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Amts- M AWWblntt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungkbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. »»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannrbohn in Eibenstock. !- "i-ss!-- SU. Jahrgang. ' --n: Sonnabend, den 13. Juni LAOS Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs gesetzblatt Seite 361 slgde. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Haupt- marktortes Zwickau im Monat Mai dss. Js. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden rcsp. Quartierwirten innerhalb der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft im Monat Juni dieses Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für je SO tig Hafer 7 Mk. 88 Ps. .... Heu 4 . 73 „ „ „ „ „ Stroh 3 „ 68 „ Königliche AmtshaWtmannschaft Schwarzenberg, am 9. Juni 1903. I. A.: vr Jans, Bezirksassessor. B. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume am 26. und 27. Juni 1903 für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Eibenstock, den 9. Juni 1903. Königliches Amtsgericht. Rcichstagswahl betretend. Hiermit wird bekannt gemacht, daß die Stadt Eibenstock für die diesmalige Reichs tagswahl in 8 Wahlbezirke nach folgender Ordnung eingcteilt worden ist. i- Bezirk: Albertplatz, Albertstraße, obere und untere Crottenseestraße, Feldstratze Nr. 1, 3, 4, 5 und 7, Gutsweg, Mohrenstraße, Neugasse und Sosaerstraße. II Bezirk r Bretgassc, Carlsbaderstratze, Fabrikgäßchen, Feldstratze Nr. 8, 9—14, Forststraßc, Funckstratze, Gartenstratze, Postplatz, Poststraße, Quergasse und Teichgasse. »I. Bezirk: Bergstraße Nr. 1, 2, 3, S und 7, Habcrlcithe, Hauptstraße, Kirchplatz, Maaazinstraße, Nordstraße, Oststrabe, Schneebergerstraße, Schulstraßc, Südstraße, Wiesenstraße und Windischweg. IV. Bezirk: Carlsfcldersteig, Hüblerwcg, Lohgasse, Messingwerk, Hintere und vordere Rehmerstraße, Weg nach dem Adlerfelsen. V. Bezirk: An der Bergstraße, Bergstraße Nr. 4, 8, 9 und 11, Brcitestraße, Brückenstraße, am Graben, Neumarkr, am Stern, Reuterweg, Theaterstraße, Triftweg und Winklerstraße. VI. Bezirk: Aeußere und innere Auerbacherstraße, Bachstraße, Bahnhofstraße, Brühl, Langestroße, Promenadenstraße, Schützenstraße, und Abteilung lt des Brandversicherungskatasters. Als Wahllokale sind bestimmt worden im I. Bezirk: Ungersche Schankwirtschaft am Albertplatz; II Bezirk: Htlbigfche Schankwirtfchaft, Carlsbaderstratze; III. Bezirk: Rathaus: IV. Bezirk: Bogel» Restaurant „Zum Adlerfelsen", Lohgafi«; V Bezirk: Mittelbachs, jetzt Müllers Schaukwirtschaft, vreiteftratze; VI. Bezirk: Safthof „Stadt Dresden". Als Wahlvorsteher beziehentl. Stellvertreter hat der Rat nachgenannte Herren gewählt im I. Bezirk: l. Herrn Gärtnereibesitzer Carl Bernhard Fritzsche, 2. „ Schlossermeister Carl Eduard Porst; II. Bezirk: 1. Herrn Kaufmann Max Richard Ludwig, 2. „ „ Carl Richard Kunz; III. Bezirk: 1. Herrn Kaufmann Gustav Richard Hertel, 2. , „ Gustav Emil Tittel; IV. Bezirk: 1. Herrn Kaufmann Friedrich Gustav Diersch, 2. „ „ Bernhard Löscher; V. Bezirk: 1. Herrn Stadtrat Kommerzienrat Wilhelm Dörffel, 2. „ Kaufmann Eduard Hermann Müller; VI. Bezirk: 1. Herrn Stadtrat Alfred Constantin Meichßner, 2. , Kaufmann Alban Otto Männel. Die unter 1 genannten Herren sind als Wahlvorsteher, die zu 2 bezeichneten Herren als Stellvertreter bestimmt worden. Die Wahlen finden am 18. Juni 1883 statt. Die Wahlhandlung beginnt «m 18 Uhr vormittags «nd wird «m 7 Uhr nachmittags gefchlofse«. Zur Stimmabgabe find nur diejenigen zngtlaffe«, welche in di« Wahllisten ausgenommen find. Abwesende können in keiner Weife durch Stellvertreter an der Wahl teilnehmen. Gleichzeitig wird auf folgende Bestimmungen hingewiesen. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen ver sehen sein; sie sollen 9 zu 12 cm groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und sind von dem Wähler in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschläge, der sonst kein Kenn zeichen haben darf, abzugeben. Die Umschläge werden im Wahllokal bereit gehalten und den Wählern ausgehändigt. Ungültig sind: 1) Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich abgestcmpelten Umschlag oder welche in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind; 2) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier find; 31 Stimmzettel, welche mit einem Kennzeichen versehen sind; 4> Stimmzettel, welch« keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; bl Stimmzettel, aus welchen di« Person de« Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 6) Stimmzettel, welche auf eine nicht wählbare Person lauten; 7) Stimmzettel, welche eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber dem Gewählten enthalten. Eibenstock, den 23. Mai 1903. Der Stadtrat. Hefse. Müller. Borumsterung der Pserde und Fahrzeuge bctr. Mittwoch, den 1. Juki 1903, vormittag 7-10 Mr findet auf der Wildeuthaler Staatsstraße vom Dörffelscheu Sägewerke ab nach Wildenthal zu eine Bormufternng der in der Stadt Eibenstock vorhan denem Pferde und Fahrzeuge (Lastwagen) statt. Die Aufstellung der Pferd« «nd Fahrzeuge hat nach Maßgabe der Pferde- und Fahrzeugverzeichnisse mindestens 1 Stunde vor der festgesetzten Zeit, also 7,0 Uhr zu erfolgen. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu der angeordneten Musterung 1) seine bei der letzten hier abgehaltenen Musterung im Jahre lOOl al- kriegsbranchbar befundenen Pferde, sowie 2) seine seit der letzten Musterung (seit Angufi 190l) neu hinzugekom- mene« Pferde, insoweit solch« nicht unter di« nachstehend unter » bis t ansgesührten Arten zu rechnen find, und 3) seine in gutem «nd brauchbarem Zustande befindlichen Fahrzeuge (vom mittleren Erntewagen bis z« dem schweren Lastwagen) dem militärischen Pferdevormusterungs-Kommissar zur angegebenen Zeit am Musterungs platze vorzusühren, beziehentlich was die Fahrzeuge anbelangt, letztere an dem von den städtischen Polizeiorganen anzuweisenden Platz in der Nähe des Musterungsorles auf zustellen. Die zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderliche Anzahl von Leuten ist mit zur Stelle zu bringen. Die Pferde sind blank auf Trense mit 2 Zügeln vorzusühren. Die Hufe der Pserde müssen gereinigt, dürfen aber nicht geschmiert oder gefärbt sein. Von der Vorführung find ausgenommen u. die unter 4 Jahre alten Pserde, b. die Hengste, e. die Stuten, die entweder hochtragend sind, oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, <t. die Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gcstütbuch" oder den Lazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, o. die Pferde, welche aus beiden Augen blind sind, t. die Pserde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, g. die Pserde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen An steckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, b. die Pferde, welche bei einer früheren hier abgehaltenen Musterung als dauernd krieasunbrauchbar bezeichnet worden sind, i. die Pserde unter 1,5« in Bandmaß. Im übrigen sind von der Vorsührung der Pferde befreit: Offiziere, Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienst gebräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Be rufes notwendigen Pferde und Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Neber die Reihenfolge der Vorführung der Pserde sowohl, als auch Uber die Gestellung der Fahrzeuge werden den Besitzern im Laufe dieses Monats noch nähere Anordnungen zugehen. Letztere sind strengstens zu befolgen. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde und Fahrzeuge nicht rechtzeitig oder nicht vollzählig vorsühren, haben in jedem einzelnen Fall die in § 27 des Kriegs leistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 angedrohte Geldstrafe bis zu 150 Mark und außerdem noch zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht ge stellten Pferde und Fahrzeuge vorgenommen wird. Sofern bei der letzthin vorgenommenen Auszeichnung Pferde übergangen worden sein sollten, so haben deren Besitzer hiervon bis 20. Juni 1903 in hiesiger Ratsregistratur An zeige zu erstatten. Der bei der Pferde- und Fahrzeugvormusterung zur Aufrechterhaltung der Pferde aufgestellten Gendarmerie und Schutzmannschast ist unweigerlich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu ISO Mark beziehentlich mit entsprechender Hast bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 10. Juni 1903. I. V.: Justizrat Landrack. Müller. Holzversteigerung aus Hundshnbler Staatssorstrevier. Im Gasthof „zur Linde" in Hundshübel sollen Mittwoch, den 17. Juni 1983, von vormittags 9 Uhr an 2088 weiche Stämme, 10-15 cm Mittenst.,.^^ m Länge, j 3318 ' Akötzer, 8-15 I Oberst.,^ z,„ 4 126 16 40 o,»u. 4„ „ I schlage), o, L, 37, 72, 73 689 I DerSsl-ügtU, 10-12 Unttrst., 39, 42 414 . „ 13u.14 /4S, 70,79 (Durchforstungen), 26 rm weiche Mhkaüppel, ' i ^7 20, 21 28 und gg 23,5 . . Zlreaafchette, 194,5 rm weiche stelle, 1 (Emzelhölzer), 28S,5 „ , Arenat-üppek, 442,5 . , Stöcke, I gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung erteilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Hundshübel und Eibenstock, am 11. Juni 1903. Sgl. Forstrevierverwaltung. «gl. Forftrentamt. Harter. Herkach. Reichstagswahl betreffend. Für die am 16. dss. Mts. stattfindende Wahl zmn Reichstag ordnen wir hiermit an: 1) daß die Zugänge zu einem jeden Wahllokal für die Wahlberechtigten frei zu halten