Bächen.“ Und im Anschluß hieran gibt er Rüleins Darlegungen über die Abhängigkeit der Goldführung der Flüsse von ihrer Laufrichtung aus dem fünften 1 KEFERSTEIN S. 5. — QUENSTEDT S. 2. — VOGEL S. 274. — FOEHR S. 3.