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Beilage zu Nr. 94 des sächsischen Erzählers. Bischoftwerda, de» 28. November 1874. Amtliche Pekanntmachungen. Bekanntmachung. Zufolge des eingetretenen Schneefalle« werden, gesetzlicher Borschrift gemäß, die Wegebaupflichtigen -es hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. hierdurch veranlaßt, alle CommunieationSwege, welche mit Bäumen nicht bepflanzt sind, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen, sofort mst aufzurichtenden, ausreichend langen und genügend weit sichtbaren Stangen abzustecken und die letzteren, so lange Schnee liegt, jederzeit im gehörigen Stande zu erhalten, mcht minder auch den Schnee auf den Eommunicationswegen unverzüglich auszuwerfen, sobald durch solchen der Verkehr auf denselben gestört wird. Im allgemeinen Verkehrsinteresse hat man die strengste Befolgung dieser Anordnung zu erwarten und wird aus dieser Rücksicht jede zur Anzeige gelangende Zuwiderhandlung unnachslchtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Bautzen, am 23. November 1874. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Salza. Otte. Bekanntmachung. Nachdem der Bau des durch das Dorf Frankenthal führenden CommunicationSwcgeS nunmehr vollendet worden ist, wird der letztere dem Verkehr hiermit wieder übergeben und das bezügliche Verbot vom . 6. Juni d. I. hierdurch aufgehoben. Bautzen, am 25. November 1874. DieKbnigliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Salza. —.Otto. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf meinen Wahlerlaß vom 22. d. M., die Wahl der Höchstbesteuerten betr., bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Herren Wahlberechtigten, daß die für den 4. December lfd. I. -anberaumte Wahlhandlung nicht zwischen 9 und 12 Uhr, sondern um 12 Uhr stattfinden wird und habe ich daher die Herren Wahlberechtigten zu ersuchen, sich den 4. Dec. lfd. I. pünktlich um 12 Uhr, und nicht, wie früher angegeben war, zwischen 9 und 12 Uhr in der Expedition der hiesigen Amtshauptmannschaft -einfinden zu wollen, da um ^1 Uhr da« Wahllocal geschlossen werden wird. Kantzen, am 25. November 1874. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Salza. Der unterzeichnete Stadtrath muß sich hierdurch öffentlich dagegen verwahren, die ihm von dem Stadtverordvetenvorftcher Herrn Pegel hier in der Beilage zu Nummer 93 des „Sächsischen Erzählers" Io den Mund gelegte Erklärung: „In der Absicht des Stadtraths liegt .nichts weniger, als der hiesigen Bürgerschule einen würdigeren Platz einzuräumen", je abgegeben zu haben; es lautet die citirte Erklärung vielmehr wörtlich so: „In der Absicht des Stadtraths liegt nicht« weniger, al« die hiesige Bürgerschule zu einer einfachen Volksschule herabdrücken zu wollen, im Gegentheil ist derselbe bemüht, wie die erste Bürgerschule, so auch die zweite Bürgerschule, welche dermalen wohl nicht viel höher als eine Dorfschule stehen dürfte, mehr zu heben, und ihr einen würdigeren Platz einzuräumen", und ist dieselbe den hiesigen Stadtverordneten gegenüber abgegeben worden, al« dieselben den Beitritt zum Beschlüsse des unterzeichnete» Stadtraths, die zweite Bürgerschule mit in da« neue Schulgebäude aufzunehmcn, abgelehnt hatten. Stadtrath Bischofswerda, am 26. November 1874. ... . Sinz. Zur Führung de« Cassenmauunal« an den SparcassenexpeditionStagrn wird ein gewandter, zuver- Läsfiger Mann gesucht, und wollen sich geeignet« Bewerber bi« zum 8. December d. I. schriftlich bei uo» Lmmelven. Da« Honorar beträgt für jeden Sparcassentag 1 Thlr. Stadtrath Bischofswerda, den 26. November 1874. Sinz.